Bedauerliche Einzelfälle im Jobcenter Wuppertal

Weitere Entwicklung im „Fall“ der jungen Frau, alleinerziehend mit zwei kleineren Kindern und schwanger, die durch das Jobcenter obdachlos gemacht wird

Mit Schreiben vom 21.01. (angekommen am 25.01.) hat das Job- und Mobcenter Wuppertal die Frau aufgefordert im Rahmen der Mitwirkungspflichten Unterlagen über die Miete und Miethöhe einzureichen.
Siehe: >> Foto 1

Komischerweise liegen diese Unterlagen über Miethöhe und -zusammensetzungen dem Jobcenter schon seit Monaten vor, zuletzt wurden diese mit Datum vom 20.12.2018 beim Jobcenter eingereicht (Eingangsstempel oben rechts)
Siehe: >> Foto 2

Entweder sind diese Unterlagen im Amt untergegangen oder das Jobcenter versucht jetzt nachträglich eine Begründung für die Nichtzahlung der Miete zu schaffen.

Auch spannend ist, die Antwort auf den Widerspruch wurde nicht an den bevollmächtigten Anwalt übersandt, obwohl dies § 13 Abs. 3 S. 1 SGB X zwingend vorschreibt, dass sich die jeweilige Behörde nunmehr ausschließlich an diesen zu wenden hat, stattdessen an die betreffende Frau. Das Schreiben kommt dann mit einer völlig platten Wiedergabe der Rechtsvorschriften, ohne auch nur im Entferntesten auf die vom Rechtsanwalt ausgeführten Widerspruchsgründe einzugehen. Als Krönung will das Jobcenter am Ende wissen, ob die Frau nunmehr ihren den Widerspruch zurücknimmt. Dies obwohl es in keiner Weise zu einer Abhilfe gekommen ist.
Siehe: >> Foto 3

Liebes Jobcenter Wuppertal, lieber Herr Lenz, dass ist frech!
Sie wissen, dass Sie sich
a. an den Bevollmächtigten zu halten haben und
b. das die Vorrausetzungen einer Einstehensgemeinschaft vor der Geburt NICHT erfüllt sind.
Sie behaupten aber, dass das eine Einstehensgemeinschaft sei und versuchen so der jungen Mutter fast 200 EUR vorzuenthalten (Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehung in Höhe von 152,64 EUR und die Differenz von Regelbedarfsstufe 2 zu 1 in Höhe von 42 EUR, gesamt 194,64 EUR alleine für die Frau).

Dann wollen Sie von der Frau die Darlegung ob Beitragsrückstände bei der Krankenkasse bestehen, auch für das Jobcenter Wuppertal gilt die Amtsermittlungspflicht, das bedeutet, Sie haben von Amtswegen zu prüfen ob Beitragsrückstände bestehen (§ 20 SGB X). Diese Prüfung wäre für das Jobcenter eine Leichtigkeit bei Durchsicht der Unterlagen, sie ist allerdings mit Arbeit verbunden.

All diese Punkte sind wieder mal krass und absolut typisch für das Wuppertaler Job- und Mobcenter. Wir sind im vierten Monat der Nichtzahlung von Miete, die Kaution ist auch noch nicht gezahlt, es ist nur noch ne Frage der Zeit, wann die fristlose Kündigung kommt und das Jobcenter Wuppertal durch seine Spielchen wieder mal ne Familie und hochschwangere Frau Obdachlos macht.

Anstatt wenigstens jetzt mal, nachdem der Fall beim Anwalt ist und in der Öffentlichkeit diese unverantwortliche Nummer grade zu ziehen und zu korrigieren, wird der gleiche Film fortgesetzt.

Harald Thomé / Tacheles Online Redaktion

die anonymisierten Unterlagen können hier eingesehen werden

Den erste Teil des „Falles“ gibt es hier 

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