„Bei Stau: Rettungsgasse bilden!“ Aufkleber für Einsatzfahrzeuge der Polizei

Den Einsatzort möglichst schnell (und sicher!) erreichen - dieses Ziel wird für die Polizei- und Rettungskräfte auf unseren Straßen, auch durch immer dichter werdenden Kfz-Verkehr, zunehmend schwieriger. Vor allem dann, wenn die Verkehrsteilnehmer keine Rettungsgasse bilden

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Dabei mithelfen sollen auch die Aufkleber „Bei Stau: Rettungsgasse bilden!“, die auf Vorschlag eines Polizeibeamten aus Dortmund künftig an der Heckstoßstange der Einsatzfahrzeuge der Autobahnpolizei (BMW 5) angebracht werden.

Wiederholt berichteten Medien in letzter Zeit von solchen Schwierigkeiten, besonders intensiv nach einem Arbeitsunfall auf der Autobahn 5 in Südhessen am 17. März 2017 oder zuletzt nach dem Verkehrsunfall auf der Autobahn 3 bei Leverkusen am 11. Mai 2017.

Die seit Dezember 2016 novellierte Regelung des § 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung zum Thema Rettungsgasse ist eindeutig:

• Rettungsgassen sind auf BAB und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen Pflicht.
• Die Rettungsgasse ist bereits bei stockendem Verkehr einzurichten.
• Die Rettungsgasse ist immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden.

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