Junge CDA verabschiedet Papier zum Ausbau flexibler Kinderbetreuung

Die Junge CDA Wuppertal hat ein Papier zur Förderung unternehmensnaher flexibler Kinderbetreuung veröffentlicht.

Kinderbetreuung

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In dem Positionspapier wird dem deutschen Arbeitsmarkt die systematische Benachteiligung Erziehungsleistender bescheinigt. Insbesondere Frauen sind davon betroffen; dies spiegelt sich sowohl in ihrer sinkenden Vollzeitäquivalent-Erwerbsquote als auch im Lohngefälle von 22 Prozent zwischen Männern und Frauen deutlich wider. Durch die Zunahme atypischer Arbeitszeiten ist es Erziehungsleistenden oftmals unmöglich, Lehrstellen anzunehmen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen oder einen Schichtberuf auszuüben. Betroffene sind daher auf bedarfsgerechte flexible Kinderbetreuungsangebote angewiesen – hier deckt jedoch das Angebot den Bedarf nicht, Modelle der flexiblen Kinderbetreuung sind selten.

Die Junge CDA Wuppertal fordert daher dazu auf, Bedarfsermittlungsanalysen anzustellen und je nach Branche, Region und Unternehmen an individuellen Lösungen zu arbeiten. Bevorzugt fördernswert sind Kinderbetreuungsangebote, die betrieblich oder unternehmensnah organisiert sind. Sie können passgenau an die Anforderungen der Beschäftigten vor Ort abgestimmt werden und bewegen Unternehmen dazu, einen eigenen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten und ihrer Verantwortung in der Sozialen Marktwirtschaft gerecht zu werden.

“Wir wollen in einer Gesellschaft familienfreundlicher Unternehmen statt unternehmensfreundlicher Familien leben. Es ist wichtig, dass sich die Wirtschaft nun endlich verstärkt in Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf engagiert”, so Diana Kinnert, Vorsitzende der Jungen CDA Wuppertal. “Selbstständige und Angestellte von Kleinunternehmen sind jedoch nach wie vor auf ein bedarfsgerechtes Angebot von staatlicher Seite angewiesen. Es ist wichtig, dass auch hier der Druck auf die Landesregierung nicht abnimmt”, so Kinnert abschließend.

Das Positionspapier im Wortlaut:

Zielvorstellung. Männer und Frauen sollen gleichberechtigt am Erwerbsleben partizipieren können. Auf dem Arbeitsmarkt sollen ihnen gleiche Chancen zukommen, ohne geschlechterspezifischen Diskriminierungen erlegen zu sein. Ein wichtiger Schritt zur Herstellung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt liegt in der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mütter und Väter dürfen nicht vor die einmalige Wahl zwischen Familie mit Kind oder Erwerbstätigkeit gestellt werden. Aus diesem Grund sind politische und ökonomische Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, unterstützenswert. Die Bereitstellung eines erweiterten bedarfsgerechten Angebots zur Kinderbetreuung, das auf die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Vätern und Müttern abzielt und ihnen eine echte Wahlfreiheit zwischen Erziehungsarbeit und Erwerbstätigkeit eröffnet, muss schnellstmöglich vorangetrieben werden.

Bestandsaufnahme. Die Partizipation von Frauen am Erwerbsleben ist heutzutage selbstverständlich geworden. Das traditionelle Rollenbild kinderhütender und wäschewaschender Hausfrauen weicht weiblichen Rollenbildern, in denen neben dem selbstbestimmten Leben mit Familie und Erziehungsarbeit auch finanzielle Unabhängigkeit und Selbstentfaltung im Beruf eine prägende Rolle spielen. So ist die Frauen-Erwerbstätigenquote seit 1991 stetig gestiegen und lag 2012 bei 68,0%, die Männer-Erwerbstätigenquote bei 77,6%. Trotz dieses Anstiegs hat das Arbeitsvolumen der Frauen insgesamt nicht zugenommen. Im Gegensatz zur einfachen Erwerbstätigenquote ist die Vollzeitäquivalent-Erwerbstätigenquote der Frauen gesunken. Viele Frauen gehen eher einer Teilzeitarbeit oder einer geringfügigen Beschäftigung nach als einem Normalarbeitsverhältnis. Auch deshalb liegt das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen bundesweit bei durchschnittlich 22% – dies entspricht 80 Tagen, die Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssten, um die Entgeltlücke zum Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu schließen. Alles in allem ist die Entwicklung hin zu gleichberechtigter Teilhabe von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt als fortschrittlich, aber unvollendet zu bewerten.

Chancenungleichheit herrscht insbesondere dort, wo eine systematische Benachteiligung Erziehungsleistender vorliegt. Zahlenmäßig betrifft dies vor allen Dingen Frauen. Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen ist von 19,8% im Jahr 2000 auf 25,1% im Jahr 2011 gestiegen. Mit der voranschreitenden Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und der Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen geht die Zunahme atypischer Arbeitszeiten einher. Vätern und Müttern ist es oftmals unmöglich, eine Lehrstelle anzunehmen, an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen oder einen Beruf auszuüben, in dem atypische Arbeitszeiten gefordert sind – in der Frühe, am späten Nachmittag, abends, nachts oder am Wochenende. Hier sind Betroffene auf bedarfsgerechte flexible Kinderbetreuungsangebote angewiesen. Das Angebot der Kinderbetreuung deckt den Bedarf jedoch bei weitem nicht. Modelle zur flexiblen Kinderbetreuung sind selten.

Lösungsansatz. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen am Erwerbsleben ist der Abbau von Diskriminierungen gegen Erziehungsleistende. Durch die Weiterentwicklung und den Ausbau der Kinderbetreuung kann die Beschäftigungsfähigkeit Erziehungsleistender verbessert werden. Familien werden in der Koordinierung von Arbeitszeit und Familienzeit entlastet. In der immer schneller und flexibler werdenden Arbeitswelt sind besonders Angebote zur flexiblen Kinderbetreuung unerlässlich. Hier bedarf es je nach Branche, Region und Unternehmen individueller Lösungen, die über Bedarfsermittlungsanalysen erfasst werden müssen.

Kinderbetreuung, die unternehmensnah und betrieblich organisiert ist, ist gemäß des Subsidaritätsprinzips bevorzugt fördernswert. Sie kann passgenau auf die Anforderungen der Beschäftigten vor Ort abgestimmt werden und bewegt Unternehmen dazu, einen eigenen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten und ihrer Verantwortung in der Sozialen Marktwirtschaft gerecht zu werden. In verschiedenen Studien konnte nachgewiesen werden, dass es für Unternehmen betriebswirtschaftlich von Nutzen ist, wenn sie sich für die Weiterentwicklung von Betreuungsangeboten für die Kinder ihrer Beschäftigten engagieren. Arbeitgeber mit familienbewusster Unternehmenskultur und familienfreundlicher Personalpolitik erzielen positive Motivations- und Leistungseffekte unter ihren Beschäftigten. Sie profitieren nachhaltig in Wettbewerben um Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung.

Dennoch muss berücksichtigt werden, dass über die Bereitstellung unternehmensnaher Kinderbetreuungsangebote nicht der Gesamtbedarf an Kinderbetreuung gedeckt werden kann. Erziehungsleistende, die in einer Selbstständigkeit oder in Kleinunternehmen beschäftigt sind, sind nach wie vor auch auf staatliche Angebote angewiesen. Nur eine Kombination staatlicher und betrieblicher Kindertageseinrichtungen kann daher gewünscht sein.

Politische Empfehlungen. Verantwortliche Akteure auf allen politischen Ebenen sollen sich zur Förderung bedarfsgerechter Kinderbetreuung bekennen und diese aktiv vorantreiben. Konkrete Maßnahmen können in der Zusammenstellung von Informationen für Unternehmen (z. B. über Publikationen oder Veranstaltungen) oder in der Organisation von Tagungen und Kongresse für Verantwortliche auf allen politischen Ebenen und aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft liegen. Neben der Schaffung und Fortführung von Förderprogrammen für mehr betriebliche Kinderbetreuungsangebote muss auch ein stärkeres Engagement zur wissenschaftlichen Beleuchtung dieser Thematik erfolgen, um neue flexible und innovative Angebote entwickeln zu können.

(Federführend verantwortlich für Fassung und Wortlaut des Positionspapiers ist Diana Kinnert. Das Papier ist auf Anfrage auch als PDF-Dokument erhältlich. Dafür bitte eine E-Mail an jungecdawuppertal@googlemail.com senden.)

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