Wuppertal 25.04.2024

Neuer Bußgeldkatalog tritt heute (09.11.21) in Kraft

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt heu am 9. November 2021 in Kraft.

Foto: Tim Reckmann / pixelio.de

Parken und Halten

  • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
  • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
  • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
  • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
  • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Rettungsgasse

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Sonstige Regelverstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße

  • Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

 

innerorts außerorts
Überschreitung in km/h BKat neu BKat neu
bis 10 30 20
11 – 15 50 40
16 – 20 70 60
21 – 25 115 100
26 – 30 180 150
31 – 40 260 200
41 – 50 400 320
51 – 60 560 480
61 – 70 700 600
über 70 800 700
  • Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

 

innerorts außerorts
Überschreitung in km/h BKat neu BKat neu
bis 10 40 30
11 – 15 60 50
bis 15 (länger als 5 min) 160 140
16 – 20 160 140
21 – 25 175 150
26 – 30 235 175
31 – 40 340 255
41 – 50 560 480
51 – 60 700 600
über 60 800 700
  • Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

 

innerorts außerorts
Überschreitung in km/h BKat neu BKat neu
bis 10 70 60
11 – 15 120 70
bis 15 (länger als 5 min) 320 240
16 – 20 320 240
21 – 25 360 280
26 – 30 480 400
31 – 40 640 560
41 – 50 800 700
51 – 60 900 800
über 60 950 900

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Ich kenne kaum eine Seite im Internet, die den neuen Bußgeldkatalog aktuell, vollständig, übersichtlich und fehlerfrei darstellen kann.

    Auch das BMVI ist dazu auf seinen Seiten nicht in der Lage. Ein Bußgeld von 110 Euro scheint nur für das Parken in 2. Reihe mit Sachbeschädigung zu bestehen. Die Formulierung „bis zu“ ist nicht hilfreich.

    An den merkwürdigen Promillegrenzen für Radfahrer hat sich nichts geändert: eine „auffällige Fahrweise“ (sehr dehnbarer Begriff) ab 0,3 Promille ist eine Straftat. Die unauffällige Fahrt mit 1,59 Promille ist nicht mal ordnungswidrig. Übung macht den Meister…

    Der Katalog ist unter Andreas Scheuer zu einem schweren Sanierungsfall geworden.

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