Ingewahrsamnahme von Thomas Lenz, Polizei erhebt schwere Vorwürfe

Schriftlicher Bericht des Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am 05.07.2018 zu dem Tagesordnungspunkt"Demonstration in Wuppertal - Ingewahrsamnahme des Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters Wuppertal"

 

Sachverhalt Ingewahrsamnahme des. Beschuldigten L. (Vorstandsvorsitzender des JobcentersWuppertal) gemäß Bericht des pp Wuppertal Der Beschuldigte L. soll sich nac.h Angaben des pp Wuppertalbereits gegen 12:30 Uhr als Angehöriger einer Gruppe (B7 in Höhe Berliner Straße 167) lautstark und aggressiv über polizeiliche Absperrmaßnahmen in Form einer Polizeikette, die dazu dienten, den Aufzugsweg der rechten Szene freizuhalten, beschwert haben. Wiederum 30 Minuten später (gegen 13:00 Uhr) soll er in aggressivem Ton und letztlich erfolglos begehrt haben, die Polizeikette passieren zu können. Er habe angegeben, den durch Polizeibeamte umstellten Bereich in eine von ihm gewählte Richtung verlassen zu wollen. Ihm sei es dabei egal gewesen, ob ihm dort Beamte im Weg stehen würden. Für den Fall, dass ihm etwas passieren würde, habe er mit gerichtlichen Schritten gedroht.

Im weiteren Verlauf habe sich der Beschuldigte jedoch wieder in eine Personengruppe zurückgezogen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass dem Beschuldigten lediglich ein Passieren der Polizeikette verwehrt wurde. Ein Entfernen in alle anderen Richtungen war jedoch möglich. Gegen 14:15 Uhr habe der Beschuldigte zwei andere Personen verbal unterstützt“ die wiederum die polizeilichen Sperrmaßnahmen hätten umgehen wollten. Dabei habe er sich aggressiv verhalten und körperlich in Richtung eines eingesetzten Beamten der Bereitschaftspolizei gedrängt. Dieser habe den Beschuldigten mit einer Hand von sich weg geschoben, worauf der Beschuldigte abermals versucht“habe, an dem Beamten vorbei zu kommen. Es sei dem Beamten gelungen, den Beschuldigten zu beruhigen. Dabei sei ihm das Ziel der polizeilichen Maßnahme erklärt worden. Zudem sei ihm die Gelegenheit gegeben worden, sich den Namen des Beamten zu notieren und Fotos von dessen taktischer Rückenkennzeichnung zu fertigen.

Von diesem Vorfall liegt nichtpolizeilich gefertigtes Videomaterial als mögliches Beweismittel vor. Gegen 15:05 Uhr habe sich der Beschuldigte L. in der Gruppe auf Höhe des Geschwister-Scholl-Platzes ( Örtlichkeit Höhne) befunden, die im Anschluss versuchte, die Strecke des Aufzugs des rechten Spektrums zu blockieren. Er sei der beschränkenden Verfügung, die Strecke zu verlassen, nicht nachgekommen und sei mittels einfacher körperlicher Gewalt in Richtung des dortigen Gehwegs geschoben worden. Der Beschuldigte habe die Hände des Beamten weggeschlagen und sich den Polizeibeamten schubsend der Maßnahme widersetzt. Ein weiterer Beamter habe den Beschuldigten an der Schulter in Richtung Gehweg abgedrängt. Dabei habe sich dieser dadurch zur Wehr gesetzt, dass er lautstark schrie und mit hektischen Handbewegungen auf den Bereitschaftspolizeibeamten wiederum zugegangen sei.

Daraufhin sei er gezielt zu Boden gebracht worden. Gegen die Fixierung am Boden habe er sich aktiv gesperrt. Dem Beschuldigten seien daher Einweghandfesseln angelegt worden. Zur Verhinderung weiterer Straftaten sei er letztlich gegen 15:30 Uhr in den Gefangenentransportwagen gebracht und dem Polizeigewahrsam zugeführt worden. Von dort sei er nach erfolgter Beschuldigtenvernehmung im Beisein eines Rechtsbeistandes um 17:37 Uhr entlassen worden. Der Beschuldigte war nach Angaben des pp Wuppertal den Zugriffskräften im Vorfeld nicht namentlich bekannt. Nach polizeilicher Erkenntnislage erlitt der Beschuldigte augenscheinlich keine Verletzungen bei dem Zugriff. Auch auf ausdrückliche Nachfrage im Rahmen der Vernehmung in der Gefangenensammelstelle habe der Beschuldigte hierzu keine Angaben gemacht. In einem Radiointerview gab er im Nachgang jedoch an, sich die verursachten Verletzungen ärztlich attestieren und Strafanzeige gegen die eingesetzten Beamten erstatten zu wollen.

Ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet. Polizeiliches Beweissicherungsmaterial liegt zu diesem Vorfall nach aktueller Sachlage nicht vor. In diesem Zusammenhang wurde eine weitere Person in Gewahrsam genommen. Diese Person sei der Aufforderung, sich von der Aufzugsstrecke „rechts“ zu entfernen, ebenfalls nicht nachgekommen und sei nach Androhung von Zwangsmaßnahmen von zwei Beamten der Bereitschaftspolizei am Arm ergriffen und weggeführt worden. Nach einem Schlag gegen den vor der Brust getragenen Helm eines Beamten sei er ebenfalls zu Boden gebracht worden. Da er sich gegen eine Fixierung gesperrt habe, seien ihm Einweghandfesseln angelegt worden. Der Beschuldigte sei ebenfalls dem Polizeigewahrsam zugeführt worden. Er blieb nach polizeilicher Erkenntnislage unverletzt.

Im Nachgang zu den Ereignissen ging beim PP Wuppertal eine anonyme E-Mail ein, in der beleidigende und bedrohende Aussagen zum Nachteil zweier Polizeibeamten getätigt wurden, die an der Ingewahrsamnahme des Beschuldigten L. beteiligt waren. Eine ähnliche E-Mail erhielt der Polizeipräsident Wuppertal auf seinem privaten EMail-Account.

Quelle:  Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 17/945 des Innenministeriums

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-945.pdf

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