Säureangriff auf Manager in Haan, Eröffnung des Hauptverfahrens

Mit Eröffnungsbeschluss vom 11. Mai 2022 hat die 2. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal vom 5. April 2022 gegen einen Angeklagten zur Hauptverhandlung am 24. Juni 2022 zugelassen.

Symbolfoto: C.Otte

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 4. März 2018 in Haan gemeinsam mit einer weiteren Person einem damals 51-jährigen Mann aufgelauert zu haben. Gemeinsam sollen sie den Mann hinterrücks angegriffen, zu Boden gebracht und dort festgehalten haben. Der Angeklagte soll dann hochkonzentrierte Schwefelsäure in das Gesicht des 51- jährigen geschüttet haben.

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Hierdurch soll der Mann Verletzungen in Gestalt ausgedehnter tiefgreifender Verätzungen am Kopf (insbesondere im Gesicht und den Ober- und Unterlidern der Augen), am Hals, an der linken oberen Rumpfpartie, den Beuge- und teilweise den Streckseiten der oberen sowie den Streckseiten der unteren Extremitäten erlitten haben.

Der 51-Jährige soll aufgrund seiner Verletzungen bereits mehrere Male operiert worden sein und sich auch zukünftig weiteren Operationen unterziehen müssen. Er soll im Augenschluss, seiner Mimik sowie seiner allgemeinen körperlichen Belastbarkeit seither erheblich eingeschränkt sein. Durch die Verletzungen am Kopf soll er laut der Anklage dauerhaft entstellt sein.

Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt der Angeklagte als unschuldig.

Quelle: Landgericht Wuppertal

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