Seilbahn: Rechtsgutachten der Stadt übergeht Voraussetzungen für Enteignungen

Wer aus dem Rechtsgutachten der Stadt zur Machbarkeit der Seilbahn die Schlagzeile ableitet: "Seilbahn ist juristisch machbar", hat das Gutachten entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

Seilbahnmodell über SüdstadtGoogle Earth – Seilbahnmodell über Südstadt ©Google Earth

Um eine Seilbahn über die Wuppertaler Südstadt hoch zum Küllenhahn, oder gar weiter bis nach Cronenberg bauen zu können, müssen Wuppertaler Bürger in ihrem grundrechtlichen Eigentumsrecht eingeschränkt werden. Die Umsetzung der Seilbahnpläne ist auch nach eigenem Gutachten der Seilbahnbefürworter ganz eindeutig – und anders als bisher von der WSW und ihrem Geschäftsführer Herrn Jäger behauptet – nicht ohne Zwangsenteignungen durchführbar. Man könnte das allerdings im Gutachten von Dr. Hagmann fehlende Bewerten der Vorraussetzungen zum Enteignen von Wuppertaler Bürgern – wozu nicht nur die noch ausstehende Kosten-Nutzen-Betrachtung der standardisierten Bewertung gehört, auch als „dröhnendes Schweigen“ bezeichnen. Dies sollte die Entscheidungsträger, insbesondere den Rat der Stadt Wuppertal, stutzig machen, werden Ihnen doch erneut relevante Aspekte für eine fundierte Entscheidung vorenthalten.

Die Bürgerinitiative Seilbahnfreies Wuppertal weist deutlich darauf hin, dass der Stadtrat, sollte er im Februar für den Einstieg in das Planverfahren stimmen, sich klar gegen Wuppertaler Bürger und gegen den Schutz von Wohngebieten stellt. In Folge wären langjährige gerichtliche Verfahren zu erwarten, deren Ausgang den Totalverlust der sehr hohen Planungskosten zur Seilbahn bedeuten könnte.

Eine Stellungnahme unseres Rechtsanwaltes Dr. Heide zum Rechtsgutachten der Stadt lautet wie folgt:

Herr Rechtsanwalt Dr. Hagmann stellt schon in der Zusammenfassung unter 4 a) klar, dass nach seiner Auffassung keine Prognose dazu möglich ist, ob die geplante Seilbahn im Rahmen der Planfeststellung zugelassen werden kann oder nicht. Das Gutachten kann daher nicht für die Schlagzeile „die Seilbahn ist juristisch machbar“ bemüht werden.

Nach Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Hagmann sind bislang keine Umstände erkennbar, die bereits jetzt ein absolutes Planungshindernis darstellen. Er könne aber, so die Zusammenfassung in 4 b), auch nicht ausschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt solche Verfahrenshindernisse erkannt werden müssen.

Die rechtliche Stellungnahme schildert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Planfeststellungsverfahrens und dessen Ablauf. Hinsichtlich der Planrechtfertigung (S. 20) wird dargestellt, dass Erforderlichkeit nicht die Unausweichlichkeit der Planung bedeutet. Keine Ausführungen findet man zu der Frage, ob § 7 Seilbahngesetz NRW im Hinblick auf die notwendigen Enteignungen durch die Formulierung „erhebliches öffentliches Interesse“ höhere Anforderungen an die Planrechtfertigung stellt. Erfreulicherweise wird bestätigt, dass die Überspannung eines Grundstücks gegen den Willen des bzw. der Grundstückseigentümer rechtlich eine Enteignung im Sinne Gesetzes über Enteignungen und Entschädigungen für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. Art. 14 Abs. 3 GG ist. Die Aussage, dass über die Zulässigkeit dieser Enteignungen bereits im Rahmen der Planrechtfertigung zu entscheiden ist, ist richtig. Die rechtlichen Hürden, die für eine solche Enteignung überwunden werden müssen, werden im Gutachten nicht dargestellt.

Zusammenfassend beschreibt die rechtliche Stellungnahme das Planfeststellungsverfahren zutreffend und skizziert die in die Abwägung einzustellenden Belange. Es kommt ausdrücklich nicht zu dem Ergebnis, dass die Seilbahn rechtlich machbar ist. Es kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit keine Prognose zu den künftigen Abwägungsentscheidungen getroffen werden kann.

Letztlich bestätigt auch die von der Stadt Wuppertal in Auftrag gegebene rechtliche Stellungnahme, dass der Ausgang des Planfeststellungsverfahrens zumindest als ungewiss eingeschätzt wird. Der wesentliche Unterschied zu dem von uns erstellten Rechtsgutachten besteht darin, dass wir die Auffassung vertreten, dass zumindest auf der Grundlage der bisher bekannten Sachverhaltsinformationen ein erhebliches öffentliches Interesse, da die für den Bau der Seilbahn in der jetzigen Trasse notwendigen Enteignung rechtfertigen könnte, nicht vorliegt.

Düsseldorf, den 03.01.2017

RA Dr. J. Heide, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Der Verein Seilbahnfreies Wuppertal hat sich in den letzten Wochen in der Struktur und Satzung darauf vorbereitet, die Wahrung der Rechte der Vereinsmitglieder auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können. Für die ersten Schritte sind bereits hinreichend Gelder gesammelt worden. Für ein langfristiges gerichtliches Verfahren haben Vereinsmitglieder als auch einige Wuppertaler Unternehmer bereits Unterstützung zugesichert.

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Kommentare

  1. Ja,
    beim Herrn Bezirksbürgermeister kann man wohl auch zum Schlafzimmerfenster hinein
    schauen von der Seilbahn aus, aber zum Glück werden wri den Ausgang der Prozesse
    wohl alle nicht mehr erleben, na ja, einige vielleicht, die 10-15 jährigen unter Euch!
    Vielleicht.
    Wer möchte auch schon in 70 Meter Höhe auf den Rettungshubschrauber warten, bei
    15 Grad minus oder 40 Grad plus?
    Na also!
    Bei facebook wegen Verwendung des Künstlernamens TUBA TENERIFFA gesperrt, darf
    ich bei njuuz i m m e r meinen Senf dazutun, das hat schon was!
    So.
    Ein Frohes Neues Jahr wünscht allen Berg, Seilschafts, und Talbahn-freunden das
    Mitglied Nr. 90 der DIE PARTEI in der Bezirksvertretung Elberfeld-Mitte!
    R.M.E.STREUF
    EUERSTREUFEUER

  2. Volker Fahrney sagt:

    die ZWEISCHIENENPENDELBAHN für Wuppertal, von Volker Fahrney, September 2016

    07.10.2015, 16:00 von Martin Rümmele
    „Seilbahnen in der Stadt wird es in Europa nie geben“

    Michael Doppelmayr. Sein Urgroßvater gründete vor 123 Jahren das Familienunternehmen und baute in der Zwischenkriegszeit den ersten Skilift in Lech. Der Urenkel bringt Seilbahnen in die Städte und will Chinesen für den Wintersport begeistern.

    Das Familienunternehmen Doppelmayr/Garaventa sieht sich selbst als Qualitäts-, Technologie- und Marktführer im Seilbahnbau. Die Gruppe betreibt Produktionsstandorte sowie Vertriebs- und Serviceniederlassungen in mehr als 35 Ländern der Welt und realisierte bis heute über 14.600 Seilbahnsysteme in 89 Staaten. Zuletzt konnte man auch im Personennahverkehr punkten. Im Interview mit WirtschaftsBlatt Vorarlberg skizziert Holdingvorstand Michael Doppelmayr das Potenzial außerhalb des Wintersports und blickt auch zurück auf die heurige Bausaison im heimischen Wintersport.

    Seilbahnsysteme bieten im urbanen Bereich zahlreiche Vorteile. Sie überwinden Wohngebiete, Flüsse und die bestehende Infrastruktur ganz leicht und schweben über sämtliche Verkehrsbehinderungen hinweg. Perfekt in die Stadtplanung integriert, sind einer urbanen Seilbahnlösung generell keine Grenzen gesetzt.

    Klingt nach einer Lösung für viele Verkehrsprobleme. Wie ist die Nachfrage in Europa?

    Hier sieht es ganz anders aus. In Mitteleuropa wird es Seilbahnen in der Stadt nie geben. Das ist vor allem ein generelles rechtliches Problem. Grundstückseigentümer haben hier einen hohen Stellenwert. Fährt eine Seilbahn über ein Gebäude, verletzt es im Grunde Eigentumsrechte. Es wird also bei uns wohl kaum passieren, dass man wie in La Paz ganze Städte mit Seilbahnen aufarbeitet. Dabei wäre das ­Interesse etwa von Städteplanern, aber auch der Bevölkerung sehr groß. Und nicht zuletzt gibt es auch ökologische Komponenten. Es werden keine Flächen verbaut und es ist eigentlich gelebte ­E-Mobilität.

    http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/oesterreich/vorarlberg/4837170/Seilbahnen-in-der-Stadt-wird-es-in-Europa-nie-geben

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