DER WSV ANTWORT AUF WICHTIGE MITGLIEDERFRAGEN

Seit Veröffentlichung der ersten Gerüchte vor vier Tagen prasseln Fragen auf uns ein. Das ist gut, denn die Fragen sind berechtigt und zeigen das überaus große Interesse am WSV.

 

So haben wir gestern beispielsweise einen Fragenkatalog überreicht bekommen, auf dem die Namen von rund 100 Fans aufgelistet sind. Die 6 Fragen aus diesem Papier wollen wir gerne beantworten, da sie stellvertretend für viele andere Anfragen sind.

1. Wie setzen sich die genannten 260.000 € zusammen, an wen müssen diese gezahlt werden und bis zu welchem Zeitpunkt?

Wir starten direkt mit einer sehr komplexen, dreiteiligen Frage. Daher kommt auch die Antwort in drei Teilen.

1a) Zusammensetzung der 260.000€

Es handelt sich um rund 60.000€ Altlasten und weitere 200.000€ aus der laufenden Saison, die durch eine Prognose der Zuschauerzahlen entstanden sind, die sich im Nachhinein als zu optimistisch erwiesen hat.

1b) An wen müssen sie gezahlt werden?

Bei den Altlasten handelt es sich zum größten Teil um Zahlungen an die Berufsgenossenschaft, Krankenkassen und Umsatzsteuer. Die restlichen 200.000€ teilen sich auf Dutzende Empfänger auf. Es handelt sich dabei nicht um einzeln zusortierbare Rechnungen, sondern die laufenden Zahlungen wie Gehälter, Umlagen und Spieltagsausgaben. Die Summe von 200.000€ errechnet sich aus den bis zum Saisonende (30.06.2019) zu erwartenden Einnahmen, abzüglich der zu erwartenden Ausgaben. Sollten wir also im Pokal eine Runde weiterkommen und dort auf einen attraktiven Gegner stoßen, verringert sich der Fehlbetrag von 200.000€ um die dann zusätzlichen Pokaleinnahmen.

1c) Bis zu welchem Zeitpunkt muss gezahlt werden?

Die 60.000€ sind sofort fällig. Die restlichen 200.000€ werden im Laufe der restlichen Saison fällig werden, insbesondere in den Monaten April bis Juni.

2. Wer hat die Verträge über jegliche Zahlungen dieser Summe vereinbart und unterschrieben?

Sämtliche Verträge und Aufträge werden satzungsgemäß vom Vorstand unterschrieben. Hierbei handelt es sich um regelmäßige Zahlungen des WSV für Gehälter, Spieltagsausgaben, Reisekosten, usw. Verträge mit einer Verpflichtung ab 50.000€ müssen vom Verwaltungsrat genehmigt werden.

3. Was passiert bei Nichtzahlung? Mit welchen Konsequenzen für den Verein müssen wir als Mitglieder rechnen?

Bei Nichtzahlung der fälligen Verbindlichkeiten besteht eine Zahlungsunfähigkeit und somit ein Insolvenzantragsgrund. Insbesondere geht es allerdings auch darum, den erwarteten Kapitalbedarf bis zum Ende der Saison 2018/2019 zu decken. Kann dieser nicht gedeckt werden (bzw. ist die Deckung nicht überwiegend wahrscheinlich), besteht ebenfalls Insolvenzantragspflicht. Im Falle einer Insolvenz entscheidet der vorläufige Insolvenzverwalter, ob der Spielbetrieb (zunächst) weitergeführt oder eingestellt wird.

4. Seit wann ist dem Vorstand und auch dem Verwaltungsrat dieser Sachverhalt bekannt?

Seit Ende Dezember 2018

5. Sind für den Rest der Saison noch weitere Kosten fällig, die voraussichtlich nicht bezahlt werden können? Wenn ja, wie hoch sind diese?

Siehe Frage 1. Bei der Berechnung der 260.000€ sind sämtliche bekannten Einnahmen und Ausgaben bis Saisonende berücksichtigt worden.

Wuppertaler Sportverein

Der Vorstand

Antwort auf Frage 6:

Zunächst einmal müssen wir uns entschuldigen, dass in der letzten Mitteilung kein Hinweis enthalten war, dass die Antworten auf Frage 6 schnellstmöglich folgen. Die Zusammenstellung dieser Zahlen wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen und müssen vom Gutachter noch einmal geprüft worden, bevor wir sie veröffentlichen können. Dies wird spätestens auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung im April sein.

Frage 6: Wie hoch sind die restlichen Gesamtverbindlichkeiten, welche in den letzten Geschäftsjahren entstanden sind (siehe JHV/März 2018), wie setzen sich diese zusammen und wie stellt sich der Vorstand vor, diese in nächster Zeit zu tilgen?

Auf den Punkt der Tilgung können wir aber schon einmal eingehen. Es handelt sich weitestgehend um Bankdarlehen, die ganz normal getilgt, also zurückgezahlt werden. Darüber hinaus sind je nach wirtschaftlichem Erfolg Sondertilgungen geplant.

Kurzer Hinweis: Mit der dreiteiligen Frage 6 ist der Fragenkatalog jetzt komplett.

Wuppertaler Sportverein

Der Vorstand

Quelle: WSV 

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