AOK Rheinland/Hamburg informiert Arbeitgeber über rechtliche Neuerungen zum Jahreswechsel

Arbeitgeber sind stets auf aktuelle Informationen über Änderungen in der Sozialversicherung angewiesen. Dazu leistet die AOK Rheinland/ Hamburg mit ihren Seminaren bereitwillig Hilfe.

Arbeitgeber sind stets auf aktuelle Informationen über Änderungen in der Sozialversicherung angewiesen. Dazu leistet die AOK Rheinland/ Hamburg mit ihren Seminaren bereitwillig Hilfe. Gerade zum Jahreswechsel gibt es im Fachrecht wieder einige Änderungen. Damit Unternehmer, Personalverantwortliche und Steuerberater umfassend über die neue Rechtslage informiert sind, bietet die AOK Rheinland/Hamburg in Wuppertal ab Dezember wieder die Seminarreihe „Trends & Tipps“ an. Die AOK Rheinland/Hamburg betont: „Wer rechtzeitig informiert ist, der kann in seinem Unternehmen oder Betrieb die nötigen Änderungen vornehmen und vermeidet einen überflüssigen Aufwand.“

2012 gibt es neben der angekündigten Senkung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung wieder Änderungen wie die Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Weitere Schwerpunktthemen des Seminarangebots sind Neuerungen bei den Meldepflichten, beim Arbeitsentgelt und der Beitragsberechnung oder die Regelung für den neu geschaffenen Bundesfreiwilligendienst sowie Informationen zu Grenzwerten und Rechengrößen im neuen Jahr. Ganz aktuell sind Informationen zum Familienpflegezeitgesetz. Es bietet Beschäftigten ab 1. Januar 2012 die Möglichkeit, ihre Angehörigen leichter zu Hause zu pflegen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Auf der Internetseite www.aok-business.de/rh (Link: Tools & Service, dann Seminare) der AOK Rheinland/ Hamburg findet sich ein Überblick der vielfältigen Seminartermine. Über das Internet kann man sich auch für Seminare anmelden. Informationen zu den Veranstaltungen halten auch die AOK-Geschäftsstellen in Wuppertal bereit.

 

 

 

 

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