Photovoltaik: Neues Jahr mit neuen Regeln

Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen gelten ab sofort neue Rahmenbedingungen. Darauf macht das Netzwerk „ALTBAUNEU“ aufmerksam, dem auch die Stadt Wuppertal angehört.

  ©Claudia Otte

Am 31. Januar diesen Jahres endet die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und das alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt.

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Neue Anlagen müssen ab Februar innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG).

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres zudem auch die Änderung des EEG in Kraft. Dabei geht es unter anderem um die Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, informiert Ute Bücker von „ALTBAUNEU“ der Stadt Wuppertal. „Lag die Grenze zuvor bei zehn Kilowatt-Peak (kWp), ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“, so Ute Bücker weiter. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

Die Stadt Wuppertal ist Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

Weitere Infos gibt es unter www.alt-bau-neu.de/wuppertal 

Quelle: Stadt Wuppertal

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