Initiative von CDU und Grünen

SPD und FDP knüpfen mit Antrag zur städtischen Vergabepraxis an Initiative von CDU und Grünen an

Bereits vor zwei Jahren im Rahmen der letzten Haushaltsplanberatungen hatte der Rat der Stadt aufgrund eines Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung im Hinblick auf städtische Vergaben und die städtische Vergabepraxis mit einer Untersuchung beauftragt. Thematisch ging es dabei u.a. um Entbürokratisierung, Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabe­verfahren, besonders mit der Zielsetzung, kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben den Zugang zu Ausschreibungen und Vergaben zu erleichtern, sowie um die Nutzung der Vergabeplattform des Landes. Darüber hinaus verfolgte diese gemeinsame Initiative das Ziel, die Zahlung von Rechnungen zu beschleunigen. Ergänzend zu dieser Untersuchung sollte eine externe Rechtsberatung hinzugezogen werden.

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Nachhaltigkeit haben nun SPD und FDP in einem gemeinsamen Antrag dies erneut thematisiert und an die damaligen Initiative von CDU und Grünen angeknüpft.

Ludger Kineke, CDU-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Nachhaltigkeit: „Es ist wichtig, dass wir uns intensiv mit dem Thema ‚städtische Vergaben‘ befassen, denn es liegt vielen Mittelständlern am Herzen. Bürokratische Hemmnisse stehen dabei besonders im Fokus. Vor allem die Kompliziertheit des Verfahrens und die lange Dauer hält viele Unternehmen davon ab, sich an Ausschreibungen der Stadt Wuppertal zu beteiligen. Von der Verwaltung hätten wir mehr Transparenz und in den vergangenen zwei Jahren zumindest einmal einen Zwischenbericht über entsprechende Aktivitäten erwartet. Mittlerweile wurde – wie jetzt im Ausschuss zu erfahren war – eine große Vergaberechtskanzlei und Unternehmensberatung beauftragt. Das Problem muss nun angegangen und von der Politik intensiv begleitet werden. Es ist deshalb gut, wenn das Ratscontrolling demnächst digitalisiert wird und der Bearbeitungsstand der vom Rat erteilten Aufträge tagesaktuell abrufbar wird.“

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Kommentare

  1. G. Gesetz sagt:

    Bei der Auftragsvergabe muss auch die Tarifvertragsbindung Voraussetzung sein, um Lohndumping zu unterbinden.

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