IHK: Stadt Solingen würde gegen das Grundgesetz verstoßen

Nach Medienberichten will die Stadt Solingen die Europa Service Autovermietung AG durch eine „Umzugshilfe“ in Solingen halten. Nach Meinung der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid verbiete so etwas bereits der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.

Die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid hat ihre in der letzten Woche angekündigte Stellungnahme zur „Umzugshilfe“ der Stadt Solingen an die Europa Service Autovermietung AG gestern abgegeben. Am Ende der Stellungnahme heißt es zwar, dass die IHK den aktuellen Fall in Solingen nicht bewerten könne, weil sie die vertraglichen Vereinbarungen nicht kenne. Doch wird zu Beginn in der Stellungnahme sehr deutlich zur Stadt Solingen Bezug genommen, darin heißt es:

„IHK äußert sich zu Diskussion um „Umzugshilfe“ für Solinger Unternehmen“

„Es dürfe aber nicht sein, dass die Stadt Solingen beispielsweise die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer erheblich anhebe, um dann einzelnen Unternehmen gezielt geldwerte Vorteile zukommen zu lassen. Dies verbiete bereits der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“

Diese Aussage ist eindeutig und bezieht sich klar auf die Stadt Solingen. Falls die Stadt Solingen einem oder mehreren Unternehmen „gezielt geldwerte Vorteile zukommen“ lässt, würde dies gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen.

Das bezieht sich also nicht nur auf die Europa Service Autovermietung AG, sondern auch in dem Fall, wenn die Stadt Solingen irgendeinem anderen Unternehmen gezielt einen geldwerten Vorteil zukommen läßt. Selbst wenn an einem solchen Unternehmen die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid beispielsweise selbst Gesellschafterin wäre.  Dies wäre nur konsequent und könnte im weiteren Verlauf noch sehr interessant werden.

Nun hat das Grundgesetz zur Zeit 146 Artikel, doch stellen die Artikel 1 bis 19 die Grundrechte dar, die wie einfach zu erkennen ist eng mit den sogenannten Menschenrechten übereinstimmen und so auch besonderen Verfassungsrang haben.

Was besagt Artikel 3 des Grundgesetzes genau?

Grundgesetz Artikel 3

„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bei Unterstellung eines Verstoßes hiergegen handelt es sich also sicher nicht um den Vorwurf irgendeiner Ordnungswidrigkeit, wie beispielsweise in der Art:

Sie sind mit ihrem Kfz innerörtlich abzüglich der möglichen Messfehlertoleranz 58 km/h gefahren. Maximal zulässig waren dort 50 km/h. Sie sind damit 8 km/h zu schnell gefahren. Bitte zahlen Sie binnen einer Woche 15 Euro an die Stadtkasse.

Solch eine Stellungnahme mit dem Vorwurf der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid zu einem möglichen Verstoß der Stadt Solingen gegen ein Grundrecht – hier dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des des Grundgesetzes – ist seitens der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid kaum steigerungsfähig.

Ob die ggf. vertraglich zugesicherte „Umzugshilfe“ von 200.000 Euro für die Europa Service Autovermietung AG ein „Skandal“ oder eine „richtig gute Leistung“ der Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co. KG im Auftrag der Stadt Solingen ist, sollte in nächster Zeit nach der erforderlichen Darlegung natürlich eingehend betrachtet und bewertet werden (siehe „Solingen: Stadt hält Europa Service“, RP vom 12.08.2010 und „„Skandal“ oder „richtig gute Leistung“?“, ST vom 13.08.2010). Dies ist eine gesellschaftliche Fragestellung und gehört spätestens nach der jetzt eingetretenen Entwicklung auch entsprechend behandelt.

Doch drängt sich im Städtedreieck auch die Frage auf, welche ordnungspolitische Rolle die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid selbst spielt? Es scheint teilweise so zu sein, dass ordnungspolitisch immer alles in Ordnung ist, was der IHK selbst oder IHK-favorisierten Einrichtungen einen Nutzen bringt und ordnungspolitisch vieles nicht in Ordnung ist, was der IHK selbst oder IHK-favorisierten Einrichtungen keinen Nutzen bringt („Subventionskonkurrenz“, „Eingriff in das Wettbewerbssystem“, …).

So favorisiert die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid seit längerem insbesondere die Zusammenführung der drei Wirtschaftsförderungen Wuppertal, Solingen und Remscheid unter das Dach der im Jahr 2007 gegründeten Bergischen Entwicklungsagentur GmbH, von der sie selbst Gesellschafterin ist. Hierüber ist es Ende Juni 2010 um die Wirtschaftsförderung Wuppertal AöR auch zu öffentlich ausgetragenen Streitereien zwischen der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid und der Stadt Wuppertal gekommen. Auch wieder nur ein Zufall?

Welche Hauptaufgaben eine IHK hat und wie die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid im Städtedreieck wirkt, wird im njuuz-Beitrag „Streit um BEA wird fortgeführt“ von Anfang Juli 2010 behandelt, dabei sind unlautere Eingriffe in Wettbewerbssysteme und Subventionskonkurrenz dort auch die Themen.

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Kommentare

  1. Peterle sagt:

    Wenn man sich den WDR Beitrag in der Lokalzeit anschaut erzählt Herr Sträter, Präsident der IHK WSR genau das Gegenteil: „Ich denke nicht dass solche Einzelfälle in die Steuerdiskussion eingreifen, das ist populistisch wenn man das so argumentiert!“ … und weiter: „Ich glaube dass man sich sehr fein überlegen muss, welche Firmen man in Solingen halten möchte“.
    Ich fasse zusammen: Herr Wenge, Hauptgeschäftsführer der IHK WSR wirft der Stadt Solingen einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Herr Sträter, Präsident der IHK WSR wirft seinem Hauptgeschäftsführer Populismus vor.
    Besonders markant finde ich das zweite Zitat. Offensichtlich wird es durch Herrn Sträter, Präsident der IHK WSR durchaus begrüßt, wenn Firmen nicht gleich behandelt werden. Was man von derartigen Aussagen halten soll möge jeder für sich selbst interpretieren!

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