Gericht: Jobcenter Wuppertal muss ALG II für einen obdachlosen EU-Bürger zahlen

Gewährleistungspflicht auf menschenwürdiges Existenzminimums betrifft auch Jobcenter Wuppertal

Das Sozialgericht Düsseldorf hat mit Datum vom 14. April 2020 das Jobcenter Wuppertal zur Übernahme von ALG II – Leistungen für einen obdachlosen EU-Bürger verurteilt. Der Beschluss hat bundesweite Bedeutung, denn damit wurden erstmalig in dieser Klarheit vom ALG II- Leistungsanspruch ausgeschlossenen EU-Bürgern angesichts der Krise ein Existenzsicherungsanspruch zuerkannt. In der Folge des SGB II – Anspruchs auch ein Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

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Dazu folgende Leitsätze des Gerichts:
Es ist dem Gericht, grade in der derzeitigen Extremsituation aufgrund der Pandemiesituation völlig unverständlich, wie die Antragsgegnerin [das Jobcenter] Leistungen verweigern kann. Ein ausländischer Obdachloser, der wegen geschlossenen Grenzen in Europa derzeit auch nicht in sein Heimatland zurückreisen kann, um, ggf. dort Sozialleistungen zu beantragen, ist nach Auffassung des Gerichts nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auch hier von deutschen Behörden ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewähren, dass sein Überleben in dieser Zeit sichert, zumal aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens es derzeit für Obdachlose mehr als schwierig sein dürfte, auf der Straße Leistungen ggf. zu erbetteln. Zur Vermeidung existenzieller Nachteile für den Antragsteller […] ist hier die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erforderlich“ (SG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2020 – Aktz: S 25 AS 1118/20 ER).

Ansonsten hat das Gericht deutlich kritisiert, dass weder die Ausländerbehörde, noch das beklagte Jobcenter Wuppertal auf Fragen des Gerichts eingegangen seien.

Der Beschluss des SG Düsseldorf hat bundesweite Bedeutung, damit wurden erstmal in der Klarheit ein ALG II- Leistungsanspruch von ausgeschlossenen EU-Bürgern im Angesicht der Corona-Krise Leistungen zuerkannt, in der Folge des Anspruchs natürlich auch die Pflichtversicherung in der Krankenkasse und so auch Anspruch auf vollständige medizinische Versorgung.

Das SG hat damit die überfällige Gewährleistungspflicht des Staates für die Gewährleistung menschenwürdigen Existenzminimums und somit des Überlebens in dieser Corona-Pandemie klargestellt.

Es ist jetzt die Stadtverwaltung Wuppertal, das Jobcenter und das Sozialamt gefragt, dieses Gerichtsurteil umzusetzen. Menschenwürde ist unteilbar und unabdingbar. Wir erwarten das die Wuppertaler Behörden nicht versuchen die Düsseldorfer Entscheidung anzufechten, dem Betroffenen auch rückwirkend  die ihm zustehenden Leistungen auszahlen und ihr Handeln auf vergleichbare Fälle anpassen. Das ist das Gebot der Zeit.

Denn Menschenwürde und der Anspruch auf Sicherung des menschenwürdigen Daseins hat nicht von dem Zufall der Nationalität abhängig zu sein!

Die Entscheidung vom SG Düsseldorf gibt es hier: https://t1p.de/09kv

Der Spiegel hat auch über diesen Grundsatzfall berichtet: https://t1p.de/y3y5

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Kommentare

  1. Schöttler sagt:

    Gilt der Beschluss auch für deutsche alg 2 empfänger

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