Wieder mal Vorwürfe: BUGA-SO-NICHT – falsche Zahlen?

Mehr als 14500 Bürger*Innen Wuppertals haben unterschrieben, dass sie die Bundesgartenschau 2031, wie in der Machbarkeitsstudie beschrieben, nicht wollen.

Wenn BUGA-SO-NICHT eine Partei wäre, hätte sie bei den letzten Kommunalwahlen 2020  als viertstärkste Partei im Rat Platz nehmen dürfen. Ein sehr beachtliches Ergebnis, das in nur 3 Monaten zusammengekommen ist und sicher noch lange nicht alle ablehnenden Stimmen eingesammelt hat. Ob sich die BUGA Planer bei dem bevorstehenden Bürgerentscheid noch einen Sieg für die umstrittene Hängebrücke  ausrechnen können, ist sehr ungewiss, wenn selbst Lothar Leuschen als Chef der Lokalredaktion der WZ in Wuppertal dies für so wahrscheinlich hält wie den Gewinn der anstehenden Fußballweltmeisterschaft durch Andorra. Er schreibt solch einen Satz sicher nicht leichtfertig auf Seite 1 des Lokalteils der WZ.

Ein bisschen verzweifelt wirkt es daher, wenn aus den Befürwortern der BUGA jetzt Vorwürfe laut werden, BUGA-SO-NICHT wolle die Bürger*Innen bewusst in die Irre führen. Für wie dumm hält man die Menschen Wuppertals? In einem Artikel von A.S. bei Njuuz wird die Abstimmungsfrage der Bürgerinitiative infrage gestellt: „Soll sich die Stadt Wuppertal entgegen dem Ratsbeschluss vom 16.11.2021 nicht für die Bundesgartenschau 2031 bewerben?“ Auf die Zeichensetzungsfehler will ich hier gar nicht eingehen.

Vielmehr traut man den Menschen in der Mehrheit nicht zu, zu entscheiden, ob man diesem Satz zustimmt (JA) oder ihn ablehnt (NEIN). Hallo: Sind denn alle Erinnerungen an den Deutschunterricht in der Schule verdrängt oder nicht verstanden worden, was die Lehrkraft damals thematisiert hat, Stichwort doppelte Verneinung? Das kann man zur eigenen Nachhilfe in jedem Grammatikbuch nachlesen z.B.: „Es ist nicht wahr, dass ich das nicht gesehen habe bedeutet, dass der Sprecher das entsprechende Ereignis mitbekommen hat“ oder „ Er ist nicht untalentiert bedeutet, dass die Bezugsperson Talent hat“. Alles klar? Die Frage „Soll Wuppertal sich nicht bewerben?“ mit NEIN zu beantworten heißt Ablehnung der Fragestellung im Sinne von JA, die Stadt soll sich bewerben und bei der Beantwortung mit JA bedeutet es Zustimmung zur Nichtbewerbung. Es musste eine Formulierung für das Bürgerbegehren und für den möglichen Bürgerentscheid gewählt werden, die bei Zustimmung zum Bürgerbegehren mit JA beantwortet werden kann und wurde so von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht vorgeschlagen.

Des Weiteren wird kritisiert, der Name BUGA-SO-NICHT würde die Bereitschaft zu einer alternativen BUGA erkennen lassen, ließe dies aber in der oben schon angegriffenen Formulierung nicht zu. Hier soll der Hinweis auf §26 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) genügen, wo hinreichend festgelegt ist, dass ein kassierendes Bürgerbegehren sich nur auf einen konkreten Ratsbeschluss beziehen kann und keine alternativen Vorschläge oder Forderungen enthalten darf.

Dass der Begriff „Verschuldungsquote des städtischen Haushaltes“ falsch und irreführend sei, ist von den 14500 Unterschriftengeber*Innen in keinem einzigen Fall angesprochen worden und hat zu keinerlei Irritationen geführt. De Bürger*Innen haben diesen Punkt eher einfacher formuliert z.B. „das Geld soll für wichtigere Dinge ausgegeben werden“ oder „sind die denn bekloppt, so viel Geld für eine BUGA auszugeben?“ oder „können die selbst Geld drucken?“ usw.

Vollends lächerlich wird es mit dem Vorwurf, BUGA-SO-NICHT hätte die Existenz des Fördervereins verschwiegen. Soll das bedeuten, der Förderverein braucht die Werbung von BUGA-SO-NICHT, ohne die er vielen Wuppertaler*Innen gar nicht ausreichend bekannt gemacht würde? BUGA-SO-NICHT als Aufstiegshilfe in den Sattel? Tatsächlich sitzen im Förderverein viele honorige und finanzstarke Mitglieder, die es sich sicher verbitten würden, wenn die Bürgerinitiative in der Öffentlichkeit für den Förderverein werben würde. Tolle Idee!

Im weiteren Verlauf der Vorwurfsliste werden nur noch Behauptungen, verpackt als Argumente, ohne Stützungen durch eigene oder fremde Untersuchungen vorgetragen. Tatsächlich hat BUGA-SO-NICHT auf seiner Webseite zahlreiche Bedenken zusammengetragen, um darauf hinzuweisen, wie problematisch die vorgestellte BUGA Planung in der Machbarkeitsstudie ist, um gerade auf die negativen Auswirkungen z.B. auf Ökologie und Biodiversität in einem über 100 Jahre gewachsenen Wald aufmerksam zu machen. Diesen Bedenken liegen keine wissenschaftlichen Studien zugrunde, formulieren aber die Bedenken und Sorgen vieler Erholungssuchender, die einen gewachsenen Wald genauso erhalten sehen wollen.. Selbst die über 200000 Euro teure Machbarkeitsstudie ist laut Aussage der Stadt keine belastbare Planungsgrundlage und muss durch absichernde Prozesse noch auf ihre Durchführbarkeit geprüft werden.

Dass der Stadtrat dieser doch sehr schwachen Argumentation von A.S. folgen wird, um das Bürgerbegehren rechtlich zu kippen, scheint dann doch an den Haaren herbeigezogen und eine Ablehnung würde einer rechtlichen Überprüfung sicher nicht standhalten.

Anmelden

Kommentare

  1. TeresaGonzalez sagt:

    Ich finde die „Feldzüge“ beiderseits hochgradig peinlich. Im Kern muss die Frage stehen, ist es finanzierbar oder eher nicht. Wenn eher nicht, gilt es abzuwägen, ob es der volkswirtschaftliche Nutzen ggü. den Eingriffen in den Stadt- und Naturraum für die Stadt und seine Bürger:innen lohnt, hier in Vorleistung zu gehen. Punkt. Die ganzen Klein-klein-Scheinargumente und -gegenargumente sind für uns Bürger:innen nicht nachvollziehbar und interessieren auch die wenigsten. Danke!

    1. Wolfgang Buchholz sagt:

      Das können wir gerne so halten. Aber bitte dann auch einen Kommentar in den Ursprungs Artikel schreiben.

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert