Jahresabschluss und Rechnungen: Firmen sollten Fristen beachten

Firmen, die noch Forderungen an die Stadt haben, müssen Fristen beachten, um eine rechtzeitige Rechnungsbearbeitung sicherzustellen. Darauf macht die Stadt aufmerksam. Für die Stadt ist die rechtzeitige Rechnungsstellung wichtig, damit sie ihren Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellen kann.

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Die Verwaltung bittet daher alle Firmen, die in diesem Jahr für die Stadt Wuppertal, für das Jobcenter Wuppertal sowie für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Wuppertal Leistungen erbracht haben, ihre Rechnungen kurzfristig einzureichen.

Im Einzelnen gilt: Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30. November 2020 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Freitag, 4. Dezember 2020, bei der Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung – Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal vorliegen.

Für Leistungen, die noch im Dezember 2020 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bei der oben genannten Adresse bis spätestens einschließlich Freitag, 8. Januar 2021

Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2020 werden buchhalterisch erst dem Jahr 2021 zugeordnet.

Quelle: Stadt Wuppertal

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