Baustelle des Monats Ⅱ: Belle-Alliance-Straße Ecke Distelbeck

Baustellen-Bingo, Teil 2: Nacht von Montag auf Dienstag

Am Montag (18. August) wurde an unserer Baustelle des Monats offenbar daran „gearbeitet“, die Baustelle wie gehabt wiederherzustellen. Die Situation gegen 23 Uhr zeigt sich wie folgt:

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Foto 1: Die in die Baugrube abgestürzte Absturzsicherung wurde wieder aufgestellt, natürlich ohne die fehlende Fußplatte. Die vorhandene Warnleuchte ist reine Staffage und funktioniert natürlich nicht. Wahrscheinlich würde die Absperrung mit Fußplatte von selbst in die Grube fallen. Denn:


Foto 2: Einmal 180° gedreht, stehen die überschüssigen Fußplatten nämlich dreifach gestapelt nun als Stolperfalle mitten auf dem Gehweg (links im Bild). Dafür fällt nun die Absturzsicherung zur Hauswand nur deshalb nicht in die Grube, weil letztere die Absperrung daran hindert. Denn natürlich fehlen auch hier wieder Fußplatten…


Foto 3: … und bei näherer Betrachtung verschwinden in die seitlichen, dunklen Löcher gerne Einkauf und Kinder, wenn Mama nicht aufpaßt.

Und natürlich liegen die Holzbohlen wieder nur lose auf. Eine zweite Fußgängerbrücke ist zufällig wohl nicht gerade verfügbar.


Foto 4: Zwei restschimmernde Warnleuchten beleuchten irgendwas, …


Foto 5: … nur der in die Fahrbahn hineinragende Container ist natürlich komplett unbeleuchtet. Ist ja nur für jene Fußgänger gefährlich, die die Baustelle sicherheitshalber lieber auf der Fahrbahn passieren.

Und auch hier stehen die Absperrungen wieder kreuz und schief.


Foto 6: Auf der Seite der Fußgängerbrücke klafft dank loser Holzbohlen nun auch auf der Fahrbahn eine Lücke.


Foto 7: Auf der Fußgängerbrücke ist das Geländer völlig unzureichend, es sei denn kleine Kinder sollen in der Baugrube Sandkasten spielen.

Sind alle Mitarbeiter des für die Kontrolle von Baustellenabsicherungen zuständigen städtischen Ressorts gerade in Urlaub oder schlafen? Dieser Baustellenschrott ist ja nicht mal einfach eine Bake falsch aufgestellt oder Warnlampe vergessen. Hier geht es um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

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