Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) zum 22. November 22

viele Tierhalter werden die immensen Preissteigerungen bei den Tierärzten nicht mehr bezahlen können. Viele Tiere werden abgegeben oder einfach ausgesetzt, weil die Tierarztkosten nicht mehr bezahlt werden können. Die Tierheime sind voll und nehmen teilweise keine Fundtiere mehr auf. Eine bedrückende Entwicklung.

Symbolfoto: C.Otte

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten, dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT finden.

Die Bundestierärztekammer begründet die Preisanpassung so:

Die Anpassung der Gebührenordnung war überfällig 2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht angemessen vorkommen, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens zu signifikanten Preissteigerungen geführt haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden. § 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Allgemeine Bestimmungen

• Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.

• Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig.

• Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.

• Besucht Sie der/die Tierarzt/Tierärztin zu Hause, muss er zudem Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr (außer bei landwirtschaftlichen Betrieben) berechnen

Weitere Infos finden Sie unter

https://www.bundestieraerztekammer.de/

https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/downloads/GOT_allgemein_MerkblattTierhalter2022_Lahmheit.pdf

WICHTIG!!

Um hohe Tierarztkosten, die durchaus in den vierstelligen Bereich gehen können, zu vermeiden, schließen Sie eine Tierkrankenversicherung ab.  Schauen Sie genau hin, welche Leistungen von den Versicherungen übernommen werden. Nur so sind Tierhalter in Zukunft vor noch höheren Tierarztkosten geschützt. (C.O)

 

Anmelden

Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Bitte erlauben Sie etwas Kritik an der journalistischen Qualität dieses Beitrags:

    Der Satz „Viele Tiere werden abgegeben oder einfach ausgesetzt, weil die Tierarztkosten nicht mehr bezahlt werden können.“ soll wohl eine Befürchtung ausdrücken, ist aber als Tatsachenbehauptung im Präsens verfasst.

    Die Bundestierärztekammer schreibt in ihrer Begründung:

    „(…) Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. (…)“

    Hat die Kammer denn eine eigene Praxis?

    Dem gesamten Beitrag kann ich nicht entnehmen, wie stark die Tierarztkosten am 22.11. steigen sollen. Es gibt weder eine durchschnittliche Prozentangabe noch Kostenbeispiele, anhand derer ich selbst beurteilen könnte, ob die Preissteigerung „immens“ ist.

    Am Ende wird von der Autorin zum Abschluss von Tierkrankenversicherungen aufgerufen.

    Ist das noch ein njuuz-Beitrag oder schon Lobbyarbeit?

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert