GRÜNE: Weiterer U3-Ausbau in Wuppertal gesichert – Mehr Personal für KiTas

Am Dienstag dieser Woche untersagte das Landesverfassungsgericht der Landesregierung NRW die Aufnahme von Krediten solange, bis das Gericht urteilt, ob der Landeshaushalt rechtmäßig ist.

Viele Menschen fragten verunsichert, ob durch diese Entscheidung der Ausbau der Betreuungseinrichtungen für unter dreijährige Kinder (U3) und die zugesicherte personelle Aufstockung infrage gestellt wird.

Hierzu erklärt Paul Yves Ramette, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion:

„Der Ausbau der U3-Betreuung in Wuppertal muss und kann weitergehen. Zum Einen hat das Land NRW im Dezember € 150 Mio. für Härtefälle an die kommunalen Jugendämter überwiesen, diese Gelder werden nicht zurückgefordert. Zum Anderen stehen in 2011 frische Bundesmittel zur Verfügung, die Rot-Grün im Gegensatz zur CDU/FDP Vorgängerregierung komplett an die Kreise und Kommunen weitergeben wird.

Mindestens genauso wichtig ist jedoch die verbesserte personelle Ausstattung der KiTa´s in Wuppertal und NRW.“

Die NRW-Familienministerin Ute Schäfer hatte diese Woche die Ergebnisse eines Beteiligungsprozesses zur Revision des so genannten Kinderbildungs­gesetzes (KiBiz) vorgestellt. Die zentrale Botschaft der Datenauswertung lautet, dass die bisher festgesetzten Pauschalen zur Personalausstattung nicht ausreichen. Im Landesdurchschnitt reichen sie nur für eine absoluten Mindestausstattung an Personal. Insgesamt 2/3 der Einrichtungen konnten es sich nicht mehr leisten, BerufspraktikantInnen einzustellen. Die Folgen dieses schwarz-gelben Gesetzes liegen auf der Hand: Eine enorm hohe Arbeitsbelastung des Personals.

„Die Landesregierung setzt die Forderung nach Entlastung des Personals zeitnah um, indem mehr Fachkräfte eingestellt werden. Zusätzlich zu den zwei Fachkräften in den kleinen, altersgemischten Gruppen wird die von schwarz-gelb  gestrichene dritte Fachkraft der Kinderpflegerin wieder eingeführt. Die unbedingt notwendige KiBiz-Revision wird auch weitere Felder umfassen, so z.B. die Entwicklung und Anwendung eines anderen Sprachtestverfahrens, oder die Antwort auf die Frage, ob nicht ein grundsätzlich anderes Finanzierungssystem notwendig ist“, so Ramette abschließend.

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