Altschulden-Regelung des Landes: Freude über Hilfe, aber keine Lösung der strukturellen Haushalts-Probleme
Symbolbild: C.OtteZu der vom Landtag am Mittwoch (9. Juli) beschlossenen Altschulden-Regelung erklärt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind: „Das ist ein wichtiger Schritt, für den wir der Landesregierung sehr dankbar sind. Er erkennt die dramatische Finanzsituation der Städte gerade in NRW an. Er wird allerdings nicht nachhaltig die kommunalen Haushaltsprobleme lösen. Wir brauchen weiterhin und dringender denn je eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land. Sonst wird sich angesichts dramatisch steigender Sozialkosten und immer neuer Aufgabenzuweisungen, wie etwa bei den Ausländerbehörden, die Schuldenspirale zwangsläufig weiterdrehen.“
Kommunen von der Hälfte ihrer Altschulden entlasten
Das Land Nordrhein-Westfalen will seine Kommunen von der Hälfte ihrer Altschulden entlasten und die Hälfte der sogenannten „übermäßigen“ Kassenkredite zum 31.12.2023 übernehmen. So hat es das Parlament am Mittwochabend (9. Juli) in Düsseldorf einstimmig beschlossen. Übermäßig sind diese Kredite dann, wenn sie 1.500 Euro pro Einwohner zuzüglich eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner übersteigen. Die kommunalen Kassenkredite in NRW beliefen sich nach Jahren der Konsolidierung und des Schuldenabbaus Ende 2023 noch auf 20,9 Milliarden Euro, steigen inzwischen aber bereits wieder an. Denn die Kosten für Aufgaben, die die Städte und Gemeinden im Auftrag von Bund und Ländern erfüllen, sind in jüngster Vergangenheit regelrecht explodiert. Deshalb betrug das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten aller Kommunen allein im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden Euro.
Quelle: Stadt Wuppertal
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