Bürgerbegehren: Irreführungen, Panikmache, falsche Zahlen:

Ist das Bürgerbegehren gegen die BUGA rechtlich zulässig ?

Jetzt liegt sie also vor, die mittlerweile unvermeidliche Unterschriftenliste von Gegnern, sobald in einer Stadt ein bisschen Fortschritt droht: Die „Bürgerinitiative BUGA so nicht“, will uns folgende Frage zum Bürgerentscheid stellen lassen:

„Soll sich die Stadt Wuppertal entgegen dem Ratsbeschluss vom 16.11.2021 nicht für die Bundesgartenschau 2031 bewerben?

Hier wird der Rat nach Prüfung der erforderlichen Unterschriftenzahl zusätzlich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gem. § 26 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW zu prüfen haben. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

UNKLARE  FRAGESTELLUNG:

Durch diese Vorschrift wird zunächst gefordert, dass die Fragestellung mit einem klaren Ja oder Nein zu beantworten ist. Die Initiatoren wählen hier -offensichtlich zur Irreführung der Abstimmenden- eine verneinende Fragestellung, wodurch die Bedeutung der möglichen Antworten umgekehrt wird, was aber für die abstimmenden nicht ohne weiteres ersichtlich ist.

Eine eindeutige und verständlichere  Fragestellung wäre aber ohne weiteres möglich gewesen.

Des Weiteren besteht ein Widerspruch der Fragestellung zu dem nach dem Namen der Initiative zu vermutenden Zielen:

Der Name „BUGA so nicht“ erweckt den Eindruck, dass die Initiatoren eine geänderte Planung ggfs. mittragen würden, was jedoch nach dem Wortlaut der Fragestellung, die auf einen vollständigen Verzicht auf die BUGA abzielt, ausgeschlossen ist. Das Ziel und die Beweggründe des Bürgerbegehrens stimmen daher nicht überein.

FALSCHE TATSACHENBEHAUPTUNGEN:

Neben der klaren Fragestellung ist das Verbot unrichtiger Tatsachenbehauptungen  in der Begründung ein zentraler Prüfungspunkt der Zulassungsentscheidung des Bürgerbegehrens.

FALSCH:

“Nach unserer Überzeugung ist diese Entscheidung angesichts der Verschuldungsquote des städtischen Haushaltes finanzpolitisch verfehlt“

Der Begriff „Verschuldungsquote“ wird laut dem „Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft“ definiert als die Relation aus deSchuldenstand eines Staates und dem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) dieses Staates.

Damit ist dieser Begriff als Messgröße zur Bewertung eines kommunalen Haushalts vollkommen ungeeignet, da eine dem BIP vergleichbare Größe für städtische Haushalte nicht ermittelt wird.

Darüber hinaus übersieht die Begründung den Grundsatz der Jährlichkeit des Haushalts. Wenn die Initiatoren von dem seinerzeit aktuellen Haushaltsjahr 2021 ausgehen, so können sie für künftige Haushaltsjahre, insbesondere für die späteren Jahre, in denen überhaupt Ausgaben für die BUGA in den Haushalt einzustellen sind, keinerlei Prognosen anstellen.

Schließlich verschweigen die Initiatoren die Existenz des Fördervereins, der einen nennenswerten Teil des städtischen Eigenanteils einwerben möchte und dessen Engagement für alle zustimmenden Fraktionen Grundlage für den Ratsbeschluss vom 16.11.2021 war.

Die Nicht-Erwähnung eines derart wesentlichen Umstandes kommt im Ergebnis einer falschen Behauptung gleich.

 

Im Ergebnis ist daher der Begründungstext zur Unterschriftenliste erheblich fehlerhaft, was zur Unzulässigkeit des Begehrens führt.

 

FALSCHE TATSCHEN IN DER WEITEREN BEGRÜNDUNG:

Neben dem Begründungstext zur Unterschriftenliste tragen die Initiatoren auf ihrer Homepage weitere falsche Tatsachenbehauptungen vor. Diese beruhen auf willkürlichen Annahmen, die sich bei genauerer Betrachtung als nahezu vollständig unhaltbar erweisen.

„Problembereiche der Hängebrücke

FALSCH: Die Einordnung als „Spaßbrücke“ ist unzutreffend. Vielmehr ist die Brücke Teil eines neuen Verkehrsweges zwischen Königs- und Kaiserhöhe (-Nordbahntrasse), der nach Abschluss der BUGA frei benutzbar sein wird. Daher sind auch die Mutmaßungen über die Höhe einer künftigen Brückenmaut gegenstandslos.

 

FALSCH: Die Behauptung, dass alternativ die Fahrt durch das Tal „keine Zeitnachteile für die Verbindung zwischen Nordbahn- und Sambatrasse“ erbringen würde, zeugt von einer völligen Unkenntnis der Verkehrs- und Steigungsverhältnisse für den Radverkehr.

 

FALSCH: „Höchstpersonenzahl max. 1000 auf der Brücke. Bei …sind das pro Tag 11.000 Menschen, die überhaupt nicht innerhalb von 10 Stunden die Brücke benutzen können.“

Diese „Berechnung“ unterstellt ohne belastbare Anhaltspunkte, dass alle Besucher(innen) zur Hängebrücke gehen und sich dort für etwa 1 Stunde aufhalten (müssen).

 

„Problembereich Seilbahn“

FALSCH: Es muss eine „Schneise“ in den Wald geschlagen werden.

Eine solche bodennahe Trassierung kommt nur bei offenen Sesselliften, nicht jedoch bei Kabinenbahnen zur Anwendung.

Ansonsten legen die Initiatoren zum Thema Seilbahn nur einen Fragenkatalog vor, der in der Ausführungsplanung abgearbeitet werden kann. Argumente, die eine Ablehnung der Seilbahn tragen könnten, fehlen jedoch, die Seilbahn kann damit unabhängig vom Ausgang des  Bürgerentscheides gebaut werden!  Die Bezeichnung „Poblembereich“ ist irreführend.

 

„Problembereich Verkehrskonzept“

Mit der zunächst plausiblen Annahme, dass an den Spitzentagen zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr 10.000 Besucher(innen) mit dem ÖPNV anreisen, wird ein angebliches Verkehrschaos in Vohwinkel herbeigeredet.

FALSCH:2 Busse pro Minute erforderlich, …, 40 Busse ständig im Einsatz“,

Ein solcher Verkehrsstrom ist völlig unrealistisch, weil

die Besucher(innen) nicht ausschließlich am Bahnhof Vohwinkel ankommen,

nicht vollständig von dort mit dem Bus zum Zoo – Königshöhe fahren wollen, weil

sonst niemand das Ausstellungsareal Tesche besuchen würde,

die schnellere Anreisemöglichkeit zum Zoo mit der S-Bahn oder Schwebebahn -auch vom Hauptbahnhof- wohl bewusst „übersehen“, wird,

die weiteren Zugänge zu den Ausstellungsflächen: „Sambatrasse“, Nordbahntrasse“ und „Kaiserhöhe/Wupperpforte“ ebenfalls von niemandem benutzt würden.

für diese unrealistischen Besucherströme eine gegenüber den Planungen verdoppelte Seilbahnkapazität von 6.000 P/h erforderlich wäre.

FALSCH:Der Parkdruck nach den BUGA- Eingängen … wird enorm hoch sein

Parkdruck entsteht nicht mehr, weil den Pkw-Reisenden in 10 Jahren noch einmal deutlich verbesserte Hinweise und Routenführungen auf die ausgewiesenen Parkplätze zur Verfügung stehen.

 

LÄNGST ÜBERHOLT: „Vielen Dank für die Schulden“

Die Initiatoren zitieren hier einen völlig überholten Aufsatz aus 2010 (!). Inzwischen haben sich aber die früheren BUGA- Städte Koblenz, Mannheim und Rostock sogar zu einer Wiederholung der Veranstaltung entschlossen. Auch das finanziell ebenfalls nicht auf Rosen gebettete Gelsenkirchen hat erfolgreich eine BUGA ausgerichtet und mit dem „Nordsternpark“ ein bis heute  attraktives Freizeitgelände geschaffen.

FAZIT:

Antrag, Begründungstext und die weitere Argumentation sind derart eklatant fehlerhaft, dass der Stadtrat wohl bei der rechtlichen Bewertung beide Augen zudrücken muss, um dieses Begehren zum Bürgerentscheid zu stellen. Die Gegner werden vermutlich dennoch die hier widerlegten Argumente im kommenden „BUGA-Wahlkampf“ in bester Trump-Manier munter weiter vertreten und auf allgemeine Verunsicherung bei der Fragestellung und ihren Zielen setzen. Die richtige Abstimmung lautet in jedem Fall:

 

N E I N !

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Kommentare

  1. Rüdiger Blaschke sagt:

    Sehr geerhter Herr Sindram,
    wie es scheint, sind Sie Vorsitzender von Pro Bahn und Seilbahnfan. Das ist aus Ihrem Artikel nicht erkennbar. Sie sind aber wohl auch Jurist, und das ist sehr wohl erkennbar. Wie es schient, versuchne Sie, ohne Verwendung von Sachargumenten im Zusammenhang mit der angedachten Seilbahn ein zweites Scheitern eines Seilbahnprojekts in Wuppertal zu verhindern. Es könnte Leute geben, die das als Täuschungsversuch betrachten. Die könnten dann Ihren Irreführungsvorwurf als Anwendung der Methode „Haltet den Dieb!“ oder als Beispiel für „Was ich denk und tu, trau ich andern zu.“ betrachten.
    Mit besten Grüßen
    Rüdiger Blaschke

  2. Rüdiger Blaschke sagt:

    Der Autor hat auch schon einen kürzeren Einwand in einem der sozialen Medien platziert.-Zur Klarheit der Fragestellung des Bürgerbegehrens: Die erste Hälfte der Frage stellt klar, dass sich das Begehren gegen einen Ratsbeschluss wendet. Dafür gelten besondere Regeln. Die zweite Hälfte sagt, worum es in der Sache geht. Sie musste so formuliert sein, dass mit „ja“ der Ratsbeschluss rückgängig gemacht wird. Wo ist das Peoblem? Wohl eher im Wunschdenken des Autors Und in der Unterstellung einer vorsätzlichen Täuschung. Es könnte sein, dass jemand eine Anziege wegen übler Nachrede erstattet. . Seine Äußerung its Teil einer Spaltung der Stadtgesellschaft, einer Ausgrenzung der „GUGA-Gegner“. Das wird nichr dadurch besser, dass diese Kampagne vo nHerrn Beigeordneten Frank meyer in Anwesenheit des Oberbürgermeistrs gestartet wurde. .Eine Komunikationsoffensive stelle ich mir anders vor.

    1. Axel Sindram sagt:

      z.B: „Soll die Stadt unter Aufhebung des Ratsbeschlusses vom… auf die Bewerbung zur BUGA 2031 verzichten?“
      Hätte jeder verstanden….
      Ansonsten gehe ich davon aus, dass die übrigen Beanstandungen von Euch anerkannt und im „Wahlkampf“ nicht wiederholt werden.

      1. Rüdiger Blaschke sagt:

        Sehr geerhter Herr Sindram,
        zunächst verbitte ich mir, vo nIhnenduzt oder kollekitv „“geucht“ zu werden. Ich bitte Sie, wenigstens das Minimum dr Anstandsregeln einzuhalten. Das wirklich Problematische an Ihren Behapuutngen über die Fragestellung ist nach meinem Eindruck Ihr Einschub: “ -offensichtlich zur Irreführung der Abstimmenden-„in den Satz: Die Initiatoren wählen hier eine verneinende Fragestellung, …“ Den Einschub betrachte ich als Behauptung, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens diese Formulierung bewusst zum Zweck in der von Ihnen beanstandeten Art formuliert haben. Wenn Sie tatsächlich so etwas öffentlich behaupten wollen, sollten Sie das auch beweisen können. Sonst könnten die Betroffenen es als üble Nachrede betrachten und ggf. Straffanziege gegen Sie erstatten. Bevor ich mich weiter über Ihren Artikerl äußere, möchte ich elne Klarstellung Ihrerseits. Mit besten Grüßen Rüdiger Blaschke

        1. Axel Sindram sagt:

          Also Herr Blaschke, bleiben wir bei der Sache:
          Sie weisen mir zuerst nach, dass nur die von Ihnen gewählte Fragestellung und kein verständlicherer Vorschlag zulässig gewesen wäre (bitte mit Literatur und Rechtsprechung). Wenn Ihnen das gelingt, werde ich den Begriff Irreführung nicht mehr verwenden. Im Gegenzug erklären Sie, dass Sie Ihre gesamten in meinem Beitrag widerlegten Behauptungen zu Hängebrücke, Seilbahn, Verkehrskonzept und Langzeitwirkungen nicht mehr aufrechterhalten.

          1. Ötte Troll sagt:

            – Kommentar wegen Beleidigung gelöscht –

          2. Rüdiger Blaschke sagt:

            Sehr geehrter Herr Sindram,
            das hier ist nicht der richtige Rahmen für eine genauere Erörterung.
            Ich versuche vorerst nicht mehr, Ihren Artikel zu bekämpfen, ich benutzte ihn als Teil einer Waffe gegen den Oberbürgermeister.
            Der wird es Ihnen danken.
            Mit besten Grüßen
            Rüdiger Blaschke

  3. Ötte Troll sagt:

    RICHTIG:

    Nein zur Buga!

    JA zum Bürgerbegehren!

    1. Axel Sindram sagt:

      Wie üblich: Nur Phrasen, keine Argumente, ziemlich arm

      1. Ötte Troll sagt:

        Gegner dieser Art Buga beleidigen…
        SIE Mainstreamapologet…
        So könnte ich Sie betiteln, mache ich aber nicht.

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