Veterinäramt warnt vor Geflügelpest

Die Geflügelpest breitet sich in Deutschland leider wieder aus. Im Bergischen Städtedreieck ist aber noch kein Fall von Geflügelpest festgestellt worden.

 Foto: C.Otte

Damit das so bleibt, bittet das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt/Veterinäramt (BVLA) alle Geflügelhalterinnen und -Halter, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Es besteht Gefahr, dass Wildvögel das Virus in die Geflügelhaltungen eintragen könnten.

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Die Maßnahmen:

  • Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Deshalb darf Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
  • Das Geflügel sollte in geschlossenen Ställen bzw. geschützten Ausläufen untergebracht und so vor dem Kot von Wildvögeln geschützt werden.
  • Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sollten gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Diese sollte anschließend umgehend sicher entfernt oder gereinigt werden. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen vor und nach Betreten der Geflügelstallung ist wichtig.

veterinaeramt@solingen.de

Wichtig ist vor allem: Alle Geflügelhalterinnen und -Halter (ab einem Tier: Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln) müssen dem BVLA dringend den genauen Standort der Tiere melden, sofern sie dies in diesem Jahr noch nicht getan haben. Das ist möglich per E-Mail an die Adresse veterinaeramt@solingen.de oder über das auf der Website des BVLAs hinterlegte Meldeformular.

Erste Anzeichen

Halterinnen und Halter sollten umgehend Tierärztinnen und -Ärzte informieren, wenn im Geflügelbestand ungewöhnlich viele Tiere sterben (drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden). Dies gilt auch bei neurologischen Symptomen (z. B. Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einem starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme. Tot aufgefundene Wildvögel im Städtedreieck, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, können dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.

Quelle: Stadt Wuppertal

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