Altschulden-Regelung des Landes: Freude über Hilfe, aber keine Lösung der strukturellen Haushalts-Probleme

Freude über die Hilfe bei den Altschulden auf der einen Seite, die Forderung nach weitergehenden strukturellen Lösungen für die Haushaltsprobleme der Kommunen auf der anderen Seite: So reagiert Wuppertals Stadtspitze auf den aktuellen Beschluss des Landtages.

Symbolbild: C.Otte

Zu der vom Landtag am Mittwoch (9. Juli) beschlossenen Altschulden-Regelung erklärt Oberbürgermeister Uwe Schneidewind: „Das ist ein wichtiger Schritt, für den wir der Landesregierung sehr dankbar sind. Er erkennt die dramatische Finanzsituation der Städte gerade in NRW an. Er wird allerdings nicht nachhaltig die kommunalen Haushaltsprobleme lösen. Wir brauchen weiterhin und dringender denn je eine aufgabengerechte und auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land. Sonst wird sich angesichts dramatisch steigender Sozialkosten und immer neuer Aufgabenzuweisungen, wie etwa bei den Ausländerbehörden, die Schuldenspirale zwangsläufig weiterdrehen.“

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Auch Stadtkämmerer Thorsten Bunte ist froh, dass die Landes-Hilfe nun endlich kommt. „Eine Lösung unserer dramatischen Finanzprobleme, die in den nächsten Jahren noch sehr viel größer werden, ist das aber nicht. Wenn der Bund, so wie es derzeit aussieht, sich jetzt auch an der kommunalen Altschuldenlösung beteiligen wird, müssen damit die Kommunen zusätzlich entlastet werden. Das Geld darf nicht im Landes-Haushalt bleiben. Außerdem brauchen wir die strikte Anwendung des Konnexitätsprinzips bei allen neuen Aufgaben. Eine reine Altschuldenhilfe greift zu kurz, solange nicht auch die Ursachen für strukturelle Unterfinanzierung bekämpft werden.“

Kommunen von der Hälfte ihrer Altschulden entlasten

Das Land Nordrhein-Westfalen will seine Kommunen von der Hälfte ihrer Altschulden entlasten und die Hälfte der sogenannten „übermäßigen“ Kassenkredite zum 31.12.2023 übernehmen. So hat es das Parlament am Mittwochabend (9. Juli) in Düsseldorf einstimmig beschlossen. Übermäßig sind diese Kredite dann, wenn sie 1.500 Euro pro Einwohner zuzüglich eines Sockelbetrags von 100 Euro pro Einwohner übersteigen. Die kommunalen Kassenkredite in NRW beliefen sich nach Jahren der Konsolidierung und des Schuldenabbaus Ende 2023 noch auf 20,9 Milliarden Euro, steigen inzwischen aber bereits wieder an. Denn die Kosten für Aufgaben, die die Städte und Gemeinden im Auftrag von Bund und Ländern erfüllen, sind in jüngster Vergangenheit regelrecht explodiert. Deshalb betrug das Defizit in den Kern- und Extrahaushalten aller Kommunen allein im vergangenen Jahr 24,8 Milliarden Euro.

Quelle: Stadt Wuppertal

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