Corona in Schlachthöfen – Tipps zum richtigen Umgang mit Fleisch

Sommeranfang, Sonne satt und gelockertes Kontaktverbot – da stehen eigentlich alle Zeichen auf gemeinsames Grillen. Doch die Nachrichten über Corona-Ausbrüche in deutschen Schlachthöfen verunsichern: Könnte das Grillgut vom Metzger oder aus dem Supermarkt nun Träger des Virus sein?

„ Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Hinweise, dass sich Menschen durch den Verzehr oder durch den Kontakt mit kontaminierten Lebensmitteln mit dem neuartigen Coronavirus anstecken könnten. Auch die Übertragung der Krankheit über Oberflächen ist sehr unwahrscheinlich, da die Viren in der Umwelt nur eine geringe Stabilität haben“, erklärt Sabine Spielmann von Verbraucherzentrale NRW aus Wuppertal.
„Generell raten wir dazu, Fleisch nicht roh, sondern durcherhitzt zu essen und die wichtigsten Hygieneregeln in der Küche einzuhalten. Damit sollte jegliche Gefahr einer Übertragung von Viren ausgeschlossen sein.

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Weitere wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit Fleisch hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:

Fleischqualität: Frisches Fleisch erkennt man an Geruch, Oberfläche, Färbung und Marmorierung. Mit dem Kauf von Fleisch aus tiergerechter Haltung setzen Verbraucher ein Zeichen für bessere Lebensbedingungen von Nutztieren und gönnen sich qualitativ Hochwertiges.

Durchgehende Kühlung: Rohes Fleisch sollte kühl transportiert und aufbewahrt werden: im besten Fall nicht wärmer als 4 Grad Celsius. Auf der Fleischoberfläche vorhandene, krank machende Keime können sich dann nur langsam vermehren. Zwischen 10 und 65 Grad Celsius hingegen vermehren sich viele Bakterien besonders schnell .

Lagerung: Der beste Platz für Fleisch im Kühlschrank ist die Glasplatte über dem Gemüsefach. Bei verpacktem Fleisch aus dem Supermarkt, das länger als einen Tag im Kühlschrank aufbewahrt wird, muss die auf der Packung empfohlene Kühltemperatur – oft nur maximal zwei Grad – eingehalten werden. Unverpacktes Fleisch vom Metzger sollte möglichst am selben Tag oder spätestens am Folgetag zubereitet werden.

Vorbereitung in der Küche: Rohes Fleisch sollte erst kurz vor der Zubereitung aus dem Kühlschrank genommen werden. Das Fleisch darf nie mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen, die nicht mehr erhitzt werden! Besondere Vorsicht ist im Umgang mit rohem Geflügelfleisch geboten:

Resteverwertung: Reste von rohem Fleisch, die ungekühlt auf dem Tisch standen, sollten am besten noch am selben Abend durchgegart werden. So können sie noch zwei bis drei Tage unbedenklich im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Weitere Informationen zu akuten Verbraucherthemen biete die Verbraucherzentrale in Wuppertal telefonisch oder per E-Mail. Ab sofort bietet die Beratungsstelle auch wieder persönliche Beratung, zunächst nur nach vorheriger Terminvergabe. Details zu Kontaktdaten und Terminvergabe der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/wuppertal

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