Ohne Vertragsfallen fit ins neue Jahr

Nach Weihnachtsessen und Silvesterfeier starten viele Menschen mit guten Vorsätzen ins neue Jahr. Ganz oben auf der Liste meist: Mehr Sport treiben.

Deshalb locken Fitnessstudios zu Jahresbeginn häufig mit Rabatten. Doch wichtig sind auf Dauer die regulären monatlichen Beiträge, und die bewegen sich zwischen zehn und mehr als 100 Euro. Ein Vergleich ist deshalb ratsam.

Auf welche anderen Aspekte man achten sollte und welche Rechte Verbraucher:innen bei der Kündigung haben, erklärt Verbraucherberaterin Angelika Thalmann.

  • Gut prüfen, bevor man sich bindet:

Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher vor allem die Erreichbarkeit, die Öffnungszeiten und die Höhe der Mitgliedsbeiträge prüfen. Ein kostenloses Probetraining ist empfehlenswert. Den Vertrag unterschreibt man am besten nicht direkt vor Ort, sondern liest ihn in Ruhe zu Hause.

  • Die passende Vertragslaufzeit wählen:

In der Regel werden Fitnessstudio-Verträge für eine feste Dauer abgeschlossen. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten ist zulässig und wird häufig mit einem niedrigeren Monatsbeitrag beworben. Je nach Lebenslage kann aber auch eine kürzere Laufzeit passender sein.

  • Nachträgliche Preiserhöhungen:

Zurzeit erhöhen viele Fitnessstudios ihre Preise. Teilweise auch in laufenden Verträgen. Eine solche, nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Damit eine Preisänderung wirksam ist, muss entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang das Fitnessstudio den Preis anpassen darf. Oder beide Vertragsparteien müssen sich mit der Preiserhöhung einverstanden erklären, die Kund:innen müssen also zustimmen.

Wichtig zu wissen: Kund:innen können den Vertrag in der Regel nicht einfach außerordentlich kündigen, nur weil das Fitnessstudio die Preise erhöht. Gibt es keine wirksame Preisanpassungsklausel und die Kund:innen stimmen der Preiserhöhung auch nicht zu, dann bleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Preis.

  • Fristgerecht kündigen:

Fitnessstudio-Verträge können zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wichtig ist jedoch, die Kündigungsfrist einzuhalten und die Kündigung so abzugeben, dass sie im Nachhinein bewiesen werden kann.

Mehr zu undurchsichtigen Vertragsklauseln von Fitnessstudios unter:

 

 

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