Die Corona-„Soforthilfe“ ist eine arglistige Täuschung!

Die meisten Empfänger müssen den Großteil oder alles zurückzahlen.

Foto: Christian Daum / pixelio.de

Die ersten Rückzahlungsaufforderungen erreichen die Empfänger und lösen blankes Entsetzen aus: Es wird eine „Berechnungshilfe“ mitgeliefert, in der die Selbständigen ihre Einnahmen und Ausgaben eingeben sollen.
So wie man es sich vorstellt, ist es aber nicht. Alle Einnahmen müssen dort angegeben werden, aber bei den Ausgaben hat sich die Landesregierung einen Trick ausgedacht: Es dürfen Fixkosten wie Büromiete oder KFZ-Kosten eingerechnet werden. Auch Corona-bedingte Umbauten oder Zusatzaufwände.

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Aber nicht die Personalkosten!

Das führt dazu, dass die Firmen, die in der Krise ihre Leute nicht nach Hause geschickt haben und nicht den Staat mit Kurzarbeitsgeld belastet haben, nun den Zuschuss überwiegend oder ganz zurückzahlen müssen.

Alle kleinen Firmen, die in der Krise versucht haben, irgendwie das Geschäft aufrecht zu erhalten, bekommen damit einen Schlag ins Gesicht. Hätten sie die Leute auf Kurzarbeit Null gesetzt, dafür Geld vom Staat bezogen, keine Einnahmen erwirtschaftet und auch keine Steuern gezahlt, stünden sie besser da. Stattdessen wird das Engagement bestraft und die Förderung zurückgefordert.

Und das ist nicht die erste Lüge ins Gesicht der Soloselbständigen und kleinen Firmen: Am Anfang stand auf der Homepage des Landes, dass die Soforthilfe auch eingesetzt werden darf, um die privaten Kosten des Unternehmers zu decken. Dieser Hinweis wurde angeblich auf Druck aus Berlin Anfang April von der Homepage getilgt.

Als dürrer Ersatz dient ein fiktiver Unternehmerlohn von insgesamt 2000 EUR. Für 3 Monate. Brutto. Also 660 EUR je Monat, die noch versteuert werden wollen. Aber nur, wenn man in der Zeit keine Einnahmen hatte, welche die Bürokosten übersteigen. Also nach obiger Berechnung.

Fazit: Es liegt nur dann ein Liquiditätsengpass vor, wenn im Förderzeitraum (ab Antragstellung drei Monate) – ohne Berücksichtigung der Personalkosten – die Summe der Einnahmen niedriger ist als die Summe der Ausgaben.

Falls das nicht ausreicht, bietet man nun angeblich einen einfachen Zugang zu Hartz4 an, ohne aufwendige Prüfung. Das Netz ist voll von Berichten Soloselbständiger, die einen vielseitigen Fragebogen bekommen, inklusive Steuererklärungen der letzten Jahren, Vermögensaufstellungen usw.

Die Unternehmer sollten sich überlegen, über ihren Abgeordneten, den Berufsverbänden und den IHKs Druck aufzubauen. Sprechen Sie mit anderen Betroffenen, werden Sie laut, machen Sie auf sich aufmerksam.

Und warten Sie mit dem Ausfüllen der Bögen. Vielleicht lenkt die Regierung ein.

Es kann nicht sein, dass der Staat marode Luftfahrtunternehmen zum doppelten Preis des Börsenwerts unterstützt und Solo-Selbständige und kleine Firmen mit Buchungstricks über die Klinge springen lässt!

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Kommentare

  1. Dirk sagt:

    Das kann doch nicht deren ernst sein. Für den angegeben Zeitraum war es schon hart. Die Einschläge merke ich jedoch erst jetzt. Kann aber wahrscheinlich das Überbrückungsgeld nicht beantragen. Ich bin Fassungslos und kann nichts für die Betrüger, die sich das Geld mehrfach gezogen haben.

  2. Marc Schuirmann sagt:

    Es kommt noch „besser“. ALLE Selbständigen, die den Spagat geschafft haben trotz Lockdown und Kontaktbeschränkungen noch Umsatz zu erwirtschaften, haben sich damit evtl. die Berechtigung für die gerade gestartete Überbrückungshilfe verbaut!
    Die sieht nämlich vor, dass Umsätze aus April/Mai 2020 mit April/Mai 2019 verglichen werden. Nur wer mindestens 60% Umsatzrückgang in diesem Vergleich hatte, ist berechtigt über einen Steuerberater einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen.
    Und dank der Rückzahlungsbedingungen der ersten Soforthilfe, stehen Selbständige im Förderzeitraum mit einem Gewinn/Einkommen von 0 EUR da, für 3 Monate.
    Die 2000 EUR Pauschale wird nämlich ebenfalls primär von den Betriebseinnahmen finanziert.
    Wir Selbständigen würden heute besser dastehen, wenn wir statt für unseren Betrieb zu kämpfen besser 3 Monate einfach im Bett geblieben wären.

    1. Heike sagt:

      Ich bedauere auch sehr das ich jegliche Möglichkeit genutzt habe mein kleines Kosmetikstudio wenigdtens durch Verkäufe am Leben zu erhalten.
      Nun habe ich für die Berechnung auch noch fachliche Hilfe in Anspruch genommen, was natürlich auch wieder mit einer Rechnung einhergeht. Bis auf knapp 1000 € Muss ich alleszurückzahlen.
      Ich gehöre auch zu jenen die Ende Ende März bereits den Antrag, Bewilligung und Zahlung erhielten.
      Mit ganz anderen Informationen und dem Hinweis das die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss.
      Hätte ich nicht noch was gespart wäre es übel gewesen.

  3. Ich finde, dieses Programm gehört in die Kategorie „gut gemeint…“. Der BVMW als Verband für den Mittelstand ist an dem Thema dran und ich halte Euch als Vertreterin der BVMW auf dem Laufenden. Allen Betroffenen sei empfohlen: Verzögerung der Antwort bis mindestens Ende September….

  4. Steffi SP sagt:

    Sie hätten einfach ein bedingungsloses Grundeinkommen durchgehen lassen sollen 1000euro pro Monat mit erleichteter Zuschuss-Beantragung für die Soloselbstständigen, für die das nicht reicht. Fertig aus, kein Schnickschnack und Hin und Her. Konsequenz werden nun weiter steigende Hartz4-Anträge und damit Belastung der Kommunen sein, anstatt dass der Bund hier auch die Kommunen entlastet und eine tatsächlich einfache Hilfe geleistet hätte ohne nun folgenden Hickhack-Rattenschwanz.

  5. Yvonne sagt:

    Also ich habe es so verstanden, dass ich bei einem Einnahmeausfall von mehr als 50 % für die Monate März und April 2000€ für meinen Lebensunterhalt behalten darf. Das ist zwar auch nicht die Welt, aber immerhin mehr als nichts. Ich habe schon im Juni 7000€ zurückgezahlt, weil in meinem Bescheid vom April drin stand, dass ich zu viel gezahltes Geld ohne weitere Aufforderung nach drei Monaten zurückzahlen muss.
    Den Fragebogen habe ich noch nicht bekommen, werde ihn aber auf jeden Fall erst mal liegen lassen. Das ganze Hin und Her geht mir ganz schön auf die Nerven, jede Woche haut die Landesregierung wieder neue Infos raus und ändert Voraussetzungen.

    Jetzt können wir wohl ab Juli 1000€ monatlich für den Lebensunterhalt beantragen, aber nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Geht’s noch? Ist das jetzt ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für eine bestimmte Berufsgruppe? Und wer bezahlt den dann? Als kleine Solo-Selbständige mache ich meine Buchhaltung und Steuern selbst. Deswegen steht mir jetzt nichts zu?

  6. Oha. Ich werde das Thema mindestens bei der IHK Platzieren und um Prüfung bitten, ob das so ist.

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