SPD-Fraktion begrüßt geplante Neuregelung beim Wuppertalpass

So werden z.B. mehr Rentnerinnen und Rentner sowie Familien, deren Einkünfte nur knapp über dem Anspruch auf Grundsicherung liegen, in den Personenkreis eingeschlossen.

„Die Bedingungen für den Erhalt des Wuppertalpasses sollen laut eines Verwaltungsvorschlags, der aktuell zuerst dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, erweitert werden. Das würde bedeuten, dass der Personenkreis, der Anspruch auf einen Wuppertalpass hat, ausgeweitet werden kann. Diesen Vorschlag, den die Verwaltung im Rahmen des ‚Bündnisses gegen Armut‘ macht, begrüßen wir ausdrücklich“, erklärt Thomas Kring, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

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„Den Wuppertalpass können alle Wuppertalerinnen und Wuppertaler mit kleinen Einkommen beantragen. Dazu gehören die Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II und Menschen, deren Einkommen so gering ist, dass es nur knapp über dem Anspruch auf Grundsicherung liegt. Dieser Personengruppe soll nun die geplante Neuregelung zugutekommen: Bisher gilt, dass ein Alleinstehender mit einem Einkommen, das den Grundsicherungssatz plus 129 Euro (das entspricht 30 Prozent des Regelbedarfssatzes) nicht übersteigt, Anspruch auf den Wuppertalpass hat. Bei Personen in sog. Bedarfsgemeinschaften, z.B. Familien, berechnet sich der Anspruch aus dem Einkommen in Höhe der Grundsicherung plus 20 Prozent des Regelbedarfssatzes. Nun soll die Grenze um jeweils 10 Prozent angehoben werden: Menschen, die ein Einkommen haben, das die Höhe der Grundsicherung plus 40 Prozent des Regelbedarfssatzes (entspricht dann plus 180 Euro) für Alleinstehende, bzw. plus 30 Prozent bei Bedarfsgemeinschaften, nicht übersteigt, sollen zukünftig einen Wuppertalpass erhalten können. So werden z.B. mehr Rentnerinnen und Rentner sowie Familien, deren Einkünfte nur knapp über dem Anspruch auf Grundsicherung liegen, in den Personenkreis, der einen Wuppertalpass beantragen kann, eingeschlossen. Wir sind überzeugt, dass viele Menschen in unserer Stadt von dieser geplanten Neuregelung profitieren können“, ergänzt die Stadtverordnete Ulrike Fischer, Mitglied der SPD-Fraktion im Sozialausschuss.

Entstanden ist dieser Vorstoß der Verwaltung im Rahmen des ‚Bündnisses gegen Armut und für soziale Gerechtigkeit‘, das Oberbürgermeister Andreas Mucke gemeinsam mit allen engagierten Wuppertaler Bürgerinnen und Bürgern und Institutionen 2017 ins Leben gerufen hat. Vergünstigungen mit dem Wuppertalpass gibt es bei nahezu allen städtischen Angeboten, beispielsweise bei der Bergischen Musikschule, bei den Wuppertaler Bühnen, im Zoo, beim Stadtbetrieb Sport und Bäder usw. Auch nicht-städtische Anbieter vergünstigen bei Vorlage des Wuppertalpasses ihre Teilnahmegebühren bzw. Eintrittspreise, so z.B. das Freibad Neuenhof, Müllers Marionettentheater und die Schülerhilfe GmbH. „Wir gehen davon aus, dass die Vergrößerung des Personenkreises, die einen Wuppertalpass und damit Vergünstigungen erhalten können, sich auch belebend auf die Institutionen, die diese Vergünstigungen gewähren, auswirkt: Denn es wird allemal besser sein, Plätze, z.B. in der Oper, für ein kleineres Eintrittsgeld zu besetzen, als dass diese Plätze leer bleiben. Eine klassische ‚win-win‘-Situation“, so Thomas Kring abschließend.

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