05.08.2019

SPD-Fraktion informiert sich über Teilhabechancengesetz

Über die Umsetzung des seit Anfang dieses Jahres geltenden Teilhabechancengesetzes informierten sich Mitglieder der SPD-Ratsfraktion im Rahmen ihres Sommerferien-Informationsprogrammes.

Der Stadtverordnete Thomas Kring, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, führt aus: „Langzeitarbeitslosen Menschen wird über das neue Bundesgesetz der Weg in langfristig ausgelegte, auskömmliche Jobs und damit in den Wiedereinstieg ins Berufsleben geebnet. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Jobcenters und des Wichernhauses sowie der Gesellschaft für berufliche Aus- und Weiterbildung konnten wir uns vor Ort, im Café Nordbahntrasse des Wichernhauses, an der Nordbahntrasse und auf dem neu entstehenden ‚BOB-Campus‘ auf dem Areal der ehemaligen Bünger-Textilfabrik davon überzeugen, dass bereits viele Wuppertalerinnen und Wuppertaler von den Bundesmitteln profitieren.“ Das zeigen auch die aktuellen Zahlen des Jobcenters: Von 350 Arbeitsplätzen, die pro Jahr in Wuppertal geschaffen werden sollen, sind bereits 220 besetzt, 20 weitere sind kurz vor der Umsetzung. Dabei wurden 120 der Stellen im gemeinnützigen Bereich, wie z.B. beim Wichernhaus, geschaffen. Aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich konnten schon 100 Stellen besetzt werden, Tendenz steigend. Jährlich erhält das Wuppertaler Jobcenter dafür rund sieben Millionen Euro zusätzlicher Eingliederungsmittel vom Bund. Die Stadt Wuppertal stellt weitere 500.000 Euro pro Jahr bereit.

„Eine hohe Bedeutung messen wir dem Coaching bei, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen des Programms erhalten. Wir sind sicher, dass das mit zum guten Gelingen der Reintegration der Langzeitarbeitslosen in den Beruf beiträgt. Insgesamt ist das Programm hier in Wuppertal gut aus den Startlöchern gekommen und wir sind überzeugt, dass es echte Perspektiven für die etwa 13.500 von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Wuppertalerinnen und Wuppertaler bietet. Insbesondere finden wir positiv, dass laut Angabe des Jobcenters immer die Menschen, und nicht wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber, im Mittelpunkt der Förderung stehen und ein besonderes Augenmerk auf die Prüfung der potentiellen Arbeitgeber gelegt wird. Unserer Auffassung nach sollte langfristig eine Ausweitung des Programms, u.a. auf eine volle Sozialversicherungspflicht, angestrebt werden. Wünschenswert wäre auch eine höhere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Programme, um lückenlose Förderketten bei der Begleitung der von Arbeitslosigkeit Betroffenen über Maßnahmen hin zu einer regulären Beschäftigung zu ermöglichen.

Immerhin ist die Verpflichtung auf tarifliche Bezahlung – wo vorhanden – der Geförderten, und nicht nur nach Mindestlohn, wie es Wille der CDU auf Bundesebene war, schon eine echte Errungenschaft der SPD“, ergänzt Thomas Kring zum Abschluss des Termins.

 

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