09.09.2015Plagiat
Verwendung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung verfolgt zwei Hauptziele:
- Die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu verbessern.
- Den Schutz anderer Personen beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen zu gewährleisten.
Mit dem Inkrafttreten hat die Betriebssicherheitsverordnung bundesweite Aufmerksamkeit erzielt. Die neuen Regelungen zum Personen-Umlaufaufzug („Paternoster“) sorgten schon Mitte Juli für eine 1. Änderungsverordnung dieser Betriebssicherheitsverordnung.
Der Basiskommentar gibt Orientierung bei der konkreten Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in die betriebliche Praxis. Prof. Pieper leitet seit 2004 das Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität.
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