Stadtkasse zahlt Prozesskosten für Slawig

Der ehemalige Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis hatte im Zusammenhang mit dem Verfahren um den umstrittenen Werbevertrag der Stadt mit ASS-Bochum behauptet, die Staatsanwaltschaft ermittle auch gegen Dr. Slawig. Dieser erwirkte eine Unterlassungserklärung und zeigte Paschalis wegen Verleumdung an.

Im Dezember 2019 entschied das Landgericht Wuppertal, dass Paschalis seine in den sozialen Medien veröffentlichten Äußerungen über den Kämmerer Dr. Slawig zurücknehmen muss. In zwei weiteren Punkten wurde die Klage Slawigs gegen Paschalis allerdings zurückgewiesen.

In einer Kleinen Anfrage wollte die Ratsfraktion DIE LINKE unter anderem wissen, ob der Stadt Wuppertal durch das Verfahren Kosten entstanden sind.

Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE: Die Stadtkasse hat auf Anweisung des Oberbürgermeisters die Anwalts- und Prozesskosten für Herrn Dr. Slawig übernommen. Es handelt sich um 6.571,47 Euro. Dies ist der Löwenanteil der gesamten Prozess- und Anwaltskosten. Herr Paschalis musste nur einen wesentlich geringeren Anteil zahlen. Seltsam ist auch, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde, dass es sich um eine Privatklage von Herrn Dr. Slawig handelte.“

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Kommentare

  1. Wolf sagt:

    Wer hat die Zahlung angewiesen?

    Durfte der Kämmerer Dr. Slawig die Zahlung genehmigen?

    Wäre es nicht sauberer und politisch korrekter gewesen, wenn er wegen Befangenheit vor der Zahlung zurückgetreten wäre?

    Also, ich halte mich jetzt zurück, sonst verklagt mich der Dr. S. noch und ich zahle doppelt:
    Als Steuerzahler und als Privatperson, sog. Doppelhaushalt.

  2. Arnim sagt:

    Herr Slawig hat als Privatperson geklagt, wie man den Akten entnehmen kann.
    Dafür ist diese Pressemitteilung noch sehr freundlich formuliert.
    Um mir nicht auch noch eine Klage des Stadtdirektors (den es nach Gesetzeslage seit mehr als 20 Jahren nicht mehr gibt – nur Wuppertlal lebt noch hinter dem Mond..) einzuhandeln, schlucke ich Worte wie „Selbstbedienung“ u.ä. runter und verweise nur darauf, daß jemandem der für sein rechtliches Gehör Prozesskostenhilfe braucht, diese oft verwehrt wird, da „keine Aussicht auf Erfolg besteht“. Entschieden wird das nicht von einem Richter…

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