Verkäufern teure Tour vermasseln Tipps zu Kaffeefahrten im goldenen Oktober

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt.

Doch hinter der preiswerten Fahrt im goldenen Oktober verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden. „Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird“, warnt Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale NRW und hat passende Tipps wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können:

  • Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Bei Ungereimtheiten sollten Interessenten lieber auf eine Teilnahme verzichten.
  • Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf, meist zu völlig überzogenen Preisen animiert.
  • Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten.
  • Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können. Hierbei ist höchste Vorsicht geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben.
  • Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Käufer sollten bei der Entgegennahme eines Vertrages immer auf das Datum achten.

Weitere Auskünfte und persönliche Hilfe bei dubios erscheinenden Bustouren gibt’s in der Beratungsstelle an der Schloßbleiche 20 oder online unter www.verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten.

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