05.12.2018

Eine neue Perspektive für Langzeitarbeitslose

„Wir begrüßen, dass die Stadt Wuppertal im Rahmen des neuen Teilhabechancengesetzes zusätzlich 500.000 Euro pro Jahr aus städtischen Mitteln zur Förderung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose bereitstellen möchte“, erklärt Thomas Kring, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion.

Über eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung soll in der kommenden Ratssitzung entschieden werden. „Das sind gute Nachrichten für etwa 13.500 langzeitarbeitslose Wuppertalerinnen und Wuppertaler. Das neue Gesetz, das am 1. Januar 2019 auf Bundesebene in Kraft tritt, zusammen mit den zusätzlichen städtischen Mittel, ebnen Menschen, die schon seit langer Zeit arbeitslos sind, den Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insbesondere freuen wir uns auch darüber, dass die SPD-Forderung nach einer tariflichen Bezahlung, und nicht nur nach Mindestlohn, für die Geförderten, nach hartem Ringen mit der CDU auf Bundesebene, durchgesetzt werden konnte“, führt Thomas Kring weiter aus.

Für die Umsetzung des Gesetzes erhält das Wuppertaler Jobcenter ab 2019 jährlich rund 7 Mio. Euro zusätzliche Eingliederungsmittel. Diese Mittel wird das Jobcenter ausschließlich zur Förderung von sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsplätzen für langzeitarbeitslose Menschen einsetzen. Schätzungen ergeben, dass damit mindestens 400 Arbeitsplätze in Wuppertal dauerhaft geschaffen werden können. Hinzu kommen die geplanten städtischen Mittel in Höhe von 500.000 Euro. Diese Mittel sollen für Zusatzkosten, die für Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose im kommunalen und öffentlichen Interesse entstehen, bereitgestellt werden.

Abschließend ergänzt Thomas Kring: „Das neue Gesetz bietet guten Grund zur Hoffnung, dass Langzeitarbeitslose an den insgesamt positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt in Zukunft teilhaben können. Dass die Stadt Wuppertal zusätzliche Unterstützungen bieten möchte, macht das zu einer wirklich guten Perspektive für die Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.“

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