Erinnern für die Zukunft

Am 31.05. unterzeichnen Kirchenkreis und Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel einen Kooperationsvertrag, der die Erinnerung an die Barmer Theologische Erklärung und das gemeinsame Erbe aktiv beleben soll.

Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 ist ein Schlüsseltext für den deutschen und den weltweiten Protestantismus. Mitglieder der Bekennenden Kirche wehrten sich damit gegen die Vereinnahmung von Kirche und Christentum durch die Nationalsozialisten und setzten ein Zeichen des Widerstands. Am 31. Mai 2021 unterzeichnen der Evangelische Kirchenkreis Wuppertal und die Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel (KiHo) einen Kooperationsvertrag, der die Erinnerung an die Erklärung und das gemeinsame Erbe aktiv beleben soll. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

„Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit.“ Was heute unvorstellbar klingt: Wer sich 1934 mit diesen Worten zu seinem Glauben bekannte, dem drohte Verfolgung und Verhaftung durch die Nationalsozialisten.

Dennoch versammelten sich damals 139 Delegierte aus ganz Deutschland zur ersten Synode der Bekennenden Kirche in Barmen-Gemarke, um der erstarkenden Diktatur und ihrer menschenverachtenden Ideologie Grenzen zu setzen. In der Barmer Theologischen Erklärung formulierten sie sechs Thesen, in denen sie ihr Bekenntnis zu Gott und den unverrückbaren Grundwahrheiten des evangelischen Glaubens zum Ausdruck brachten und die sie am 31. Mai 1934 veröffentlichten. Heute gilt die Erklärung als im deutschen Protestantismus als verpflichtender Bekenntnistext. Sie ist im ersten Artikel der EKD-Grundordnung verankert. Im Januar 2021 erhielt sie in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland den Status eines Bekenntnisses und nicht mehr nur eines Glaubenszeugnisses.

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