Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Immer wieder berichten Kundinnen und Kunden der WSW über unerlaubte Werbeanrufe von anderen Energieanbietern. Das ist für die Betroffenen nicht nur lästig, sondern stellt auch einen strafbaren Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar.

 

Ein Kunde der Stadtwerke, der privat einen solchen Anruf erhielt, wollte sich dies nicht gefallen lassen und meldete den Vorfall bei der Bundesnetzagentur. Mit Erfolg: Gegen den Stromanbieter, der den Anruf beauftragt hatte, der Energiediscounter Extraenergie mit Sitz in Neuss, wurde ein Bußgeld von 20.000 Euro verhängt. Über den Anbieter hatten sich mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Netzagentur beschwert. Bis zum Abschluss des Bußgeldverfahrens hat es allerdings über zwei Jahre gedauert. Werbeanrufe sind nur dann erlaubt, wenn der oder die Angerufene zuvor in die telefonische Kontaktaufnahme eingewilligt hat.

Quelle: Wuppertaler Stadtwerke

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