Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

Zu diesem Thema führten vergangenen Mittwoch zwei Ausschüsse des Landtags Nordrhein-Westfalen eine Anhörung durch, an der als Sachverständiger Prof. Dr.-Ing. André Klußmann das Institut ASER aus Wuppertal vertrat.

Im Sommer 2019 sind von der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen Industriebetriebe der Fleischwirtschaft und die in der Produktion eingesetzten Werkvertragsfirmen kontrolliert worden. Hierbei wurden prekäre Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten festgestellt. Im Frühjahr 2020 sind in Verbindung mit der Corona-Pandemie erneut Betriebe der Fleischindustrie und Unterkünfte der Beschäftigten überprüft worden, mit ähnlich deutlichen Ergebnissen wie im Vorjahr.

Prof. Dr.-Ing. André Klußmann im Anschluss der Anhörung der beiden NRW-Landtagsausschüssen. ©ASER, Wuppertal

Die Aktivitäten und Ergebnisse der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich aufgegriffen und im Juli 2020 den Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz auf den Gesetzesweg gebracht.

Zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie sind am Mittwoch verschiedene Sachverständige in einer öffentlichen Ausschuss-Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen befragt worden, zu welcher das Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) eingeladen wurde.

Schriftliche Stellungnahme des Wuppertaler ASER-Instituts zur Anhörung in der 90. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der 48. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landtags Nordrhein-Westfalen am 23. September 2020 in Düsseldorf.

Ein wirksamer Infektionsschutz gegenüber vielerlei Infektionskrankheiten kann in der Fleischindustrie – zum Beispiel aber auch im Versandhandel wie bei den Paketzulieferern, bei Einzelhandel-Kassenarbeitsplätzen, in der Pflege oder auch bei ÖPNV-Arbeitsplätzen – nur erreicht werden, wenn die Arbeit menschengerecht gestaltet ist. Wie zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitsplatzmaße, Körperzwangshaltungen, Arbeitsschwere, Arbeitszeitdauer, repetitiver Arbeitsprozesse, Taktgebundenheit, Bandarbeit, Klima, Lärm, Persönlicher Schutzausrüstung.

Das heißt, dass der Infektionsschutz und der vorgreifende, technische und soziale Arbeitsschutz bzw. die menschengerechte Arbeitsgestaltung Hand in Hand gehen müssen. Übrigens auch im EU-Mitgliedsstaat des Königreiches Spanien.

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Kommentare

  1. claudia Otte sagt:

    ,, menschengerecht“ wie wäre es denn auch mit ,,tiergerecht“ ?

    1. Plagiat sagt:

      Und wie es denn mit dem Berliner Appell „Frieden schaffen ohne Waffen!“?
      Oder ist die Vernutzung (töten, schlachten, …) von Tieren durch den Menschen „tiergerecht“?
      Wer entscheidet dies, der der tötet oder die die tötet?

      Also, bei Landtags-Anhörungen geht es u.a. um die spezifische Expertise von Sachverständigen zu einer Sache und nicht um persönliche Stammtischaussagen oder Meinungen zu allem möglichen.
      Arbeitswissenschaftler*innen geben Stellungnahmen entsprechend ihrer Expertise ab und Antworten auf die Fragen von Landtagsausschuss-Mitglieder*innen entsprechend ihrer Expertise. Dies gebührt dem Respekt vor diesem demokratisch gewählten Parlament und wird zudem als professionell erachtet.

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