Ein Überblick zum Gefahrstoffrecht für bergische Betriebe

Die relevanten Maßnahmen der neuen Gefahrstoffverordnung wurden gestern Abend in Wuppertal von Dr. Helmut Klein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgestellt.

Mit der Gefahrstoffverordnung, die heute ganz maßgeblich durch das EU-Recht bestimmt wird, werden die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen umfassend geregelt. Dr. Klein leitet im Bundesarbeitsministerium das Referat Gefahrstoffe, Chemikaliensicherheit, Bio- und Gentechnik sowie Betriebs- und Anlagensicher­heit und gilt als einer der ausgewiesensten Experten in diesem Bereich in Europa.

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Prof. Ralf Pieper (BUW), Dipl.-Chem. Rainer Dörr (Bau BG) und Dr. Helmut Klein (BMAS) beim Nachgespräch des Kolloquiums (v.l.n.r.).

Insgesamt 40 Teilnehmer u.a. aus Bad Münstereifel, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Leichlingen, Meerbusch, Neuss, Recklinghausen und aus dem Bergischen Städtedreieck beteiligten sich am 67. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium.

Fachbesucher beim 67. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal.

Die aktuellen Kolloquien 2010/2011 dienen der fachlichen Weiterentwicklung und dem Wissenstransfer des regionalen Schlüsselprojekts Design4All, welches im Rahmen des Ziel 2-Programms (EFRE) von der Europäische Union und dem Land Nordrhein-Westfalen unterstützt wird.

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