Erste Schritte aus dem Corona-Lockdown

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Foto: Christian Daum / pixelio.de

Ziel ist es, die Menschen im Land so gut es geht vor einer Infektion zu schützen und die Fortschritte bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden. „Wir müssen die Erfolge sichern, die wir erreicht haben“, sagte Merkel bei einer Pressekonferenz.

Worauf haben sich Bund und Länder geeinigt? Der Überblick:
Die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen werden bis zum 3. Mai verlängert. Demnach ist in der Öffentlichkeit ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Man darf sich in der Öffentlichkeit nur im Kreis der Angehörigen oder mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten.

Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet werden. Der Schulbetrieb soll mit Abschlussklassen, obersten Klassen in Grundschulen sowie mit Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, beginnen. Bis zum 29. April soll die Kultusministerkonferenz ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht mit reduzierten Klassengrößen sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden kann. Auch „Pausengeschehen“ und Schulbusbetrieb sollen dabei berücksichtigt werden.

An Hochschulen dürfen Prüfungen abgenommen werden. Auch Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erlaubt. Bibliotheken und Archive können geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene erfüllt sind, der Zutritt gesteuert wird und Warteschlangen vermieden werden.

Das Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bis auf  Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen oder Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Feierlichkeiten und Veranstaltungen stattfinden.

Großveranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt.

Es wird dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel Masken zu tragen. Eine Maskenpflicht gibt es aber nicht.

Weitere Geschäfte im Einzelhandel sollen ab der kommenden Woche öffnen dürfen. Dies gilt für Geschäfte mit Verkaufsräumen von bis zu 800 Quadratmetern. Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen sollen unabhängig von der Größe wieder öffnen dürfen.

Friseursalons sollen öffnen dürfen, wenn sie Auflagen zur Hygiene beachten und Warteschlangen vermeiden. Zudem sollen die Angestellten Schutzausrüstung tragen.

Für Risikogruppen, insbesondere in Pflege- und Seniorenheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Allerdings soll dies nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen.

Die öffentlichen Gesundheitsdienste sollen mehr Personal bekommen – mindestens fünf Personen pro 20.000 Einwohner. In von Covid-19 besonders betroffenen Gebieten sollen es mehr sein.

Quelle: Spiegel.de

NRW-Ministerpräsident Laschet hat in seiner Pressekonferenz sichtlich genervt, ganz andere Töne angeschlagen, in NRW sollen die Schüler schon ab kommenden Montag wieder in die Schule gehen, wie in wenigen Tagen die Hygiene- und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen, sagte er nicht.

Dr. Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident NRW schwenkte um und redete von Organisation der Schutzmaßnahmen in den Schulen ab Montag, wie lange die dauern werden und wie sie umgesetzt werden sollen, ließ er offen. Die Verwirrung ist perfekt. (C.O)

Hier geht es zum  Beschluss im Wortlaut

 

 

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Kommentare

  1. Michael sagt:

    NRW Minister müsste so fort seinen Posten Verlassen. Der Mann hat Null Ahnung . Die Person die Versuchen alles aufrecht zu erhalten sind jetzt noch mehr gefährdet. Um zur Arbeit zu kommen muss ich jetzt mit überfüllten Busse und Bahnen fahren und Kinder sind Kinder die Abstandsregeln schnell mal vergessen. Mister Ministerpräsident Sitz mit seinem Arsch auf Fette Sesseln und redet nur Müll. Geben sie ihren Posten auf sie sind dafür nicht geeignet.

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