250 Euro Bußgeld bei Angabe von Phantasienamen

Bund und Länder haben beschlossen, die Angabe unrichtiger Kontaktdaten auf Listen, die der Rückverfolgung dienen – also etwa in Restaurants – mit einem Bußgeld zu bestrafen. In Nordrhein-Westfalen wird dazu für Gäste, die solche Falschangaben machen, ein Regelbußgeld von 250 Euro festgelegt. Damit liegt NRW höher als die Vorgabe der Landesregierung

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Kommentare

  1. Susanne Zweig sagt:

    Ohne Maske im Bus: 150,- EUR
    Innerorts mit 100 km/h unterwegs: 200,- EUR
    Falscher Name in Liste, die nach 4 Wochen weggeworfen wird: 250,- EUR

    Klingt fair.

    1. Arnim sagt:

      Fazit aus dem ganzen Überwachungswahn, der nicht der Sache dient: Man macht einen großen Bogen um die Gastronomie – Nahrung bekommt man auch im Supermarkt.
      (Wo bleibt bei dem ganzen Aktionismus das Bestreben der Obrigkeit wirklich belastbare Zahlen über das Infektionsgeschehen zu ermitteln?)

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