Diskussion im Landtag zum Wahlrecht ab 16 geht in die nächste Runde

Am morgigen Mittwoch (12.2.20) behandelt das Plenum des NRW-Landtags abschließend den SPD-Gesetzentwurf zur Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen. Erst vergangene Woche wurde dieser im Hauptausschuss mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Der Verein Mehr Demokratie begrüßt den SPD-Gesetzentwurf und weist erneut auf die Wichtigkeit einer Wahlalterabsenkung hin.

„Quer durch fast alle Parteien wird eine Jugend gefeiert, die sich politisiert und freitags demonstrieren geht. Wählen lässt man sie aber nicht. Es wird höchste Zeit, Jugendlichen auch bei den Landtagswahlen eine Stimme zu geben“, so Nicola Quarz, Landesvorstand von Mehr Demokratie.
In ihrem Gesetzentwurf fordert die SPD-Fraktion eine Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen von derzeit 18 auf 16 Jahre. Als Begründung wird in dem Entwurf unter anderem auf eine veränderte Lebenssituation junger Menschen hingewiesen. So würden sich diese inzwischen bereits deutlich früher politisch engagieren und Verantwortung in Schule und Beruf übernehmen. Außerdem dürften Jugendliche schon mit 16 Jahren an Kommunalwahlen in NRW teilnehmen. „Es ist nicht schlüssig, bei kommunalen Belangen auf ihr politisches Interesse und ihre Bildung zu setzen, ihnen dies aber für die Landtagswahlen abzusprechen“, so Quarz.
Der Vorschlag einer Wahlalterabsenkung auf 16 Jahre ist keineswegs neu. In vier anderen Bundesländern – Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein – sind Jugendliche bereits mit 16 Jahren bei Landtagswahlen stimmberechtigt. In elf Bundesländern, unter anderem in NRW, sind sie bei Kommunalwahlen stimmberechtigt. Der Verein Mehr Demokratie setzt sich für eine Wahlalterabsenkung auf allen politischen Ebenen ein. Gemeinsam mit 14 Jugendlichen hat Mehr Demokratie kürzlich eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um das Wahlrecht für 16-Jährige auch bei EU-Wahlen zu erwirken.

Weiterführende Links: 1. Wahlprüfungsbeschwerde: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/news/wahlpruefungsbeschwerde-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht-2/

https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-5619.pdf

Quelle: Mehr Demokratie e.V.

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