16.12.2010
Überfällige Reform des Gemeindewirtschaftsrechts verbessert die Betätigungsmöglichkeiten unserer kommunalen Unternehmen in Wuppertal
Mit diesen Worten kommentierten die Landtagsabgeordneten Dietmar Bell, Andreas Bialas und Josef Neumann die heutige Entscheidung des Landtags, den Paragrafen 107 der Gemeindeordnung neu zu regeln.
„Nachdem die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2007 die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und kommunaler Unternehmen gemäß ihres Leitmottos „Privat vor Staat“ im bundesweiten Vergleich durch die Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts am strengsten reglementiert hat, ist eine Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Stärkung der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung und die Aufhebung der Benachteiligung der auf dem Energiemarkt tätigen kommunalen Unternehmen notwendig“, so die Abgeordneten
Bell, Bialas, Neumann: „Insbesondere mit der nun gesondert festgeschriebenen Gleichstellung kommunaler Unternehmen auf dem Energiemarkt legen wir die Grundlage für transparente und faire Wettbewerbsbedingungen, die positive Auswirkungen für den Endverbraucher mit sich bringen werden und geeignet sind, die Vorherrschaft einiger weniger Energieversorger zu beenden.“
Die Landtagsabgeordneten betonten in diesem Zusammenhang, dass mit der Reform sichergestellt bleibe, dass kommunale Unternehmen wie in Wuppertal die WSW und die AWG auch in Zukunft ein wichtiger und verlässlicher Partner des Mittelstandes und des Handwerks bleiben.
„Es ist sichergestellt, dass es keine besondere Behandlung kommunaler Unternehmen bei der Auftragsvergabe und der Erbringung von Dienstleistungen geben wird. Eine Ausweitung der Tätigkeiten kommunaler Unternehmen über den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wird es auch in Zukunft nicht geben.“, so die Abgeordneten abschließend.
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