Entspannungsverhandlungen zwischen EU und Russland!

Eigentlich hätte die EU wirtschaftliche Vernunftgründe, mit Russland gute Beziehungen zu unterhalten. In ihrem Interesse wäre auch eine Ukraine, die mit beiden Seiten gute Beziehungen pflegt. Insbesondere für russische Erdöl und Erdgaslieferungen wäre das wichtig.

Bei der Wuppertaler Friedenskundgebung sollte als Mittel der Kriegsprävention nicht nur allseitig Abrüstung erörtert werden, sondern auch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen und Sicherheitsinteressen aller Staaten. Gerade für den eurasischen Doppelkontinent gilt, dass nicht nur kein Mensch, sondern auch kein Staat eine einsame Insel ist. Das sollten auch Israel und der Iran, sowie die Ukraine beherzigen. Aber weil die Welt inzwischen ein Dorf geworden ist, gilt das auch für die USA und die EU.
Es ist beruhigend, dass die EU-Staaten sich nicht direkt in den Iran-Krieg verwickeln lassen wollen, weil das nicht ihr Krieg ist. Sie wurden vorher nicht konsultiert, und was Erdgas und Erdöl angeht, sind sie eigentlich nicht von der Golfregion abhängig. Die steigenden Weltmarktpreise wirken sich jedoch auch bei uns aus.
Der Ukraine-Krieg ist eigentlich weder Sache der EU-Staaten noch der NATO, weil die Ukraine nicht ihr Mitglied ist. Aber die Versorgung Ungarns und der Slowakei mit russischem Erdöl über die Druschba-Pipeline hängt vom guten Willen der Ukraine ab. Dieser gute Wille ist fraglich, seit im August 2025 die Ukraine die Pipeline im Westen Russlands angegriffen hat und Öllieferungen über sie danach vorübergehend nicht möglich waren. Jetzt ist diese Pipeline im Westen der Ukraine beschädigt, und Ungarn will die finanzielle Unterstützung der Ukraine du4ch die EU blockieren, bis der Schaden behoben ist.
Der Verdacht, dass die Ukraine die Lieferung von Erdöl an EU-Staaten sabotiert, wäre nicht unbegründet, weil hinter dem Anschlag auf die Erdgaspipeline Nord Stream 2 Ukrainer stecken sollen. Für Deutschland wären Nord Stream1 und 2 gute Möglichkeiten der Erdgasversorgung auf dem Landweg, wenn auch unter Wasser. Innerhalb der EU gab es aber breiten Widerstand dagegen, insbesondere von Polen, das Nachteile befürchtete.
Das war wohl eher eine abstrakte Gefahr, aber angesichts der historischen Erfahrungen Polens mit Russland ist sein Mistrauen verständlich. Die Befürchtung einer direkten Bedrohung der baltischen Staaten lägen vielleicht näher, weil sie ehemalige Teilstaaten der Sowjetunion sind. Auch die Ukraine ist ein solcher Staat, steht aber eigentlich Russland ethnisch näher. Die Krim war russisch, bis der Ukrainer Nikita Chruschtschow sie im Jahr 1954 seinem Heimaltland schenkte. Anlass war die 300-Jahrfeier der „russisch-ukrainischen Einheit“. Allerdings hatte der Westen Ukraine einen Teil dieser 300 Jahre zum österreichisch-ungarischen Imperium gehört. Das scheint zu kulturellen Differenzen zu führen. Deshalb wäre es auch innenpolitisch klug, wenn die Ukraine neutral bliebe und gute Beziehungen sowohl zu Russland als auch zur EU pflegte.
Auch die EU sollte ihren Umgang mit Russland überdenken. In dem mit Waffen ausgetragenen Iran-Krieg fordert sie andere Staaten auf, diplomatische Maßnahmen zu ergreifen, die zur Beendigung dieses Kriegs führen. In ihrem eigenen Wirtschaftskrieg gegen Russland geht sie aber nicht mit gutem Beispiel voran. Gegen Russland wurden von ihr und den USA eigenmächtig Sanktionen verhängt, die Russland in die Knie zwingen sollen. Völlige Einigkeit gibt es aber innerhalb der EU diesbezüglich aber nicht. Ungarn stellt sich soweit wie möglich quer. Es hat sogar ukrainisches Geld und Gold beschlagnahmt. Aber Belgien ließ sich von den anderen EU-Staaten i3eoch nicht dazu bringen, dort hinterlegtes russisches Geld zu beschlagnahmen.
Das ist vielleicht auch gut so, weil die EU möglicherweise den Verzicht auf Erdöl und Erdgas aus Russland nicht auf Dauer durchhalten kann. Die Straße von Hormus, durch die ein großer Teil der fossilen Energieträger aus der Golfregion exportiert werden muss, wird vom Iran weitgehend gesperrt. Nachdem Israel ein wichtiges Erdggasfeld des Irans angegriffen hat, erfolgte ein Angriff des Irans auf eine Erdgasanlage in Katar. Nach der bisherigen Eskalationslogik ist mit gravierenden Folgen für die Weltwirtschaft zu rechnen.
Deshalb sollten die EU-Staaten über die Haltbarkeit ihres formaljuristischen völkerrechtlichen Standpunkts im Ukraine-Krieg nachdenken. Realpolitisch klug wäre es, die wirtschaftlichen und Sicherheitsinteressen Russlands zu berücksichtigen. Wegen der Lage im Iran-Krieg hat Donald Trump vorübergehend die Sanktionen gegenüber Russland gelockert. Wenn infolge des vom ihm mit angezettelten Kriegs Energielieferungen an China ernsthaft beeinträchtigt würden, könnte das negative Rückwirkung auf die US-Wirtschaft haben. Dadurch könnten die Erfolgschancen der Republikaner in den kommenden Zwischenahlen stark verringert werden. Solche Befürchtungen könnten Donald Trump dazu veranlassen, aus dem Irankrieg auszusteigen und die brennende Golfregion sich selbst zu überlassen. Was dann geschieht, ist ungewiss. Deswegen wäre wirklich gut, wenn diplomatische Schritte zur Beendigung des Golfkriegs ergriffen würden.
Zu diesen vielen „könnte“ kommt aktuell noch ein weiteres: Das reicht vermutlich alles nicht, wie sich jett herausstellt. Alle Staaten, in denen die USA militärische Stützpunkte unterhalten, dürfen eigentlich nicht zulassen, dass die USA von ihrem Territorium aus Aggressionshandlungen begehen. Sonst begehen sie möglicherweise eine „Angriffshandlung“ im Sinne der UN-Resolution 3314 gegenüber dem Iran..
„Jede der folgenden Handlungen gilt unabhängig von einer Kriegserklärung vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 2 als Angriffshandlung: Resolution 3314 der UN-Generalversammlung: –
d) ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder See- und Luftflotten eines anderen Staates; ,
e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates befinden, durch Vereinbarung mit dem Aufnahmestaat, unter Verletzung der in der Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen, oder jede Fortsetzung ihrer Präsenz in diesem Hoheitsgebiet nach Beendigung des Zustimmung;
f) die Handlung eines Staates, der erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat benutzt wird, um eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;“
Hochaktuell ist das wegen einer Bitte des iranischen Botschafters an die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem US-Stützpunkt Ramstein. Die Folgen einer Aggressionshandlung in diesem Sinne für die Bundesrepublik schwerwiegende Folgen haben. Das ist aber ein neues Fass, das hier nicht aufgemacht werden soll.

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