Jobcenter Wuppertal erlรคsst rechtswidrige Dienstanweisung…

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Das Jobcenter Wuppertal hat vor kurzem eine geรคnderte Weisung zu den Unterkunfts- und Heizkosten erlassen. In dieser wird verfรผgt, dass trotz zu erwartender drastischer Energie- und Heizkostensteigerungen die Heizkosten bis maximal in Hรถhe der vom Amt festgelegten Hรถchstwerte zu รผbernehmen sind.
Mit dieser Weisung wird durch das Fachreferat Recht die Verwaltung klar und deutlich angewiesen, dass hรถhere Heizkosten keine hรถheren Heizkosten zu รผbernehmen sind, als sie vom Amt festgesetzt werden. Mit dieser Dienstanweisung wird gegen geltendes Recht verstoรen.
Dieses bestimmt zunรคchst, dass Heizkosten zunรคchst immer erst einmal in tatsรคchlicher Hรถhe zu รผbernehmen sind, und zwar solange, wie es dem Leistungsberechtigten nicht mรถglich und zumutbar ist, die Kosten zu senken (ยง 22 Abs. 1 SGB II) und er zuvor vom Jobcenter zur Kostensenkung aufgefordert wurde. Hinzu kommt, dass nach dem derzeit geltenden Rechtslage durch die vereinfachte Antragstellung anlรคsslich der Corona-Pandemie alle Unterkunfts- und Heizkosten als angemessen zu gelten haben, insofern sie in Bewilligungszeitrรคumen anfallen, die zwischen Mรคrz 2020 und Dez. 2021 begonnen haben und diese nicht schon zuvor wegen Unangemessenheit reduziert wurden (ยง 67 Abs. 3 SGB II). Dies hat zuletzt das LSG NRW mit rechtskrรคftigem Beschluss vom 13.09.2021 โ Aktz: L 19 AS 1295/21 B ER festgestellt.
Mit seiner neuen, ab dem 01.07.2021 geรคnderten Weisung verstรถรt das Jobcenter Wuppertal massiv gegen geltendes Recht. Besonders vor dem Hintergrund, dass derzeit die Energiepreise durch die Decke gehen und Hartz IV-Beziehende mit massiven Nachzahlungen wegen der gestiegenen Energiekosten konfrontiert werden, ist dies nicht akzeptabel.
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Die Dienstweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten gibt es hier: https://t1p.de/yq7xt

Quelle:
Harald Thome‘
Tachelesย e.V. Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Rudolfstr. 125 42285ย Wuppertal. Tel: 0202 – 31 84 41. Fax: 0202 – 30 66 04.
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