Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen eines tödlichen Schusswaffeneinsatzes

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Polizeibeamten wegen eines tödlichen Schusswaffeneinsatzes am 13. Juni 2021

Symbolfoto: C.Otte

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen inzwischen 26 Jahre alten Polizeibeamten geführten Ermittlungen eingestellt, da ein strafbares Verhalten des Beschuldigten nicht festgestellt werden kann.

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Nach dem Ergebnis der aufwändig geführten Ermittlungen wurde die Polizei in den frühen Morgenstunden des 13. Juni 2021 von Anwohnern eines Mehrfamilienhauses in der Tannenbergstraße in Wuppertal gerufen, da einer der Hausbewohner randaliert haben soll. Da aus dessen Wohnung erheblicher Lärm zu hören war und auf Klingeln nicht geöffnet wurde verschafften sich die Beamten Zutritt zur Wohnung. 

Die Beamten trafen vor Ort auf den 35 Jahre alten Bewohner, der auf die Beamten einen verwirrten Eindruck machte und sich in einen Toilettenraum zurückzog. Der Polizei gelang es nicht, den Wohnungsmieter zu beruhigen. Nachdem dieser ein Messer nach den Beamten geworfen und Todesdrohungen gegen diese ausgesprochen hatte verließ er den Toilettenraum und lief auf einen der Beamten zu, wobei er in einer Hand einen Stock und in der anderen Hand einen anderen Gegenstand zum Schlag erhoben hatte. Als er sich bis auf ca. zwei Meter an den Beamten angenähert hatte, gab dieser insgesamt drei Schüsse aus einer Maschinenpistole auf den Mann ab, der infolge der erlittenen Verletzungen verstarb.

Bei dieser Sachlage ist die Schussabgabe und die damit verbundene bedauerliche Tötung des Wohnungsmieters als durch Notwehr gerechtfertigt angesehen worden. Dementsprechend ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfolgt. Hiergegen haben die Hinterbliebenen des Verstorbenen durch einen beauftragten Rechtsanwalt Beschwerde erhoben, über die der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf noch zu entscheiden haben wird.

Quelle: Staatsanwaltschaft Wuppertal

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