Verkehrsregeln bei der Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen

Bis zum Ende der Sommerferien möchten wir uns hier jede Woche einem anderen wichtigen Verkehrsthema widmen. In dieser Woche geht es um das Thema Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Verkehrsregeln gelten für die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen:

📌 Das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“, gilt auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
📌 Bei anderen Verkehrsverboten dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur dort fahren oder einfahren, wenn dies durch ein, Zusatzzeichen:
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erlaubt ist.
📌 Freihändig fahren ist verboten.
📌 Es ist einzeln hintereinander zu fahren.
📌 Es ist möglichst weit rechts zu fahren.
📌 Richtungsänderungen müssen rechtzeitig und deutlich angekündigt werden, entweder durch vorhandene Fahrtrichtungszeiger oder durch Handzeichen.
📌 Elektrokleinstfahrzeuge dürfen wie Fahrräder zum Parken auf dem Gehweg abgestellt werden. Dadurch darf der Fußgängerverkehr nicht behindert werden.

Quelle: Polizei Wuppertal

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