Hanaa S. aus Solingen vermutlich identifiziert

In dem Strafverfahren gegen vier Männer und eine Frau wegen des Vorwurfs des Mordes wurde in dem heutigen Hauptverhandlungstermin mitgeteilt, dass es sich bei der am 19.07.2017 aufgefundenen Leiche mit großer Wahrscheinlichkeit um Hanaa S. aus Solingen handelt.

 

Bei der aufgefundenen Leiche soll es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um Hanaa S. handeln. Dies ergebe sich aus einem zahnmedizinischen Gutachten, das im Rahmen der angeordneten gerichtsmedizinischen Untersuchung des Leichnams zur Frage der Identifizierung erstellt wurde. In dem seit Juni 2016 laufenden Strafverfahren wird den Angeklagten im Alter von 19 bis 42 Jahren – darunter der Ehemann sowie ein Sohn des Opfers – gemeinschaftlicher Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Sie sollen sich gemeinsam entschlossen haben, die sechsfache Mutter Hanaa S. zu töten, um hierdurch die Familienehre wiederherzustellen. Diese soll sich nämlich von ihrem Mann getrennt und eine neue Beziehung angefangen haben, was dem Ehrbegriff der Angeklagten widersprochen haben soll. Zwei der Angeklagten – ihr Sohn und ein Schwager – sollen Hanaa S. am Tattag in ihrer ehemaligen Wohnung in Solingen aufgelauert sein, wo es zu einem Kampf gekommen sein soll. Anschließend sollen sie Hanaa S. in einen Teppich gewickelt und die Leiche in einem Waldstück in Süddeutschland  abgelegt haben.

Trotz intensiver Suche der Ermittlungsbehörden war die Leiche der Hanna S. zunächst nicht gefunden worden. Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen bislang geschwiegen. Erst am 70. Hauptverhandlungstermin ließ einer der Angeklagten, der 26 Jahre alte Schwager des mutmaßlichen Tatopfers, durch seinen Verteidiger erklären, dass er sich seiner Verantwortung für die Tötung seiner Schwägerin bewusst sei und den Ablageort der Leiche zeigen könne. Darauf wurde der Angeklagte nach Süddeutschland verbracht, wo er nähere Angaben zu dem Ablageort machte. Nach mehrtägiger Suche wurde die Leiche am 19.07.2017 in unmittelbarer Nähe zu der Autobahn A5 bei Kronau in BadenWürttemberg aufgefunden.

Das Verfahren (Az: 23 KLs 12/16) wird am 11. August 2017, 9:00 Uhr vor der 3. Großen Strafkammer als 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal fortgesetzt.

Weitere Hauptverhandlungstermine sind am 15., 17. und 18. August. Darüber hinaus hat die Kammer 78 weitere Hauptverhandlungstermine bis März 2018 bestimmt.

Quelle: Johannes Pinnel, Richter am Landgericht Wuppertal

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