Schwammstadt mit Regenwasserversickerung, Kleinkläranlage & Gewässerrandstreifen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich im Umweltausschuss am 08.06.22 für Niederschlagsversickerungen auf privaten Grundstücken und für Kleinkläranlagen ein. Darüber hinaus beantragt sie gemeinsam mit der CDU Gewässerrandstreifen entlang der Wupper und ihren Nebengewässern.

Iris Theuermann, umweltpolitische Sprecherin:
„Bisher gilt für Grundstücksbesitzer*innen der Anschluss- und Benutzerzwang an das städtische Kanalsystem. Das heißt, Regenwasser muss in einen vorhandenen Kanal eingeleitet werden und darf nicht auf dem privaten Grundstück versickert werden. Wir möchten nun prüfen lassen, ob es Möglichkeiten gibt, sich von diesem System zu verabschieden. In Zeiten des Klimawandels müssen sich Kommunen zu Schwammstädten entwickeln, damit Niederschlagswasser ortsnah versickern und gleichzeitig durch Verdunstung eine Kühlung der Umgebung mit Hitzereduktion erreicht werden kann.  Im Falle von Starkregen können darüber hinaus Überschwemmungsschäden reduziert werden. Das gilt auch für Gewässerrandstreifen. Wir setzen uns dafür ein, dass im Innenbereich an der Wupper und ihren Nebengewässern ein 5 m breiter Schutzstreifen von Bebauung freigehalten wird, im Außenbereich sollen es 10 m sein, das schützt die Gewässer vor Schadstoffeinträgen. Im Außenbereich verbessert sich die Wasserqualität und es wird gleichzeitig für mehr Natur- und Bodenschutz gesorgt, wenn der Schutzstreifen von landwirtschaftlicher Nutzung freigehalten wird.

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Ulrich T. Christenn, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt:
„Gleichzeitig möchten wir in Wuppertal erreichen, dass im Außenbereich grundsätzlich biologische Kleinkläranlagen genehmigt werden, auch wenn das Abwasser über den sogenannten „Rollenden Kanal“ per LKW entsorgt werden könnte. Aus unserer Sicht sind Kleinkläranlagen gleichberechtigte Entwässerungssysteme, die dafür sorgen, dass Abwässer ortsnah geklärt und entsorgt werden können ohne die Umwelt zu belasten.  Das geklärte Abwasser wird über die privaten Grundstücke entsorgt. Auch hier greift das Prinzip der Schwammstadt. In vielen anderen Kommunen regelt eine Außenbereichssatzung den Betrieb von Kleinkläranlagen. Grundstücksbesitzer*innen können wählen, welches Entsorgungssystem für sie das Beste ist. Daher fordern wir auch für Wuppertal die Einführung einer entsprechenden Außenbereichssatzung. Insgesamt sind unsere Initiativen wichtigen Beiträge zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung.“

Hier geht es zum Antrag Kleinkläranlagen https://gruenlink.de/2k8y
hier zum Antrag Niederschlagswasserversickerung https://gruenlink.de/2k8z
und hier zum Antrag Gewässerrandstreifen https://gruenlink.de/2k92

 

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Kommentare

  1. D.E.R. Trottel sagt:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, sparen reiche Immobilienbesitzer Gebühren, erhalten wahrscheinlich sogar Fördermittelund die Mieter:innen und Besitzende kleiner Häuser und Grundflächen zahlen die Kanalgebühren alleine. Die verbliebenen Kanalanschlussnutzer:innen zahlen dann wesentlich mehr.
    Danke CDU und Grüne, sehr asozial.

    1. Martin Niederprüm sagt:

      Mh. Im Außengebiet stehen vielleicht auch großen Häuser. wohl aber auch kleine Häuser und zum Teile alte Bauernhäuser. Wenn ich auf die Bodenrichtewerte der Stadt schaue, liegen die Mehrzahl der teuren Grundstücke mitten im Stadtzentrum und nicht im Außengebiet. Da ist die Überlegung vielleicht etwas kurzgesprungen.

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