Diskriminierende Blutspenden

In den vergangenen Wochen sieht man wieder verstärkt die Blutspende-Mobile in Wuppertal stehen. Blutspenden retten Leben. Sie sind wichtig und zu spenden bedeutet, verantwortungsvoll und hilfsbereit zu sein. Immerhin sind Blut und Spender knapp und werden dringend gesucht.

Doch könnte die Anzahl der Spender wesentlich größer sein, würden ganze Personengruppen nicht auf diskriminierende Art und Weise vom Spenden ausgeschlossen werden. So ist es immer noch gängige Praxis, homo- und bisexuelle Menschen von der Blut-, Plasma- und Knochenmarksspende auszuschließen. Die derzeitig geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer stufen homo- und bisexuelle Männer in eine Risikogruppe mit Drogenabhängigen, Prostituierten und Strafgefangenen ein. Auch Menschen mit „häufig wechselnden Geschlechtspartnern“ sind bei den Spendeorganisationen meist ein „Risiko“ und dürfen nicht spenden.

In den vergangenen Wochen sieht man wieder verstärkt die Blutspende-Mobile in Wuppertal stehen. Blutspenden retten Leben. Sie sind wichtig und zu spenden bedeutet, verantwortungsvoll und hilfsbereit zu sein. Immerhin sind Blut und Spender knapp und werden dringend gesucht.

Doch könnte die Anzahl der Spender wesentlich größer sein, würden ganze Personengruppen nicht auf diskriminierende Art und Weise vom Spenden ausgeschlossen werden. So ist es immer noch gängige Praxis, homo- und bisexuelle Menschen von der Blut-, Plasma- und Knochenmarksspende auszuschließen. Die derzeitig geltenden Richtlinien der Bundesärztekammer stufen homo- und bisexuelle Männer in eine Risikogruppe mit Drogenabhängigen, Prostituierten und Strafgefangenen ein. Auch Menschen mit „häufig wechselnden Geschlechtspartnern“ sind bei den Spendeorganisationen meist ein „Risiko“ und dürfen nicht spenden.

Die Jungen Liberaleren Wuppertal halten dies für äußerst diskriminierend und zudem für kontraproduktiv. „Wie definiert man denn zum Beispiel, wann jemand ‚häufig wechselnde Geschlechtspartner‘ hat?“, stellt Carsten Ace Dahlmann aus dem Vorstand der JuLis Wuppertal infrage. „Etwa schon wenn man Single ist? Ist ein solches Vorgehen nicht geradezu ein Schlag ins Gesicht für diejenigen, die verantwortungsvoll mit ihrer Sexualität umgehen und bei One-Night-Stands Safersex betreiben? Und woher wollen die Blutspendestellen denn wissen, ob ein monogamer Mensch mit langjähriger Beziehung nicht von seinem Partner unsafe betrogen wird, sodass bei ihm ein viel größeres theoretisches Risiko besteht als bei dem umsichtig handelnden Menschen mit wechselnden Geschlechtspartnern? Kurzum: Die Einteilung in angebliche Risikogruppierungen entbehrt jeder Grundlage.“

Mike Brüggemann, Experte für Diskriminierungspolitik, ergänzt: „Die Bundesärztekammer begründet den Ausschluss von homo- und bisexuellen Menschen mit dem höheren Infektionsrisiko dieser Gruppen mit durch Bluttransfusionen übertragbarer Krankheiten. Diese lassen sich zwar durch Tests nachweisen, allerdings erst eine gewisse Zeit nach der Infektion. Aus drei Gründen ist diese Regelung sachlich nicht gerechtfertigt: 1. Manche Blutprodukte kann man so lange lagern, dass spätere Tests noch möglich wären. 2. Das qualifizierende Kriterium ist das Sexualverhalten und nicht die sexuelle Präferenz. 3. Der angebliche Schutz, der durch das Abfragen der sexuellen Präferenzen erreicht werden soll, wirkt bei nicht verantwortungsvoll handelnden Spendern ohnehin nicht, weil diese ihre sexuelle Identität im Fragebogen schlicht verleugnen können.“

Die Jungen Liberalen Wuppertal fordern daher, dass diese diskriminierende Aussonderung von Menschen, die mit ihrer Blutspende helfen und Leben retten wollen, unbedingt und schnellstens beendet wird und dass die Bewertungskriterien den modernen Begebenheiten der Zeit angepasst werden.

„Es kann doch nicht sein, dass Richtlinien aus den 50ern in einer aufgeklärten und verantwortungsvollen Gesellschaft wie heute Grundlage für eine derartige Diskriminierung bleiben können“, so Brüggemann abschließend.

Die Jungen Liberalen halten es zudem für verfassungsrechtlich bedenklich, die allgemeine Handlungsfreiheit von an sich geeigneten Spendern durch nicht geeignete und auch nicht erforderliche pauschale Ausschlüsse einzuschränken. Auch in Hinblick auf das Gleichheitsgebot dürfen nicht Personengruppen mit gleicher Risikostruktur – wie z.B. sexuell abstinent lebende Homo- und Heterosexuelle – willkürlich ungleich behandelt werden. Angesichts der dauernden Knappheit an Blutprodukten ist diese Regelung dringend zu überarbeiten, um den vollen gesellschaftlichen Nutzen aus den freiwilligen geeigneten Spenden gewinnen zu können.

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