Umweltfreundlich auch im Winter: Winterdienst und Streusalzverbot

Der Winter macht sich derzeit auch in Remscheid und den Bergischen Großstädten bemerkbar. Wenn Schnee und Eis auftreten, dann müssen Gehwege geräumt werden, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Und es muss der Gehweg gestreut werden.

Der Winter macht sich derzeit auch in Remscheid und den Bergischen Großstädten bemerkbar. Wenn Schnee und Eis auftreten, dann müssen Gehwege z.B. in Remscheid auf einer Breite von 1 Meter geräumt werden, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Und dann muss der Gehweg gestreut werden.

Zugefrorenes AutoZugefrorenes Auto ©Karolina Grabowska auf Pixabay

Da werfen leider sehr viele Mitmenschen Salz auf den Gehweg und verstoßen so – i.d.R. ohne es zu wollen – gegen die Regeln umweltfreundlichen Winterdienstes. Und gegen Gesetze.

Der Grund, so Jörg Liesendahl, Biologe und Pädagogischer Leiter in der Natur-Schule Grund: „Salz in der Umwelt verunreinigt v.a. in den Außenbereichen die Gewässer, den Boden, Kleidung und Füße von Lebewesen. Das ist so ziemlich Jedem bekannt, doch was folgt daraus?“

Zum Streuen dürfen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt verwendet werden. Diese können meist in Baumärkten oder Baustoffhandlungen gekauft werden. Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt.

Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen), in besonders steilen Gehwegabschnitten oder auf Treppen hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet. Sämtliche anderen Auftaumittel sind komplett verboten!

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Wichtig aber auch: Der vom Gehweg geräumte Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, sondern soll am Gehwegrand oder im eigenen Vorgarten abgelagert werden. Hierbei sind Hydranten und Regeneinläufe von Eis und Schnee freizuhalten

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Kommentare

  1. Ötte Trottel sagt:

    Positiver Hinweis der Umweltreporter ohne Strafandrohungshinweis oder Belehrungen.
    Sehr positiv in dieser Zeit.

    Vielleicht könnten noch Hinweise gegeben werden, wo welche Materialien besonders ereignet sind.
    Und unter welchen Umständen eine Beimischung von Salz sinnvoll bzw. erlaubt ist.
    DANKE

  2. Susanne Zweig sagt:

    „Die Verwendung von Streusalz ist in den meisten Kommunen verboten und mit einem Bußgeld belegt.“

    njuuz ist ein Wuppertaler Nachrichtenmagazin. Wie sieht es also konkret in Wuppertal aus?

    Wo kann ich die „Regeln umweltfreundlichen Winterdienstes“ nachlesen?

    Und wieso verstoßen „sehr viele Mitmenschen“ dagegen, „ohne es zu wollen“, obwohl die Auswirkung von Salz auf die Umwelt „so ziemlich jedem bekannt“ ist?

    Ich erspare mir mal, den Rest zu lesen. An Informationsgehalt und Praxistauglichkeit dieses jährlichen Copy-And-Paste-Beitrags hat sich leider nichts gebessert.

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