Stephan Stracke: Das Massaker am Wenzelnberg

In den meisten großen Städten, die seit dem Bombenkrieg in Trümmern lagen, verloren Gestapo und die NSDAP zunehmend die Kontrolle.1 Der Inspekteur der Sicherheitspolizei (IdS) Walter Albath warnte am 24. Januar 1945 alle Gestapo(leit)stellen im Wehrkreis VI: „Die gegenwärtige Gesamtlage wird Elemente unter den ausländischen Arbeitern und auch ehemalige deutsche Kommunisten veranlassen, sich umstürzlerisch zu betätigen. Dass der Feind Vorbereitungen getroffen hat, geht aus einer Meldung des O.B.West hervor.2 Es ist in allen sich zeigenden Fällen sofort und brutal zuzuschlagen. Die Betreffenden sind zu vernichten, ohne im formellen Weg vorher beim RSHA Sonderbehandlung zu beantragen.“3 Zwei Tage später konkretisierte Albath die neuen Befehlswege: „Die Sonderbehandlung könne bei der besonderen Lage im Wehrkreis VI auch ohne vorherige Genehmigung des Reichssicherheitshauptamtes durchgeführt werden.“4 Wenn „Reichsdeutsche“ getötet werden sollten, mussten die Gestapo-Stellen aber noch einen Antrag an den IdS richten, der den Antrag dem Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) Karl Gutenberger vorlegen musste, der entsprechende Vollmachten von Heinrich Himmler besaß.5
Bereits Anfang 1945 hatte Himmler mit Reichsjustizminister Otto Georg Thierack ein gemeinsames Vorgehen gegenüber den Justizgefangenen vereinbart. Vermutlich im Januar 1945 arbeitete das Reichsjustizministerium Richtlinien für die Räumung von Haftanstalten aus. Die Häftlinge sollten entweder ins Reichsinnere zurückgeführt, an andere Stellen abgegeben oder freigelassen werden. Keinesfalls entlassen werden sollten „asoziale und staatspolitisch gefährliche Gefangene, Gewohnheitsverbrecher“ und solche Gefangene, die bei Haftende an die Gestapo zu überstellen seien.6 Die Richtlinien definierten die „staatspolitisch gefährlichen Gefangenen“ genau: sog. NN [Nacht und Nebel]-Gefangene, Juden, „Judenmischlinge 1. Grades“ und „Zigeuner“. Auch ausländische Gefangene sollten nur in Ausnahmefällen entlassen werden. Polizei-Häftlinge sollten an die Polizei, verurteilte Wehrmachtsangehörige an die „kämpfende Truppe“ übergeben werden. Zur Vorbereitung der Evakuierung sollten sofort Listen angelegt werden, die die Gefangenen in drei Kategorien aufteilten.7
Bei Näherkommen der Alliierten sollten die Generalstaatsanwälte, also für den OLG-Bezirk Düsseldorf Franz Hagemann, über „etwaige Entlassung, Evakuierung oder Exekution“ entscheiden.8 Hier hieß es ganz unverblümt: „Lässt sich die Rückführung der Gefangenen in dem vorgesehenem Umfang aus irgendwelchen Gründen nicht mehr durchführen, so sind die nicht ausgesprochen asozialen und staatsfeindlichen Gefangenen noch so rechtzeitig zu entlassen, dass sie nicht in Feindeshand fallen, die vorgenannten Elemente sind dagegen der Polizei zur Beseitigung zu überstellen oder, wenn auch dies nicht möglich ist, durch Erschießen unschädlich zu machen. Die Spuren der Unschädlichmachung sind sorgfältig zu beseitigen.“9 Dies galt auch für die noch nicht verurteilten Untersuchungsgefangenen, auch hier sollte zusammen mit den Staatsanwaltschaften geprüft werden, ob eine „Entlassung ohne Gefährdung der Staatsinteressen und der Bevölkerung“ erfolgen könnte.10
Die Befehlsgeber
Ab 1. April 1945 wurde der Ruhrkessel durch die US-Army geschlossen. Die meisten Dienststellen und Hauptquartiere der Wehrmacht und Sicherheitspolizei im Raum Düsseldorf mussten aufgegeben werden. Die handelnden Personen hatten sich zu diesem Zeitpunkt im Großraum Wuppertal versammelt: O.B. West Walter Model hatte ab dem 5. April sein Hauptquartier in Wuppertal in der Villa Waldesruh bezogen, der HSSPF Karl Gutenberger, der neue IdS Rudolf Batz und der neue KdS Hans Henschke verlegten ihre Dienststellen ins Polizeipräsidium Wuppertal. Schon im März 1945 war der Befehlsstand der rheinisch-westfälischen Sipo von Kaiserswerth ins Wuppertaler Polizeipräsidium übergesiedelt. Zudem hatte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Franz Hagemann eine Wohnung in Lüttringhausen im Zuchthaus bezogen. Der IdS Walter Albath galt seit dem 1. April 1945 als verschollen, sein Nachfolger im Amt, Rudolf Batz, kam aus Dortmund und bezog ebenfalls Quartier in Mettmann oder Wuppertal.
Diese Akteure waren allesamt in schwerste NS-Verbrechen verwickelt.11 An der Spitze der Befehlskette stand Karl Gutenberger, er trug als HSSPF die Hauptverantwortung für die Endphaseverbrechen im Wehrkreis VI.12 So meldete Gutenberger am 12. Dezember 1944 nach Berlin, dass man im westlichen Sperrgebiet „zur Stabilisierung der Kampfmoral 108 Deserteure bzw. spionageverdächtige Personen […] erschossen“ habe.13 Seit 1. November 1944 hatte Himmler die HSSPF ermächtigt, im Reich bei „Notständen (schwere Terrorangriffe, drohende Feindbesetzung, Nachrichtenstörung aller Art usw.) allein über Anträge zur polizeilichen Hinrichtung zu entscheiden.“14 Es gab einen direkten Befehlsweg von Himmler über die HSSPF, die dann ohne Umweg allen nachgeordneten Dienststellen Anweisung geben konnten.15
Hans Henschke und Rudolf Batz waren als Angehörige von Einsatzgruppen am Massenmord in der besetzten Sowjetunion beteiligt.16 Generalstaatsanwalt Hagemann hatte die Euthanasie-Verbrechen befürwortet und juristisch abgesichert und war als oberster Anklagevertreter u.a. für die Sondergerichte in Düsseldorf und Wuppertal zuständig. Zudem hatte er die Dienstaufsicht für die Gefängnisse und Zuchthäuser in seinem Bezirk.17
Auch das Wuppertaler Personal von Gestapo und Kriminalpolizei hatte seinen persönlichen Anteil an Folterverhören und Misshandlungen, an der Verhaftung und Ermordung von politischen Gegnern und sog. Gemeinschaftsfremden. Viele der Beamten waren an Erschießungen beteiligt. Sie hatten vor Ort die Ausplünderung und schließlich die Deportationen von Juden und Sinti organisiert und abgesichert. Einige Akteure wie Josef Hufenstuhl, Karl Beine, Walter Brüggemann, Albert Michel, Josef Niessen, Wilhelm Klos, und Artur Peters sammelten sogar direkte Erfahrungen mit Exekutionen bei der Durchführung des Burgholz-Massakers Mitte März 1945. Der Leiter des Exekutionskommandos am Wenzelnberg, Kriminalkommissar Theodor Goeke, hatte als Mitglied des Einsatzkommandos 9 im weißrussischen Witebsk an der Auslöschung des jüdischen Ghettos mitgewirkt.18
Der Model-Befehl
In der bisherigen Forschung gilt der Befehl des Oberbefehlshabers West (OB West), Generalfeldmarschall Walter Model vom 7. April 1945 als Ausgangspunkt des Wenzelnberg-Massakers. Dieser Befehl liegt aber nur als beglaubigte Abschrift vor, die Abschrift trägt den Zusatz „mit der Bitte um Weiterleitung an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf“.19 Die Abschrift des Befehls stellte der Zuchthausdirektor Karl Engelhardt den Justizbehörden zur Verfügung. Generalstaatsanwalt in Düsseldorf war zur Tatzeit Franz Hagemann, der auch die Oberaufsicht für Zuchthäuser und Gefängnisse in seinem Gerichtsbezirk hatte und Anfang April 1945 bis zum Kriegsende im Zuchthaus Lüttringhausen bei Karl Engelhardt wohnte. Obwohl der Model-Befehl für den gesamten Ruhrkessel galt, ist bisher nur bei einem weiteren Endphasen-Verbrechen, dem Gestapo-Massaker vom 12. April 1945 an der Donnerkuhle in Hagen ein Bezug zum Model-Befehl nachweisbar. Auch in diesem Fall existiert keine schriftliche Quelle mit dem Model-Befehl. Nur ein Teil der im Ermittlungsverfahren befragten Zeugen und Mittäter nannte den Model-Befehl als Grund für die Erschießungen in Hagen. Sicher ist aber, dass der Model-Befehl bereits am 9. Mai 1945 in Hagen polizeibekannt war.20
Laut der Abschrift aus dem Wenzelnberg-Verfahren befahl Model Folgendes: „Auf Grund der mir vom Führer übertragenen Vollmachten ordne ich an, dass die Zuchthausgefangenen, die in den innerhalb der vom Feind eingeschlossenen Gebiete befindlichen Strafanstalten einsitzen, den Organen der Sicherheitspolizei zur sicherheitspolizeilichen Überprüfung zu übergeben sind. Dasselbe gilt für die in den Strafanstalten einsitzenden Untersuchungshäftlinge, soweit sie wegen politischer Vergehen oder Verbrechen in Haft sind oder Zuchthaus oder Todesstrafe zu erwarten ist. Die nähere Regelung trifft der Höh[ere] SS- und Polizeiführer.“21
Nach dem Wortlaut des Befehls hätte dies für Lüttringhausen bedeutet, dass alle Zuchthausgefangenen der Sicherheitspolizei bzw. der Gestapo zu übergeben wären. Ähnliches gilt für die Untersuchungshäftlinge in Wuppertal, sowohl in der Haftanstalt Wuppertal-Bendahl als auch für das Polizeigefängnis im Wuppertaler Polizeipräsidium. Unklar bleibt aber, was die „nähere Regelung“ bedeutete, die HSSPF Gutenberger zu treffen hatte. Sicher ist, dass die Übergabe sämtlicher Häftlinge an die Organe der Sicherheitspolizei – das wären in Lüttringhausen bis zu 900 Gefangene gewesen – wegen der prekären Kriegslage und den nicht vorhandenen Lager- bzw. Gefängniskapazitäten nicht als Überstellung von allen Zuchthausgefangenen in „Polizeigewahrsam“ möglich gewesen wäre. Das bedeutet, dass die „sicherheitspolizeiliche Überprüfung“ im Zuchthaus Lüttringhausen stattfinden musste. Hier lagen auch Karteien und Gefangenenakten, die für die Überprüfung notwendig waren. Alternativ bedurfte es der Mit- und Zuarbeit der jeweiligen Gefängnisverwaltungen.
Umstritten ist es bis heute, wie der Model-Befehl zur Gestapoaußenstelle nach Wuppertal kam. Der normale Dienstweg wäre gewesen, dass HSSPF Gutenberger entweder über den IdS Rudolf Batz oder direkt über den zum KdS aufgestiegenen ehemaligen Leiter der Gestapoleitstelle Hans Henschke, die „Überprüfung der Häftlinge“ angeordnet hätte. Diese hätten den Befehl an die ausführende Gestapoaußendienststelle in Wuppertal unter Josef Hufenstuhl weitergegeben. Für diese Variante spricht, dass sich Model, Gutenberger und Henschke in diesem Zeitraum im Raum Wuppertal-Mettmann-Witten aufhielten und die Wege zur Wuppertaler Gestapo kurz waren. Zusätzlich ist die hier vorliegende Abschrift des Model-Befehls direkt an den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf adressiert gewesen, sodass eine Aushändigung – auch an den in Lüttringhausen weilenden GStA Hagemann – logisch erscheint, waren doch die Generalstaatsanwälte durch Richtlinien des RJM ermächtigt worden, in eigener Verantwortung Exekutionen „gefährlicher Gefangener“ durchzuführen.22 In dem Ermittlungsverfahren nach dem Krieg bestritt Gutenberger überhaupt von dem Model-Befehl Kenntnis gehabt zu haben. Möglicherweise habe ein SS-Gruppenführer Thomas oder der neu installierte IdS SS-Standartenführer Rudolf Batz die Weitergabe ohne sein Wissen getätigt.23 Gutenberger selbst räumte ein, dass der Befehl von Model sicherlich in seiner Dienststelle angekommen sei, dass er aber persönlich keine Befehle weitergegeben habe. Thomas und Batz konnten nicht befragt werden, sie waren zum Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens nicht auffindbar. Belastet wurde Gutenberger aber durch den Zeugen Wilfried Höfling, der ab November 1944 zum Stab Gutenbergers abgeordnet war. Er sagte aus, dass Geheimbefehle stets im verschlossenen Umschlag von Model an Gutenberger persönlich adressiert gewesen seien. Gutenberger habe Höfling berichtet, dass Model sich im März 1945 „Sorgen gemacht hätte, dass im Zuge der Kampfhandlungen die Gefängnisse geöffnet würden und die freigewordenen Insassen eine Gefahr für die Bevölkerung bilden könnten, Model habe […] Gutenberger gefragt, wie dieser Gefahr zu begegnen sei.“24
Hans Henschke gab hingegen zu, dass er in Mettmann zwischen dem 5. und 10. April 1945 von Batz einen schriftlichen Befehl erhalten habe, nach dessen Inhalt Insassen des Zuchthauses Remscheid-Lüttringhausen an die Sicherheitspolizei zu überstellen und das Erforderliche hierzu zu veranlassen sei, und dass er diesen Befehl durch den Kriminalkommissar Heinrich Humberg ohne Zusatz an Kriminalrat Hufenstuhl, den Leiter der Staatspolizeiaußenstelle Wuppertal, weitergegeben habe.25
Rekonstruktion des Verbrechens
Von den Quellen her abgesichert ist folgender Ablauf: Am 7. April 1945 soll der Befehl von Model erlassen worden sein. Am 10. April 1945 reiste Josef Hufenstuhl in seiner Funktion als Leiter der Gestapoaußenstelle Wuppertal nach Solingen-Ohligs und befahl den Solinger Polizisten Friedrich Burmann und Franz Vogel die Aushebung einer Grube.26 Am gleichen Tag fuhren Caspar Dahlmann (Gestapo Wuppertal), Ernst Vestweber (Kriminalpolizei Wuppertal) und Walter Brüggemann (Gestapo Wuppertal) zum Zuchthaus in Lüttringhausen und übergaben, so die Darstellung von Karl Engelhardt, eine schriftliche Anweisung von HSSPF Gutenberger, die Insassen des Zuchthauses zu überprüfen.27 Diese Überprüfung sollte der Gestapo-Beamte Dahlmann für die politischen Häftlinge und der Kripo-Beamte Vestweber für die sog. kriminellen Häftlinge im Zuchthaus an Hand der Gefangenenakten und Karteikarten vornehmen.
Dazu sollte es aber nicht kommen: Der Zuchthausdirektor Engelhardt übernahm selbst die Anfertigung der Liste und damit die Auswahl der Gefangenen, die getötet werden sollten. Diese Liste mit etwa 90 Namen schickte er in der Nacht des 11. April 1945 an den Leiter der Gestapoaußenstelle in Wuppertal.
Parallel zu den Vorbereitungen in Lüttringhausen wurden auch Gefangene aus Wuppertaler Gefängnissen zur „Abholung“ benannt: Zum einen verlegte die Wuppertaler Gestapo vier politische Gefangene aus dem Gefängnis Bendahl ins Polizeigefängnis des Polizeipräsidiums. Zum anderen traf es mindestens vier ausländische Zwangsarbeiter, die in Wuppertal-Ronsdorf wegen angeblichen Diebstahls verhaftet worden waren. Sie waren bereits am 8. oder 9. April 1945 aus dem Ronsdorfer Polizeigefängnis ins Polizeipräsidium überführt worden. Darüber hinaus wurden drei weitere namentlich bis heute unbekannte Gefangene für die Exekution bereitgehalten. Aus Lüttringhausen wurden schließlich insgesamt 60 Häftlinge abgeholt. 54 wurden bereits am Nachmittag am 12. April 1945 durch Angehörige der Schutzpolizei ins Wuppertaler Polizeipräsidium gebracht. Sechs weitere Häftlinge kamen am Abend oder spätestens am frühen Morgen ebenfalls im Polizeipräsidium an. Sie wurden von Angestellten des Zuchthauses mit dem anstaltseigenen Gefangenenwagen transportiert. Am Morgen des 13. April 1945 mussten insgesamt 71 Gefangene Aufstellung nehmen. Sie wurden in geschlossenen LKW und von einem großen Polizeiaufgebot bewacht zum Wenzelnberg gebracht. Schließlich wurden die Gefangenen vor einer Grube (in der Größe von ca. 2 m Breite, 1 ½ m Tiefe und 30 m Länge) mit Genickschüssen getötet und verscharrt.
Nach meiner Auswertung wurden elf politische Gefangene aus Lüttringhausen am Wenzelnberg getötet. Aus dem Zuchthaus Lüttringhausen: Ferdinand Jahny, Johann Galwelat, Otto Gaudig, Friedrich Kamleiter, Friedrich Knopp, Max Lang, Paul Wondzinski, Theodor Schmidt, Paul Tegetoff, Adolf Führer und der österreichische Widerstandskämpfer Leopold Chocensky. Hinzu kamen aus dem Gefängnis Wuppertal-Bendahl die vier politischen Gefangenen Hugo Breenkötter, Erich Lohmer, Artur Koch und Jakob Krieger. Aus Wuppertal-Ronsdorf wurden die Zwangsarbeiter Wincente Jankowski, Daniel Kresanowski, Mitrofan Saitzki und Victor Wolynec ermordet. Darüber hinaus wurden drei unbekannte Personen im Massengrab aufgefunden.
Von den 71 ermordeten Gefangenen waren 50 Gefangene, die wegen krimineller Vergehen von der NS-Justiz verurteilt wurden. 17 Personen waren wegen (Rückfall) Diebstahl, 13 wegen (Rückfall) Betrug, 8 wegen Tötungsdelikten, 4 wegen sog. Kriegswirtschaftsverbrechen, 4 wegen sog. Sittlichkeitsverbrechen, jeweils eine Person wegen Straßenraub, wegen Unterschlagung, wegen gewerblicher Abtreibung und wegen „widernatürlicher Unzucht“ eingesperrt. Die Urteile wurden in 34 Fällen von normalen Amts- und Landgerichten gefällt, in 14 Fällen urteilten Sondergerichte, insbesondere in Verfahren nach der sog. Volksschädlingsverordnung und wegen sog. Kriegswirtschaftsverbrechen, einmal war noch das Reichsgericht in Leipzig und ein Feldkriegsgericht tätig. Die politischen Gefangenen wurden in 5 Fällen vom Volksgerichtshof und in 5 Fällen vom OLG in Hamm verteilt. Insgesamt 26 Häftlinge waren zusätzlich mit „Sicherheitsverwahrung“ bestraft worden.
Die Mordaktion am Wenzelnberg, nur wenige Tage vor dem erwarteten Einmarsch der US-Army wurde arbeitsteilig von Gestapo, Kriminalpolizei, Schutzpolizei und der Verwaltung des Zuchthauses Lüttringhausen organisiert. Am Tag des Massakers waren 80-100 Polizisten unmittelbar beteiligt. Direkt befohlen wurde die Mordaktion von Josef Hufenstuhl, dem Leiter der Wuppertaler Gestapoaußendienststelle. Beteiligt an der Erschießung waren mindestens 25 Schutzpolizisten aus der Wuppertaler Einsatzkompanie, die in der Schule in der Leipziger Straße in Wuppertal-Elberfeld stationiert war. Der Kommandeur der Wuppertaler Schutzpolizei Reinhard Ludwig hatte von dem damaligen Polizeipräsidenten Heinrich Krahne den Befehl erhalten, dass „zum Tode verurteilte Insassen des Zuchthauses Remscheid-Lüttringhausen nach Wuppertal transportiert und am nächsten Tage hingerichtet werden sollten; es seien Beamte zur Verfügung zu stellen.“28 Weitere 10 Schutzpolizisten wurden aus der Polizei-Bereitschaft in der Schule Wittkuller Straße in Solingen zur Mordaktion befohlen.29 Leiter des Erschießungskommandos war der Kriminalkommissar und SS-Obersturmführer Theodor Goeke. Zusammen mit ihm waren mindestens 12 Kriminalpolizisten aus Wuppertal und Solingen am Morden beteiligt. 30 Die Gestapo schickte 12 Polizisten.31
»Nach Eintreffen in der Nähe der Mordstätte wurden die Leute ausgeladen und zu der Sandgrube geführt. […] Der Weg führte etwas bergan und nach Aussagen des Vogel und des Burmann mussten einige Kranke dahin geschleppt werden, weil sie sich selbst nicht aufrechthalten konnten. Auch befand sich ein Beinamputierter dabei. Die Gefangenen waren […] zu zweit aneinander gefesselt. Die Hinrichtung dauerte ungefähr 1 Stunde. Nach dem wurden die Anwesenden beauftragt, die Grube wieder zuzuschaufeln.«32 Der beteiligte Schutzpolizist Niekisch beschrieb die Ausführung des Verbrechens noch detaillierter: »Die Häftlinge sollten in der Grube erschossen werden. Das ging aber nicht, da sie nur mit dem Kopf aus der Grube heraussahen. Kommissar Goeke ging mit den begleitenden Polizeibeamten […] und den beiden genannten Häftlingen etwa 40 m nach links, bis an den äußersten linken Flügel der umherstehenden Beamten und dort fand dann die Hinrichtung dieser beiden Häftlinge und der übrigen, die immer zu zweien dorthin geführt wurden, statt. […] Geschossen wurde mit der Pistole. […] Ich habe gesehen, dass uniformierte und Kriminalbeamte geschossen haben. Ich kann sie aber nicht namentlich nennen, weil ich sie nicht gekannt habe. […] Die Häftlinge wurden am linken Rand der Grube mit Genickschuss getötet.«33 Ein anderer Schutzpolizist beobachtete, dass „2 Häftlinge nach der Wegbiegung nach rechts ausbrechen wollten und dann schon von Beamten in Zivil erschossen wurden.“34 Zu ergänzen ist noch, dass die Mitglieder des Einsatzkommandos der Schutzpolizei nach der Exekution nach Wuppertal zurückfuhren und in ihrem Quartier in der Schule Leipziger Straße als Belohnung eine Schnapszuteilung erhielten.35
Über die genauen Verantwortlichkeiten bei der Exekution, die über eine Stunde gedauert haben soll, gibt es keine gesicherten Informationen. Z.B. wissen wir nicht genau, wer geschossen, abgesichert oder das Massengrab zugeschaufelt hat. Die meisten Polizisten, egal ob Gestapo, Kripo oder Schutzpolizei behaupteten in ihren Aussagen, dass sie „nur“ bei der Absperrung des Exekutionsortes halfen oder „nur“ die gefesselten Gefangenen zur Grube brachten. Manche Beamte behaupteten sogar, sie hätten sich im Gebüsch versteckt. Besonders die Aussagen der Mitglieder des Einsatzkommandos der Schutzpolizei ähneln sich, alle waren „nur“ mit der Absicherung der Exekution beschäftigt. Lediglich in einem Fall wurde der schon wegen des Burgholz-Massakers in Haft sitzende Gestapo-Beamte Artur Peters als Mordschütze benannt.
Die Auswahl der Häftlinge
Die Verantwortung für die Erstellung der Liste mit den Gefangenen aus Lüttringhausen hat Engelhardt für sich reklamiert.36 Nach eigenen Angaben hatte sich Engelhardt sofort in die Anfertigung der Liste eingeschaltet, um der Gestapo keinen Einblick in die Stärke der verschiedenen Gefangenengruppen und in die Tatumstände der einzelnen Verurteilungen zu geben. „Auf diese Weise allein gelang es, eine beträchtliche Milderung der Ziffern und eine bessere Auswahl unbemerkt durchzusetzen. Ferner bot sich so Gelegenheit, durch günstige Randbemerkungen die betreffenden Gefangenen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. […] Die Liste war so angelegt, dass man bei einiger Sachlichkeit und geringem Wohlwollen niemand heraus zu verlangen brauchte.“37
Zu seinen Auswahlkriterien schrieb Engelhardt selbst: „Bis zum Wiedereintreffen der Abordnung [der Gestapo] […] war mir Oberinspektor Scharf behilflich, nur die Gefangenen in die Liste aufzunehmen, die entweder schwerstens kriminell belastet oder politisch verhältnismäßig harmlos oder der Wuppertaler Polizei als Funktionäre bestens bekannt waren. Die Gesamtaufstellung enthielt wenig mehr als 90 Namen. Darunter befanden sich auch solche politischen Insassen – die mittlere Gruppe – von denen ich glaubte sicher annehmen zu können, dass man bei der Durchsicht auf sie verzichten würde, da sie nicht vorbestraft waren. Bei der Gruppe der erheblich belasteten politischen Täter hatte ich vermerkt, dass die Gefangenen sich bei den Sprengkommandos der Luftwaffe befänden.“38
Als am Abend des 11. April 1945 Dahlmann Engelhardt davon in Kenntnis setzte, dass alle in der Liste bezeichneten Gefangenen abgeholt werden sollten, musste Engelhardt mit „dem Schlimmsten“, der Tötung der Gefangenen rechnen. „Ich überlegte deshalb fieberhaft, wie es durchführbar sei, wenigstens noch die Gruppe der nicht schwerbestraften Politischen außer Gefahr zu bringen, nachdem die Funktionäre sich bereits in Sicherheit befanden (mit Ausnahme von Kaplan Dr. Rossaint, für den Hauptmann Schweizer keinen Platz mehr gehabt hatte und den ich auf andere Art hoffte, der Polizei entziehen zu können) Da Dahlmann nicht sagen konnte, wann die Abholung erfolgen sollte, stand für mich fest, und ich hatte das Recht, die betreffenden Gefangenen bei Außenarbeit einzusetzen, soweit das nicht schon geschehen war. […] Dazu gehörte am nächsten Morgen, dem 12.4.1945, auch die Mitteilung an einige Unternehmer in Remscheid und Wuppertal, dass die bei ihnen beschäftigten Gefangenentrupps ausnahmsweise später zurückkehren dürften. Auf diese Weise wollte ich erreichen, dass die bedrohten Insassen nicht sofort zur Hand waren. Jede Verzögerung aber konnte ihre Rettung bedeuten.“39 Um weitere Gefangene zu retten, schickte er einige Gefangene wie Max Schäfer auf Außenarbeit. Joseph Rossaint rettete er durch ein persönliches Gespräch mit Hufenstuhl.40 Schließlich holte sich Hauptmann Schweizer noch elf Gefangene für das Bombenräumkommando ab.41
Bewertung der Auswahl
Engelhardts Auswahl der politischen Häftlinge ist nach den Kriterien, die er selbst aufgestellt hat, nicht nachvollziehbar. Fast alle der politischen Häftlinge, die Engelhardt zur Ermordung ausgewählt hat, waren hochkarätige Widerstandskämpfer und mitnichten politisch „verhältnismäßig harmlos“. Zudem waren nur zwei der elf ermordeten politischen Häftlinge aus Lüttringhausen, Paul Tegetoff und Max Lang, nicht vorbestraft.
Die am Wenzelnberg ermordeten politischen Gefangenen aus Lüttringhausen waren vor ihrer Verhaftung mehrheitlich zentrale Akteure des kommunistischen Widerstandes aus den KPD-Bezirken Ruhrgebiet und Niederrhein. Zu nennen sind insbesondere die Funktionäre des besonders abgesicherten AM [Abteilung Militärpolitik]- bzw. BB [Betriebsspionage]-Apparates der KPD: Johann Galwelat und Paul Wondzinski waren u.a. für den Schutz der illegalen Strukturen vor Spitzeln zuständig gewesen.42 Paul Tegetoff hatte im Auftrage des AM-Apparates die Rüstungsgeheimnisse und Rüstungsfortschritte bei Rheinmetall auszuforschen versucht. Ferdinand Jahny hatte an der Spitze des kommunistisch organisierten Widerstandes der Bergarbeiter im Ruhrgebiet gestanden, Paul Wondzinski hatte zudem im Spanischen Bürgerkrieg gekämpft. Auffällig ist auch, dass Engelhardt mit Fritz Kamleiter und Otto Gaudig zwei zentrale Personen aus der Knöchel-Gruppe für die Todesliste auswählte. Möglicherweise hat in diesen beiden Fällen doch die Gestapo bei der Erstellung der Liste mitgewirkt.43 Es liegt der Verdacht nahe, dass die Gestapo bzw. der IdS/KdS, wie in Dortmund bei den Massakern in der Bittermark und im Rombergpark, diese Widerstandskämpfer als gefährliche Zeugen für die brutale Zerschlagung der Knöchel-Gruppe beseitigen wollte.44
Ob sie der „Wuppertaler Polizei als Funktionäre bestens bekannt waren“, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Mehrzahl der ausgewählten politischen Häftlinge, die im Ruhrgebiet tätig waren, war aber mit großer Wahrscheinlichkeit den Angehörigen der Gestapoleitstelle in Düsseldorf bekannt, deren (ehemaliger) Leiter Henschke sich ebenfalls in Wuppertal aufhielt.
Gemäß Engelhardts Einteilung wären also mindestens zehn Ermordete der Gruppe der „erheblich belasteten politischen Täter“ zuzuordnen gewesen, also einer Gruppe, die Engelhardt laut seiner Darstellung angeblich fast vollständig in die Außenkommandos bzw. in das Bombenkommando in Kalkum retten konnte. Das ist, wie wir wissen, so nicht geschehen, denn zum Bombenräumkommando wurden am 12. April 1945 nur elf Häftlinge verlegt, namentlich bekannt sind bisher die politischen Häftlinge Max Dahlhaus, Hans Israel und Rudolf Schmauch.45 Gerettet wurde auch Max Schäfer, der von der Anstaltsleitung zu angeblichen Reparaturarbeiten nach Lennep geschickt wurde und dadurch überlebte.
Weitere Hinweise auf Engelhardts Selektions-Kriterien finden wir in einem, bisher von der Forschung nicht beachteten Dokument aus dem Stadtarchiv Langenfeld. Die mit großer Wahrscheinlichkeit von Karl Engelhardt verfasste „Liste der am frühen Morgen des 13.4.45 in Solingen-Landwehr durch die Gestapo erschossenen Strafgefangenen des damaligen Zuchthauses Remscheid-Lüttringhausen“ wurde von Karl Bennert dem Stadtarchiv übergeben und noch nicht veröffentlicht.46 In der Liste sind u.a. die Straftat, die Höhe des Urteils, die Anzahl der Vorstrafen und Kommentare vermerkt, die wohl als Entscheidungshilfe für die Selektion dienen sollten. So wird der invalide Düsseldorfer Widerstandskämpfer Friedrich Knopp als (geschlechtskranker) „Luetiker, fast blind, gewerbsmäßiger Abtreiber, einschl. vorbestraft, Ehefrau KZ-Insassin, Funktionär der proletarischen Organisation für sexuale Reform“ als Opfer markiert.47 Bei Friedrich Kamleiter wird seine Verurteilung wegen Sprengstoffverbrechens und die Kinderlosigkeit der ebenfalls politisch aktiven und zu Zuchthaus verurteilten Ehefrau hervorgehoben. In einem weiteren, schon zitierten Bericht wies Engelhardt daraufhin, dass die von ihm ausgewählten politischen Gefangenen zu hohen Haftstrafen von 10-15 Jahren verurteilt wurden. Bei der Auflistung des 67 Jahre alten Widerstandskämpfers Otto Gaudig betonte Engelhardt zudem, dass seine ganze Familie wegen Hochverrat in Haft sitzt. Die Gefangenenakte von Otto Gaudig bestätigt die negative Einschätzung von Engelhardt. Der entkräftete Otto Gaudig, der heute als bedeutender Veteran der Essener und Mülheimer Arbeiterbewegung und Widerstandskämpfer gewürdigt wird, wird in der Akte als „Gestrauchelter“ bezeichnet.48
Die nichtpolitischen Gefangenen bezeichnete er z.B. als „haltlose und gewissenlose Diebe“, „homosexuell, unverbesserlicher Gewohnheitsverbrecher“, „geschieden, gemütsarmer Triebtäter“, „ledig, schwachsinnig, gemeiner Jugendverderber“, „taubstumm, gefühlsstumpf“, „geistig minderwertig, rücksichtsloser Egoist“, „asozialer Vagabund“, „durchtriebener Schwindler“, „kastriert, gefährlicher Jugendverderber“, „durchtriebener Schwindler, asozialer Arbeitsscheuer“ und „psychopathischer Alkoholiker und Exhibitionist“.49
Weiter wies er daraufhin, dass „von den 52 Kriminellen […] 2 zum Tode (8 bzw. 30 Vorstrafen), 5 zu lebenslänglichem Zuchthaus und 26 zu Sicherheitsverwahrung verurteilt [waren]. […] Cl. als betrügerischer Volksschädling (Landstreicher), Trinker, Zuhälter, zweimal schuldig geschieden; Ha. als gefühlsroher Totschläger unter mordähnlichen Umständen (wegen Beleidigung und falscher Versicherung an Eides statt vorbestraft); La. wegen Preisgabe deutscher Staatsgeheimnisse an den tschechischen Nachrichtendienst gegen Entlohnung in fortgesetzter Handlung (Urteil vom März 1943); Li. als wucherischer Volksschädling – `rücksichtsloser Kriegsschieber´ (wegen Diebstahls, Hehlerei und Bandenschmuggels vorbestraft); Ms. als selbstsüchtiger Totschläger seiner 12 Jahre älteren, als Holländerin geborenen Frau, die Vermögen hatte und die ihm lästig geworden war (er erschoss sie nach `vielfachen Akten liebloser Behandlung in Wort und Tätlichkeiten´); Sp. als schwachsinniger Kinderschänder, der wegen Wilderns und Erpressung vorbestraft war.“50 Diese Zeilen lesen sich endgültig wie Begründungen für die Auswahl von Gefangenen für die Todesliste.
Retter Engelhardt?
Es ist nicht einfach, die Person von Karl Engelhardt kritisch zu würdigen. Der eigensinnige Zuchthausdirektor zeigte viele Facetten. Sicher ist, dass er, seit er im Justizdienst arbeitete, ständig mit Vorgesetzten und Mitarbeitern im Clinch lag und eigenmächtig und eigensinnig handelte. Er eckte überall an und wollte lange kein Parteigenosse sein. Mit den Ansprüchen der lokalen NS-Führer konnte er nicht umgehen. Er legte sich sogar mit seinen Zuchthausmitarbeitern an, die auf das Recht pochten, sich auch nationalsozialistisch in der Anstalt zu betätigen. Engelhardt, der sich nach 1945 selbst als Sozialist und Christ bezeichnete, hatte weder politische Sympathien mit der Linken, noch war er in oppositionellen christlichen Gruppen organisiert, auch wenn er später fälschlicherweise in die Nähe der Bekennenden Kirche gerückt wurde.51 Ideologisch muss man ihn auf der rechten Seite des politischen Spektrums verorten. Als Schüler meldete er sich freiwillig zu einem Freikorps, um sich u.a. an der Niederschlagung des Märzaufstands im Jahre 1920 zu beteiligen. Engelhardt war bis 1938 Förderndes Mitglied der SS, um nach seiner eigenen Angabe die Mitgliedschaft in der NSDAP zu vermeiden. Gleichwohl hatte er nach eigenen Worten in den ersten Jahren nach 1933 die Beiträge gerne entrichtet, weil „damals die SS noch eine Gruppe von charakterlich überwiegend wertvollen Männern zu sein schien.“52 Erst nach der Judenverfolgung von 1938 habe er die Zahlungen gestoppt. Auch suchte der angebliche NS-Gegner Engelhardt immer gute Kontakte in die verschiedenen NS-Machtzentralen und Institutionen. Besten Kontakt hatte er zu den Generalstaatsanwälten Parey und Hagemann, er verfasste 1940 auf Veranlassung des Generalstaatsanwalts Düsseldorf eine Denkschrift über „Das Problem des sog. Politischen Kriminellen“. Auch bei dem Tauziehen um den politischen Gefangenen Hermann Runge, den Engelhardt vor dem KZ bewahrte, hatte sich Engelhardt gegenüber der Düsseldorfer Gestapoleitstelle letztlich durchsetzen können, weil er 1944 über ein starkes Netzwerk und Kontakte ins RSHA und im Rüstungsministerium verfügte, die ihn in der konkreten Konfliktsituation mit der Düsseldorfer Gestapo unterstützten. Diese Nähe zur Macht und zu den NS-Verfolgern aus Gestapo und Justiz ist auch für die Apriltage des Jahres 1945 nachweisbar. Engelhardt entlastete in seinem Nachkriegsbericht selbst führende NS-Täter großzügig und verteilte damit Persilscheine für die spätere Entnazifizierung und mögliche Strafverfahren. Er schilderte z.B. den gemeinsamen Besuch mit Generalstaatsanwalt Hagemann in Wuppertal, um „die Abholung der Gefangenen“ abzuwenden.“53 Dabei trafen sie KdS Henschke, der „für unser Anliegen anscheinend Verständnis hatte, die durchweg entlastenden Bemerkungen zu den einzelnen Namen mit uns durchging und versprach, die Angelegenheit dem Chef [also HSSPF Gutenberger] in unserem Sinne eingehend vorzutragen.“54 Auch für den Gestapo-Mann Dahlmann findet Engelhardt entlastende Worte: Engelhardt attestierte dem Gestapo-Beamten ein „vom Herzen kommendes Interesse“, den Abtransport zu vermeiden.55 Schließlich fasste er die angebliche Dissidenz der Generalstaatsanwälte, Gestapo- und Kripo-Beamten und Wärter mit folgenden Worten zusammen: „Abschließend muss ich bemerken, dass die Abwehr ausgedehnteren Blutvergießens mir nur gelang, weil einerseits mein damals in Lüttringhausen anwesender Dienstvorgesetzter Generalstaatsanwalt Hagemann, andererseits meine Mitarbeiter Scharf, Nusch und Eichhöfer und auch Kriminalassistent Dahlmann von der Gestapo Wuppertal bewusst hinter mir standen oder mich nicht hinderten.“56
Von Anfang an inszeniert sich Engelhardt als Retter von ausländischen und deutschen politischen Gefangenen. In seiner ersten Mitteilung an die Militärregierung behauptete er sogar, dass die Gestapo 500 Häftlinge töten wollte, er aber die Opferzahl auf 60 senken konnte. In seinen weiteren Erklärungen rückt er von diesen überhöhten Zahlen ab und spricht von etwa 30 Personen, die von ihm konkret gerettet werden konnten, auch wenn er weiter für sich in Anspruch nahm, die Rettung der 400 ausländischen Gefangenen gegenüber der Gestapo durchgesetzt zu haben.
Unklar bleiben die Umstände der Rettung der etwa 400 ausländischen politischen Gefangenen. Ich folge hier ausdrücklich nicht den Ausführungen von Karl Engelhardt, der behauptete, er hätte mit seinem „glücklichen, oder besser gesagt gnadenvollen Einfall“ die ausländischen Gefangenen mit dem Verweis auf diplomatische Schutzrechte vor den Exekutionskommandos der Gestapo retten können.57
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass Hufenstuhl sich als Außenstellenleiter der Gestapo (bei allem Aushandlungsgeschick von Engelhardt und Hagemann) einem Befehl von oben hätte widersetzen können, der ausdrücklich die Erschießung von ausländischen Gefangenen vorgesehen hätte. Vielmehr gehe ich davon aus, dass Massenmörder eines Kalibers wie Henschke, Batz und Gutenberger, aber auch Hufenstuhl selbst, sich ausgerechnet haben, dass die massenhafte Ermordung von ausländischen politischen Gefangenen, insbesondere von Westalliierten kurz vor dem Einmarsch der US-Army einen sehr hohen Fahndungsdruck seitens der Alliierten ausgelöst hätte. Nicht jeder der Beteiligten hatte geplant, sich in diesem Fall das Leben zu nehmen oder verfügte schon über eine sichere Fluchtroute.
Auch was die Auswahl der politischen Gefangenen für die Todesliste angeht, fuhr zumindest Hufenstuhl offensichtlich keine harte Linie. Der katholische Kaplan Joseph Rossaint wurde quasi mit Genehmigung von Hufenstuhl von der Liste gestrichen. Letztlich konnten in der Kriegsendphase kleinere Hilfeleistungen für einflussreiche politische Gefangene eine Investition für die Zeit nach Hitler sein. Vielleicht hat Engelhardt (möglicherweise zusammen mit Generalstaatsanwalt Hagemann oder sogar mit den Gestapo-Verantwortlichen Dahlmann und Hufenstuhl) in letzter Minute einen „Opfertausch“ auch im Hinblick auf den stündlich erwarteten Einmarsch der amerikanischen Truppen organisiert. Es wurden politische Gefangene geschont, aber kriminelle Gefangene mit geringen Strafen oder gar Beinamputierte auf die Liste gesetzt.
Wir wissen nur wenig über den realen Einfluss der politischen Häftlinge in Lüttringhausen. In den Berichten von Rossaint, Schäfer und Selbiger klingt an, dass politische Gefangene in Lüttringhausen einen gewissen Einfluss auf Engelhardt hatten. Und dies könnte in der Ausnahmesituation der kurz bevorstehenden Befreiung Deals – auch was die Auswahl der Gefangenen anging – möglich gemacht haben. Vielleicht bereitete sich Karl Engelhardt, wie die Gestapo schon mutmaßte, auf die Zeit nach Deutschlands Niederlage vor und setzte (wie sich später herausstellte mit Recht) auf die Dankbarkeit der (von ihm geretteten) politischen Häftlinge.58
Das erklärt aber immer noch nicht die besondere Auswahl. Es wurden ja trotzdem elf politische Gefangene aus Lüttringhausen ausgewählt und ermordet. Wurden nur die Gefangenen gerettet, die Fürsprecher hatten? Vielleicht waren es auch lokale Netzwerke der Gefangenen, die für Schutz gesorgt haben. So wurde z.B. kein Wuppertaler oder Remscheider Kommunist ermordet. (Die vier ermordeten politischen Gefangenen aus Wuppertal hatten im Gefängnis Wuppertal-Bendahl eingesessen). Hingegen wurden hochrangige Widerstandskämpfer aus Düsseldorf, Mülheim, Duisburg, Hamborn und Oberhausen ermordet. Andererseits wurden die Düsseldorfer Joseph Rossaint und Hans Israel verschont, auch der Mülheimer Jungkommunist Max Schäfer wurde gerettet. Merkwürdig ist auch, dass der AM- bzw. BB-Funktionär Hans Israel beim Bombenräumkommando überlebte, während der in gleicher Sache verurteilte Düsseldorfer Paul Tegethoff erschossen wurde.
Das verweist auch auf das spezielle Verhältnis Engelhardts zu politischen Gefangenen. Schon als Gefängnisleiter in Hameln bevorzugte er politische Gefangene und Zeugen Jehovas gegenüber nicht-politischen Häftlingen, die er als „egoistische Asoziale“ bezeichnete.59
Engelhardt sprach dezidiert von „menschlich wertvollen Gegnern der NSDAP“, die er dem Zugriff der Gestapo auf dem Wege der Empfehlung für die Bewährungseinheiten der Wehrmacht entzogen habe.60 Für Engelhardt waren die meisten politischen Gefangenen „allezeit ausgesprochene Ordnungselemente“, die „nie den Sinn für Takt und Disziplin“ vermissen ließen.61 Elf politische Gefangene lieferte er dennoch der Gestapo aus, obwohl er die bekannten Funktionäre doch angeblich alle zuvor gerettet hatte.
Dennoch: Karl Engelhardt hat nach 1945 sowohl von den kommunistischen Gefangenen wie Max Dahlhaus, Max Schäfer, Rudi Treiber, als auch von dem späteren sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten Hermann Runge und dem Kaplan Joseph Rossaint uneingeschränkte Unterstützung bekommen. Sie standen ihm sogar öffentlich bei, als Engelhardt 1954 wegen „schwarzer Kassen“ und Untreue sein Amt als Zuchthausdirektor verlor und vor dem Wuppertaler Landgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.62 Für sie war Engelhardt subjektiv derjenige, der ihr Leben gerettet hat. Unbekannt ist aber, wie die Angehörigen der am Wenzelnberg ermordeten (politischen) Gefangenen zu Engelhardt standen.
Die ausbleibende Strafverfolgung
Eigentlich waren die Voraussetzungen günstig für eine rasche Verfolgung und Aburteilung der Täter vom Wenzelnberg. Der Solinger Widerstandskämpfer Karl Bennert erinnert sich: „Nach dem Einmarsch der Amerikaner am 17.4.45 wurde die Gruppe, die sich den Amerikanern als antifaschistisches Bürgerkomitee vorgestellt hatte, mit den Polizeiaufgaben im Stadtteil betraut. […] Noch am Tage des Einmarsches der Amerikaner erhielten wir die Nachricht von dem Verbrechen hier an diesem Ort. Der US-Kommandant gestattete uns, zwecks Erkundung mit einem PKW hierherzufahren. Das Massengrab, noch frisch, war leicht zu erkennen. […] Da die Aufklärung von Naziverbrechen einer amerikanischen Spezialeinheit vorbehalten war, musste auf deren Eintreffen gewartet werden. Nach ca. 8 Tagen meldete sich bei uns US-Sergeant Jerry Lilienthal von der CIC [Counter Intelligence Corps – amerikanischer Geheimdienst] und ich wurde von der Antifagruppe mit Einverständnis des Kommandanten beauftragt, gemeinsam mit Jerry Lilienthal – der der Sohn deutscher Emigranten war – den Massenmord aufzuklären. So kam es, dass ich mit Jerry, der dann mein Freund wurde, bis Ende Mai zusammenarbeitete, wobei es uns gelang, die Umstände, die zu dem Massaker geführt hatten, weitgehend aufzuklären und die Schuldigen namhaft zu machen.“63 In dem Schlussbericht, den Karl Bennert dem CIC wahrscheinlich Ende Mai 1945 überreichte, waren die wichtigsten (lokalen) Täter schon namhaft gemacht.
Außerdem war mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 eine Bestrafung von Personen möglich, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht hatten.64
Auf dieser neuen Rechtsgrundlage waren z.B. die Wuppertaler Polizisten, die Mitte März 1945 30 sowjetische ZwangsarbeiterInnen im Burgholz ermordet hatten, wegen Kriegsverbrechen an Angehörigen der alliierten Nationen von einem britischen Militärgericht im Januar 1948 zu sehr hohen Strafen verurteilt worden, es wurden zunächst sogar sechs Todesurteile verhängt.65 Die Berufung auf den sog. Befehlsnotstand nutzte den Tätern noch nichts. Auch die Polizisten, die „nur“ die Opfer transportiert, zum Hinrichtungsort „begleitet“ oder den Tatort abgesperrt hatten, wurden zu Todesstrafen und empfindlich hohen Haftstrafen verurteilt.
Dass das vom Ablauf her ähnlich ausgeführte Wenzelnberg-Massaker nicht auf dieser Grundlage verfolgt wurde und die Täter allesamt straffrei blieben, ist ein auch heute noch skandalöser Vorgang. 1945 hatten die Besatzungsmächte den deutschen Gerichten jegliche Zuständigkeit für Verbrechen an Angehörigen der alliierten Nationen entzogen, in Einzelfällen aber Ausnahmen erlaubt, u.a. wenn die Staatsangehörigkeit der Opfer nicht feststand.66 Letztlich blieben die Täter unbestraft, weil das britische Legal Departement nicht rechtzeitig realisiert hatte, dass zumindest vier der Opfer vom Wenzelnberg ausländische Zwangsarbeiter waren und auch den besonderen Schutz der alliierten Justiz verdient hätten. Obwohl die Identität der ausländischen Zwangsarbeiter bereits 1945 den alliierten Behörden bekannt gemacht wurde, wurde die Existenz der ausländischen Opfer erst 1948 im deutschen Ermittlungsverfahren aktenkundig und ein weiteres Jahr später der britischen Militärregierung offiziell angezeigt. Die deutsche Justiz hatte offensichtlich kein besonders Interesse, das Ermittlungsverfahren an die britische Militärjustiz abzugeben.
Erst am 9. Januar 1948 hatte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Hösterey ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.67 Ein Jahr später, am 2. Februar 1949, informierte der OStA Schmitz zum ersten Mal das Land Legal Department u.a. darüber, dass unter den Ermordeten mindestens vier Ausländer seien. Er bezog sich dabei auf den schon erwähnten Schlussbericht von Karl Bennert für das CIC, der Ende Mai 1945 erstellt wurde, der aber offiziell erst 1948 von Bennert nach einer Zeugenaussage (erneut) der Justiz übergeben worden war. Schmitz berichtete: „Wahrscheinlich handelt es sich bei Kresanowski und den drei weiteren erschossenen Personen um Ausländer (Russen), die miterschossen worden sind. Da sich die Staatsangehörigkeit nicht mehr einwandfrei feststellen lassen wird, beabsichtige ich nicht, das Verfahren gemäß den Anordnungen vom 27.1. und 5.3. 1948 […] abzugeben.“68 Gleichzeitig benannte der Oberstaatsanwalt bereits die Gründe für die geplante Nichtverfolgung der Täter: „Das Ergebnis der Ermittlungen reicht zur Überführung des Beschuldigten Gutenberger nicht aus. Die Einlassung Gutenbergers, er habe von dem Befehl Models keine Kenntnis gehabt und keine Ausführungsbefehle erlassen, ist nicht mit Sicherheit zu widerlegen. Die Möglichkeit, dass sein Vertreter, ein Mitglied seines Stabes oder der Befehlshaber der Sicherheitspolizei den Befehl ohne Kenntnis Gutenbergers weitergegeben hat, ist nicht ausgeräumt.“69
Zu Henschke äußerte sich der OStA ebenfalls: „Dem Beschuldigten Henschke ist nur nachzuweisen, dass er einen ihm vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei übergebenen Befehl ohne Zusatz weitergeben hat. Soweit der Beschuldigte Henschke verdächtig ist, sich durch die Weitergabe des Befehls eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht zu haben, werde ich prüfen, ob von der Erhebung der öffentlichen Klage gemäß § 154 Abs. 1 deshalb abgesehen werden kann, weil die neue Strafe neben den schon 12 Jahren nicht ins Gewicht fällt.“70
Die Mitglieder der Einsatzkompanie sollten ebenfalls nicht belangt werden: „Die Beschuldigten, welche der uniformierten Schutzpolizei angehörten und entweder bei der Aufstellung des Kommandos der Schutzpolizei mitwirkten oder diesem Kommando angehörten, ist nicht zu widerlegen, dass ihnen erklärt worden ist, es handele sich um die Hinrichtung rechtskräftig zum Tode verurteilter Schwerverbrecher.“71
Bei diesen Schutzpolizisten, aber auch bei den „einfachen“ Gestapo- und Kripo-Beamten sei, so der Oberstaatsanwalt, „im Übrigen folgendes zu berücksichtigen: Sie unterstanden als Polizeibeamte der SS- und Polizeigerichtsbarkeit. Sie hatten im Falle der Befehlsverweigerung damit zu rechnen, dass sie sofort vor ein SS-Gericht gestellt und bei der besonders gegen Kriegsende grausamen Justiz dieser Gerichte zum Tode verurteilt und erschossen würden. Soweit sie mit einem rechtswidrigen Vorgehen gegen die Häftlinge rechneten, handelten sie nicht schuldhaft, da ihnen die Schuldausschließungsgründe der § 52, 54 zur Seite stehen. Die meisten zur Teilnahme an der Exekution befohlenen Beamten haben sich außerdem nicht aktiv beteiligt. Soweit sie nur bei der Exekution zugegen waren oder sich sogar entfernten, nachdem sie erfahren hatten, dass Erschießungen vorgenommen werden sollten, haben sie keinen Tatbeitrag geleistet und sich deshalb nicht strafbar gemacht. Von einer Anklageerhebung gegen die Beschuldigten Beine, Klos, Peters und Michel, die bereits [wegen des Burgholz-Massaker] zum Tode oder zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt sind, könnte zudem gemäß § 154 Abs. 1 St P.O. abgesehen werden.“72
In einer abschließenden Stellungnahme fasste der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Dr. Junker am 28. Juli 1949 die Ermittlungsergebnisse zusammen: Thomas, Goeke und Baatz [sic] seien nicht greifbar: „Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die genannten, falls sie nicht auch aus dem Leben geschieden sind, unter falschen Namen verborgen halten.“73 Nur der KdS Hans Henschke sei überführt, den Befehl vom Befehlshaber der Sicherheitspolizei an Hufenstuhl weitergeleitet zu haben, er sitze aber erst einmal für zwölf Jahre im Gefängnis. Das „Verhalten des Henschke“ stelle sich rechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Mord dar. Junker machte aber deutlich, dass er nicht ernsthaft einen Prozess wollte: „Die Öffentlichkeit hat zwar ein großes Interesse an einer gerichtlichen Verhandlung über das schwere Verbrechen und an der Bestrafung der Täter; eine Gerichtsverhandlung gegen den Beschuldigten Henschke (allein) müsste sich jedoch auf einen Abschnitt der verbrecherischen Zusammenhänge beschränken, ohne dass gleichzeitig alle Zusammenhänge aufgedeckt werden könnten und sich die Schuld der bis jetzt noch nicht ergriffenen, der Teilnahme aber dringend verdächtigen Mittäter zuverlässig feststellen ließe. Die Entscheidung, von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens auch gegen ihn nicht entgegen, sobald die Beschuldigten Goeke, Thomas und Baatz [sic] (oder einer der Genannten) ergriffen würden.“74
Zur Staatsangehörigkeit der Opfer führte Junker aus: „Von den 71 erschossenen Häftlingen besaßen 63 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit von 8 Opfern ist nicht sicher festzustellen. Dies gilt auch für die Staatsangehörigkeit des Häftlings Henry Liebisch, der die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit besessen haben kann. […] Ich schlage daher vor, die 8 Opfer, die wahrscheinlich nichtdeutsche Staatsangehörige gewesen sind, gemäß Ziff. 7 Ihrer Anordnung vom 5.3.1948 […] als Staatenlose zu behandeln und die Durchführung des Verfahrens den deutschen Behörden zu übertragen.“75 Am 2. September 1949 verzichtete das Land Legal Department endgültig auf die Übernahme des Prozesses: „Unsere Abteilung stimmt dem von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehen zu, und die Gerichtsbarkeit kann daher in dieser Sache von den deutschen Behörden ausgeübt werden. […] Die acht nichtdeutschen Opfer können als staatenlos angesehen werden.“76
Das gesamte Verfahren 5 Js 775/49 wurde schließlich mit Zustimmung der Militärregierung am 24.9.1949 eingestellt. „Der OSTA wird nach Rückgabe der Vorgänge seine Fahndungsmaßnahmen fortsetzen und das Verfahren wieder aufnehmen, […] sobald sich ein neuer hinreichender Anlass hierzu gibt.“77
Die „Suche“ nach den Tätern
Zunächst sei hier erwähnt, dass der Leiter der Gestapoaußenstelle Wuppertal Josef Hufenstuhl und der Leiter der Kriminalpolizei Wuppertal Julius Baumann sich durch Selbstmord der Strafverfolgung entzogen hatten. Der Generalstaatsanwalt Franz Hagemann, der Hauptverantwortliche für die sog. Räumungsmaßnahmen in den Gefängnissen war bis 1946 in alliierter Haft, wurde dann vom Entnazifizierungsausschuss in die Kategorie IV für „leichtere Fälle“ eingestuft. Am 1. Juli 1948 wurde er pensioniert.
Rudolf Batz konnte 15 Jahre lang unter falschen Namen unbehelligt leben. Erst 1960 wurde er festgenommen und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn u.a. wegen seiner Verbrechen als Führer des Einsatzkommandos 2 eingeleitet. Ein Prozess gegen ihn kam nicht mehr zustande. Am 8. Februar 1961 nahm er sich im Gefängnis das Leben.78
Der andere flüchtige Täter war Theodor Goeke. Er blieb verschwunden, seine Ehefrau betrieb sogar erfolgreich seine Entnazifizierung und setzte schließlich eine Witwenrente durch.79
Der SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar Theodor Goeke wurde erst 1964 wieder aktenkundig, als er wegen der Teilnahme an den Judenerschießungen des Einsatzkommandos 9 in Witebsk im Herbst 1941 in den Fokus der Berliner Justizbehörden geriet.80 Erst jetzt wurde das LKA in Düsseldorf beauftragt, Theodor Goekes Verschwinden im Jahre 1945 genauer zu untersuchen. Die Spur Goekes führte nun ins sauerländische Neheim-Hüsten.
Dort seien Ende April oder Anfang Mai 1945 zwei Polen, ein Deutscher, „vermutlich auch Goeke, zusammen auf einer Anhöhe b. Neheim–Hüsten von Polen [angeblich im Auftrag der US-Army ] erschossen worden […]. Der Bauer Alteköster will gehört haben, dass Goeke damals unter den Erschossenen gewesen sein soll.“81 Weitere polizeiliche Recherchen ergaben, dass an dieser Stelle 1949 fünf Tote aufgefunden wurden, die laut Gräberliste „mit einem Maschinengewehr von einem Polen mit Zustimmung der amerikanischen Streitkräfte erschossen worden sind. Als Nationalität wurden“, so der ermittelnde Polizist, „für alle Toten `Russen´ angegeben. […]. Leider konnten keine Personen ermittelt und befragt werden, die bei der Erschießung der 5 Personen `russischer Nationalität´ […] zugegen waren. Die Anzahl der gefundenen Toten weist aber auf die Zusammensetzung ihrer Nationalität hin: 3 Polen 2 Deutsche, von denen einer sicherlich Goeke ist.“82 Auch der Berliner Staatsanwalt übernahm diese Einschätzung: „Den weiteren Ermittlungen […] ist zu entnehmen, dass Goeke Ende April oder Anfang Mai 1945 mit hoher Wahrscheinlichkeit erschossen worden ist. Weitere Ermittlungen versprechen keinen Erfolg.“83 Das Verfahren wurde am 10. September 1965 eingestellt.
1 Der vorliegende Text ist eine aktualisierte Kurzfassung meines Aufsatzes: Stephan Stracke: Die Morde in der Wenzelnbergschlucht, in: Lieselotte Bhatia, Stephan Stracke: In letzter Minute. Nationalsozialistische Endphaseverbrechen im Bergischen Land, Bremen, Wuppertal 2014 (= Verfolgung und Widerstand in Wuppertal, Bd. 14), S. 67-261.
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