Selfie-Ident-Verfahren der Arbeitsagentur erspart persönliche Vorsprache

Durch Online-Identifizierung Zeit sparen. Denn nach geltender Gesetzeslage muss man persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können.

Frau mit Smartphone ©Bundesagentur für Arbeit

Das Selfie-Ident-Verfahren – Ihr persönlicher Vorteil! Mit dem Selfie-Ident-Verfahren können Sie sich ganz einfach online identifizieren – eine persönliche Meldung in Ihrer Arbeitsagentur entfällt dann. Wenn dies bei Ihrem Antrag möglich ist, informiert Sie Ihre Agentur für Arbeit automatisch per Post.
Wie gesetzlich vorgeschrieben, müssen Sie Ihre Identität bei einer Arbeitslosmeldung bestätigen. Bisher ging das nur im Rahmen eines persönlichen Termins bei Ihrer Arbeitsagentur. Wegen der Kontaktbeschränkungen in der Pandemie bietet die Agentur für Arbeit eine Online-Identifizierung als Alternative an. Das Selfie-Ident-Verfahren wurde als Ausnahmeregelung eingeführt und gilt bis zum 31. März 2021.
Die Teilnahme ist freiwillig, Sie können sich alternativ auch weiterhin persönlich in der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Wenn Sie sich nicht online identifizieren möchten, müssen Sie nichts unternehmen. Die Arbeitsagentur wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen Vor-Ort-Termin zusenden.
Weitere Infos: Presseinformation der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

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