Ehemalige PH – Ist der Abriss alternativlos?

Im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt ergeben sich immer neue Fragen.

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Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: „Immer mehr Bürger*innen stellen den geplanten Abriss der ehemaligen Pädagogischen Hochschule in Frage. Unsere Fraktion hat die Fragen aufgegriffen und möchte vom Oberbürgermeister unter anderem wissen, ob die Sanierungskosten auch deshalb hochgerechnet worden sind, weil man das Gelände für eine hochwertige Wohnbebauung benötigt? Bereits 2015 hat sich DIE LINKE im Rat gegen eine Nutzung des Areals für Wohnbebauung ausgesprochen. Langfristig würde eine vergrößerte Hardt-Anlage, eine grüne Insel in der Stadt, die Attraktivität für Wuppertaler*innen und auch für Tourist*innen erhöhen.“

 

Hier die Kleine Anfrage: Gebäude der ehemaligen Pädagogische Hochschule auf der Hardt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss der Gebäude der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt haben sich für uns folgende Fragen ergeben und wir bitten um Antwort.

Wir bitten um Auflistung aller Baumängel an den Gebäuden und eine detaillierte Kostenaufstellung für deren Beseitigung.

Der Abriss der Gebäude wird unter anderem damit begründet, dass eine potentielle Asbestbelastung vorliegt, die die Sanierung der Gebäude verteuern und verzögern würde. Bei welchen Sanierungsarbeiten würden astbestbelastete Arbeiten ausgeführt werden müssen?

Die Stadt Herne hat im März 2020 eine Richtlinie zum Umgang mit asbesthaltigen Putzen, Klebern und Spachtelmassen herausgegeben. Der Verband deutscher Ingenieure aus dem Jahr 2015 (VDI) und der Arbeitskreise der Gebäude- und Immobilienwirtschaft des Städtetags NRW haben Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Asbestbelastungen herausgegeben. Allen diesen technischen Hinweisen ist eines gemeinsam: sie empfehlen nicht den Abriss des Gebäudes, sondern beschreiben geeignete Sicherheitsvorkehrungen für Sanierungsarbeiten. Solange am Putz keine Arbeiten ausgeführt werden, besteht auch keine Gesundheitsgefährdung, da die asbesthaltigen Stoffe fest eingebunden sind.

Sind diese technischen Hinweise zur Bewertung der Gebäude hinzugezogen worden?

Sind die Sanierungskosten auch deshalb hochgerechnet worden, weil man das Gelände für eine hochwertige Wohnbebauung benötigt?

Schließt die Verwaltung aus, dass, nachdem das Gelände für Schulersatzbauten nicht mehr benötigt wird, es für (hochwertige) Wohnbebauung zur Verfügung steht?

 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Herhaus               Gerd-Peter Zielezinski

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Kommentare

  1. Flunkert sagt:

    Sehr geehrter Herr Zielezinski,

    Ich möchte natürlich einer richtigen Beantwortung ihrer Anfrage nicht vorgreifen, glaube aber ihnen mit folgender Information schon vorab helfen zu können.

    Die durch die Stadt Herne im März 2020 veröffentlichte Richtlinie stellt eine Richtlinie der Stadt Herne dar, die sich in den gesetzlichen Rahmen einordnet und damit die geltenden gesetzlichen Grenzen nicht verändern kann. Das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) hat die gesetzlichen Regelungen bei seiner Bewertung der Situation berücksichtigt. Unabhängig davon, beschreibt auch die Stadt Herne gemäß ihrer Richtlinie im Punkt 7.2 „Ablaufschema: Geplante Maßnahme“ für den Fall eines Asbestfundes exakt die gleiche Vorgehensweise, die auch das GMW umsetzt. Die in der Richtlinie der Stadt Herne genannten Ansätze und Verweise auf die verschiedenen Gremien beim VDI und des Städtetages NRW sind dem GMW nicht nur bekannt sondern wurden vom GMW mitentwickelt. Aktuell liegt der Vorsitz des interkommunalen Arbeitskreises zum Austausch zu „Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF)“ beim GMW. Darüber hinaus beteiligt sich das GMW am Arbeitskreis der aktuellen VDI 6202 und damit der Grundlage für den Umgang mit dem Problem der Erkundung Asbestes in Putz-, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Im Nationalen Asbestdialog hat sich das GMW als eine von drei Kommunen beteiligt und ist insofern sehr gut über den Stand der weiteren gesetzlichen Entwicklungen für das Jahr 2021 informiert. Der aktuelle Stand der Normung und Gesetzeslage war Grundlage der Beurteilung durch das GMW, so dass auf genau dieser Grundlage und den bereits bekannten Daten zum Gebäude der Rückbau auf den Rohbau als beste Lösung betrachtet wurde und weiter wird.

    Ps. Die Kosten entsprechen einer Hochrechnung, sind aber nicht hochgerechnet.
    Mit freundlichem Gruß H.-U. Flunkert

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