Das Tal des MSDWGI: Parken im Haltverbot, fehlende Sondererlaubnisse
Foto 1 oben ©N.Bernhardt: Das einzige, was an dieser beispielhaften Aufstellung dieses Schildermonsters den Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entspricht, ist das Haltverbot an sich (Zeichen 283).– Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog [1] finden wir auch das Zusatzzeichen 1060-31 „Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen“, das oftmals sinnfrei aufgestellt wird, wo gar kein Seitenstreifen vorhanden ist.– Aus reiner Faulheit … Das Tal des MSDWGI: Parken im Haltverbot, fehlende Sondererlaubnisse weiterlesen
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